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Eine eigens vom Berliner Senat erlassene Vorschrift gab den in der Hauptstadt lebenden ALG II Beziehern ein Jahr lang Zeit, sich eine neue Wohnung zu suchen, falls der Arge die Kosten für die alte Unterkunft zu hoch waren. Die gesetzlichen Regelungen sehen hingegen an sich nur einen sechs-monatigen Zeitraum vor.
Mit dieser großzügigen Vorgehensweise war das Bundessozialgericht (BSG) allerdings nicht einverstanden. Mit Urteil vom 15.12.2009 stellte das BSG fest, dass das Land Berlin “vorsätzlich” gegen geltendes Recht verstoßen habe (Az.: B 1 AS 1/08 KL).
Weil der Bund sich zu etwa einem Drittel an den Unterkunftskosten beteilige, seien diesem zu hohe Kosten entstanden. Das Land Berlin müsse dem Bund deswegen 13,1 Millionen Euro Schadenersatz leisten.
kompetenzkampf und zuständigkeiten… Ein Lacher nach dem anderen, die Gerichte haben wohl nicht genug zu tun was? Macht ne art Bürgergeld auf das jeder Deutsche nen anrecht hat , das sollte knapp über dem satz von 800 € liegen darunter kann man nicht wirklich leben als lebensgemeinschaft usw. kann man ja weniger € geben, aber so das man davon leben kann , dann gehen die leute auch wieder mehr einkaufen…
Ne, ne MD
nicht zusammenlebenden weniger geben, jedem das Gleiche, so werden wieder Familien gefördert………und die wachsende Zahl der Singelhaushalte nimmt ab.
Damit würde die Regierung sogar noch mehr Geld einsparen. Weil es keine internen doppelten Haushaltsführungen mehr gibt…. also weniger Zusahlungen für Unterbringungskosten…beim Hartz vier. Überleg mal… Wohnung 4,10€/m2 macht bei 45 m2 184,50€, die würden dem Statt erspart bleiben, wenn er Familien und Paar nicht die 90% Grenze bei Hartz IV auferlegte, selbst wenn Paare zusammen 80 € mehr bekommen würden, würde der Staat immer noch ein Plus machen……………. aber ich glaube die können mathematisch nur in einer Richtung denken…
Ich habe bereits ( wenn auch nicht in Berlin ) meine schöne Wohnung aufgeben müssen und hause jetzt in einem mehr oder weniger -sogar “Teureren Loch” weil es der Behörde damals nicht um die Miete ging- sondern um die ² Meter !!
Heute wäre das anders-aber es nützt mir nix mehr.
Ich musste fast alle meine Sachen weggeben- weil sie hier nicht reinpassten. Nun hab ich immer noch 5 m² zuviel und wie es aussieht- werde ich einen weiteren Zwangsumzug vor mir haben. Die Aufforderung- weniger zu heizen hab ich schon. Man darf nur eine bestimmte Menge KHW verheizen- aber ich finde es nicht, wo dass steht. Ich warte mal ab- anderes kann ich nicht tun.
Es ist ein tolles Gefühl- wenn man im Alter auf die Strasse fliegt und vielleicht noch in einem Nachtjackenviertel unterkommen muss.
Kein Vermieter mag mehr einem H4-Empfänger eine Wohnung vermieten- weil man eben besagten Stempel hat, der dank Regierung und Medien auf der Stirn klebt.
Hartz IV = versifft, versoffen und saublöd- verantwortungslos sowieso.
Ich hoffe, dass die Berliner ordentlich auf den Putz hauen bei den Ämtern. Berlin ist unser aller Hauptstadt und was ist draus geworden?
In Bonner Regierungszeiten gab es so was nicht !
Hallo, zu den Heizkosten wurde doch vor einigen Monaten hier ein Artikel veröffentlicht. Hat die ARGE ein Wohnung genehmigt so gild diese als angemessen. Und wenn die Wohnung angemessen ist, sind auch die Heizkosten angemessen. Heizkostenpauschalen sind unzulässig! Außnahme, das Amt weißt dir besonders unökologisches Heizen nach……
Im Übrigen ist meine Wohnung auch zu groß. Sie wurde aber trotzdem bewilligt weil die Miete niedrig ist.
Hallo bulluncrrek,
in der Tat habe ich in 2008 mehr Heizung verbraucht als in 2007. Da hat man mich aufgefordert, wirtschaftlicher zu heizen und dass ich für das Jahr 2009 nur noch die Heizpauschale bekomme, weil ich nur 9.900 KWH
verbrauchen dürfe ( 45 qm x 220 KWH )
Und genau diese Aussage kann ich nirgendwo finden, wo es geschrieben steht.
Das Heizöl war auch teurer gewesen und ich hatte bis dahin gar nicht darauf geachtet, wieviel KWH ich verbraucht hatte.
Durch meine Muskelkrankheit brauche ich Wärme und es ist ja nun mal so, dass Arbeitslose mehr zu Hause sind. Man sitzt auch mehr und friert eher, als wenn man arbeitet.
Meist heize ich nur im Wohnzimmer und Badezimmer und dreh dann wieder runter, wenn ich mich woanders aufhalte. Es ist nur noch zum verzweifeln.
Mein Widerspruch ist angeblich nicht angekommen, obwohl ich ihn mit einem Zeugen dort in den Briefkasten eingeworfen habe. Tja- Pech gehabt.Seitdem mache ich alles nur noch mit Einschreiben-Rückschein.
Ich muss abwarten, bis die NK-Abrechnung kommt. Wenn es zu viel ist- dann hab ich ein großes Problem.
Dann kann ich nur hoffen, dass mein Vermieter mir eine Ratenzahlung gestattet, denn ich kriegs auch vom Amt nicht vorgelegt.
Ich wünsche Dir frohe Weihnachten !
LG Julchen
Das Amt ist verpflichtet dir die NK-Abrechnung zu Zahlen! (sofern nicht überdurchschnittlich sinnlos geheizt wurde) in deinem Fall würde ich sagen Attest vom Arzt bzw. Gutachten!
Wenn sie es nicht von sich aus tun kannst du es auf Darlehnsbasis machen!