Sozialleistungen für Flüchtlinge verfassungswidrig?

Nachricht zum Thema sonstige Sozialleistungen vom 17.11.2010 um 17:04 Uhr

Die “Süddeutsche Zeitung” (SZ) berichtet von einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion, die zumindest Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Asylbewerberleistungsgesetzes aufkommen lässt.

So werde eingeräumt, dass die Höhe der üblichen Unterstützung “auf der Grundlage von Kostenschätzungen” bestimmt wurde. Jedoch entspreche diese Art der Festsetzung” nicht den Anforderungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts” aus dem zurückliegenden Februar.

Die Berechnung auf Basis von Kostenschätzungen wurde seitens der Verfassungsrichter ausdrücklich als “Schätzung ins Blaue hinein” gegeißelt, die mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Sie verlangten
insbesondere eine nachvollziehbare und transparente Berechnungsmethode. Nach Ansicht der Bundesregierung seien diese eindeutigen Vorgaben bei den Sozialleistungen für Asylbewerber und weitere Flüchtlinge nicht erfüllt worden. Folglich müsste die staatliche Hilfe neu berechnet werden.

Besondere Eile scheint innerhalb der schwarz-gelben Bunderegierung diesbezüglich nicht vorzuherrschen. Die SZ zitiert, dass die Leistungen für Flüchtlinge nunmehr überprüft würden. Eine Neuregelung sei allerdings erst für die Zeit nach der angedachten Hartz-IV-Reform geplant.

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bisher 3 Kommentare zu dieser Nachricht
  1. Julchen am 23. November 2010 um 11:57 Uhr

    Ja ! Wie alles im Land.
    Wüsste nichts, was bei uns noch Verfassungskonform ist.

    Selbst Opfer werden schlechter behandelt als Täter ( schliesse die aus der Politik mit ein )

  2. bullruncreek am 23. November 2010 um 21:24 Uhr

    Nun, man muss unterscheiden zwischen Kriegsflüchtlingen und Asylanten bzw. Asylbewerber. Kriegsflüchtlinge sind gemäß Genfer Konvention, die Deutschland ratifiziert hat, genauso zu behandeln wie die eigenen Bürger. Will heißen, Kriegsflüchtlinge ohne Arbeit haben den vollen H4 Anspruch. Auf sie wird das Asylbewerberleistungsgesetz nicht angewendet.

    Anders sieht es bei Asyslberwerbern aus. Asylbewerber sind nicht unbedingt gleichzeitig Kriegsflüchtlinge. Auf reine Asylbewerber wird das Asylbewerberleistungsgesetz angewendet. Die direkten (Geld-)Leistungen des ABLG an den BEwerber sind geringer als bei H4, jedoch werden Asylbewerber meist in betreuten EInrichtungen untergebracht und bekommen dort die auch die Verpflegung gestellt, Und anderes mehr…Unterm Strich stehen die nicht schlechter da als Hartzies….. also wo ist hier ein Verfassungsbruch…?

  3. Julchen am 24. November 2010 um 21:16 Uhr

    http://www.fr-online.de/politik/die-essenspakete-ruehrt-keiner-mehr-an/-/1472596/4866744/-/index.html
    Na Menschenwürdig ist das aber auch nicht, und das im frommen Bayern. Bazis- verlogene, christliche.

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