Bundesfreiwilligendienst: Verzögerung bei der Kindergeldauszahlung

Vor wenigen Wochen einigten sich Vertreter des Bundesfamilien- und Bundesfinanzministeriums darauf, dass alle Teilnehmer am neuen Bundesfreiwilligendienst grundsätzlich einen Anspruch auf das Kindergeld haben.

Medienberichten zufolge werden die Eltern der Freiwilligen zum Start am 1. Juli jedoch noch kein Kindergeld bekommen. Eine dementsprechende Regelung sei aufgrund des nicht abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahren noch nicht wirksam. Vertreter des Bundesfamilienministeriums bezeichneten diese Verzögerung für „völlig unschädlich“.

Der Paritätische Gesamtverband hingegen befürchtet, dass hierdurch möglicherweise Freiwillige abgeschreckt werden. Sprecherin Gwendolyn Stilling gab zu Bedenken, dass die Freiwilligen verunsichert würden. Man könne beobachten, dass sich Freiwillige derzeit eher für ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr entscheiden würden, „weil da alle Abläufe eingespielt und geklärt seien“.

Dennoch sieht der Paritätische Gesamtverband im neu geschaffenen Freiwilligendienst keinen „Flop“. Wie er angenommen wird, könne man frühestens in einem Jahr seriös beurteilen.