Sozialleistungen für Flüchtlinge verfassungswidrig?

Die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) berichtet von einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion, die zumindest Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Asylbewerberleistungsgesetzes aufkommen lässt.

So werde eingeräumt, dass die Höhe der üblichen Unterstützung „auf der Grundlage von Kostenschätzungen“ bestimmt wurde. Jedoch entspreche diese Art der Festsetzung“ nicht den Anforderungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts“ aus dem zurückliegenden Februar.

Die Berechnung auf Basis von Kostenschätzungen wurde seitens der Verfassungsrichter ausdrücklich als „Schätzung ins Blaue hinein“ gegeißelt, die mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Sie verlangten
insbesondere eine nachvollziehbare und transparente Berechnungsmethode. Nach Ansicht der Bundesregierung seien diese eindeutigen Vorgaben bei den Sozialleistungen für Asylbewerber und weitere Flüchtlinge nicht erfüllt worden. Folglich müsste die staatliche Hilfe neu berechnet werden.

Besondere Eile scheint innerhalb der schwarz-gelben Bunderegierung diesbezüglich nicht vorzuherrschen. Die SZ zitiert, dass die Leistungen für Flüchtlinge nunmehr überprüft würden. Eine Neuregelung sei allerdings erst für die Zeit nach der angedachten Hartz-IV-Reform geplant.