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LSG NRW: Abwrackprämie ist Einkommen beim ALG II

Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 17.07.2009 um 13:56 Uhr

Bei der staatliche Abwrackprämie für Altwagen handelt es sich um Einkommen. Folglich darf die zuständige Arge die Prämie bei der Berechnung des ALG II als Einkommen bedarfsmindernd berücksichtigen.

Zu dieser Entscheidung kam das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (Az.:L 20 B 59/09 AS ER).

Verhandelt wurde über den Fall eines Hartz-IV-Empfängers, der gegen die Anrechnung der Abwrackprämie auf sein ALG II Klage eingelegt hatte.

Nach Ansicht der Essener Sozialrichter mindert die Prämie in Höhe von 2.500 Euro jedoch die Höhe der staatlichen Leistung. Zur Begründung führte das LSG an, dass die Abwrackprämie dem Leistungsbezieher Einnahmen verschaffe, die wesentlich über seinen monatlichen Bezügen lägen. Der Kauf eines Neuwagens komme auf diese Weise vor allem dem privaten Konsum zugute.

ALG II Beziehern stünde zwar das Recht zu, ein vorhandenes und angemessenes Auto zu behalten, ohne dass die Unterstützung gekürzt wird. Allerdings seien Mittel für die Anschaffung eines Neuwagens nicht anrechnungsfrei.

Mit dieser Entscheidung widersprachen die Richter des LSG einem vorher ergangenen, anderslautenden Beschluss des Sozialgerichts Magdeburg.

Die Anrechnung der Abwrackprämie auf das ALG II bleibt wohl auch weiterhin umstritten. Während sich etwa das Bundesarbeitsministerium auf die Seite der Essener Richter schlägt, vertritt der Präsident des Bundessozialgerichts die gegenteilige Rechtsauffassung. Die Abwrackprämie müsse seiner Meinung nach als zweckbestimmte Einnahme gewertet werden, die eben nicht als Einkommen zu berücksichtigen sei.

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bisher 6 Kommentare zu dieser Nachricht
  1. tom am 21. Juli 2009 um 13:29 Uhr

    Danke wir sind schon ganz unten es kann noch kräftig nachgetreten werden. Solche Ungerechtigkeit in einem Sozialstaat. SKANDAL

  2. sabine am 21. Juli 2009 um 16:32 Uhr

    Wieso Skandal????….Wie kann sich ein normaler Hartz4-Empfänger einen Neuwagen bzw. Jahreswagen leisten?….das ist ein Skandal….

    Ich sage nicht, das ein ALGII-Empfänger kein Auto haben darf….aber ein Neuwagen geht ja wohl in dieser Situation gar nicht..

  3. tom am 21. Juli 2009 um 18:16 Uhr

    Hy Sabine verstehst Du mein Anliegen nicht ,DIE UNGRECHTIGKEIT IN DEM SOZIALSTAAT, wir haben uns nicht ausgesucht eine UNTERSCHICHT zubilden, zumimdestens 98% von uns nicht wir wurden dazu gemacht von denen da Oben.
    Es kann sich auch keiner von den Bonsen auch in der Regierung, in der jetzigen Kriese mehr eine Limosine leisten wenn Du mir so kommst, noch Fragen dann bist Du hier an der richtigen Adresse.

  4. Jan Müller  (Website)  am 21. Juli 2009 um 23:47 Uhr

    *** Kommentar gelöscht, bitte keine Kopien von Texten anderer Webseiten ***

  5. frank am 25. Juli 2009 um 22:40 Uhr

    hallo!
    habt ihr schon mal an die hartz4-empfänger gedacht, die voll arbeiten (z.b. wachgewerbe) und trotzdem stütze bekommen! und das auto brauchen, um auf arbeit zu kommen!? sollen die jetzt ewig ihr altes auto fahren müssen? und,sabine, hartz4-empfänger dürfen ein schonvermögen haben. warum sollen sie das jetzt nicht für einen neuwagen einsetzen?

  6. Matthias am 10. August 2009 um 15:01 Uhr

    Ich verstehe die Problematik dieser Frage. Letztlich geht es darum, eine gerechte Lösung zu finden, und die gibt es nicht schematisch.

    Letztlich geht es um die Frage, darf eine zweckgebundene Prämie von der Bundesagentur angerechnet werden oder nicht – also vergleichbar dem Fall, daß die Tante des Hartz IV-Empfängers ihm € 2.5000,00 schenkt, wenn er sich ein anderes Auto kauft.

    Wie oft, verbieten sich da allgemeine Lösungen, es kommt immer auf den einzelfall an.

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