Kosten für Einschulung müssen Hatz IV-Empfänger selbst tragen
In vielen Bundesländern sind Hartz IV-Empfänger von der Eigenbeteiligung beim Kauf von Schulbüchern befreit. Die Kosten für die Erstausstattung des Kindes mit den nötigen Utensilien, wie zum Beispiel Stifte, Hefte und weitere Bücher sowie für Schulranzen oder auch für die Schultüte, müssen hingegen selbst getragen und aus dem Regelsatz bestritten werden.
So stellte das Sozialgericht Berlin mit der Entscheidung vom 19 Juli 2006 (AZ: S 106 AS 6175/06 ER) klar, dass es für die Kosten, welche bei der Einschulung anfallen, keinen Zuschlag zum Arbeitslosengeld II gibt.
Allerdings sind in der amtlichen Bedarfsaufstellung, die der Berechnung des Regelsatzes für Arbeitslosengeld II-Empfänger zu Grunde liegt, gar keine Kosten für die Schulbildung berücksichtigt. Auf diesen Widerspruch machten auch schon einige Hartz-IV-Initiativen aufmerksam.
Nun reagieren einige Städte und Kommunen auf das Problem. Zum Beispiel erhalten Kinder in Göttingen, welche in diesem Sommer ihren ersten Schultag haben, eine einmalige Beihilfe zum Arbeitslosengeld II. Die Summe beläuft sich auf maximal 80 Euro und wird auch nicht ausgezahlt, sondern in Form von Gutscheinen ausgegeben. Auch für die Eltern, die schon Schulmaterial gekauft haben, gibt es Hilfe. So werden die Ausgaben für die Erstausstattung gegen die Vorlage der Kaufbelege wieder erstattet.
Der Landkreis Dahme-Spreewald in Brandenburg ist ebenfalls zu einer Lösung des Problems gekommen. Schulanfängern gewährt man hier einen pauschalen Betrag in Höhe von 80 Euro. Hierfür muss lediglich ein formloser Antrag mit einem Einschulungsnachweis eingereicht werden.
Sollte es aber keine kommunale Sonderregelung geben, lehnt die zuständige Behörde den Antrag auf eine Einschulungsbeihilfe ab. In diesem Fall kann unter Umständen ein Antrag auf ein Darlehen in Betracht gezogen werden.
Das Sozialgericht Berlin schloss zwar in der genannten Entscheidung auch eine rückzahlbare Beihilfe aus. Als Grund nennt das Sozialgericht, dass es sich bei Ranzen und Schultüten nicht um “unabweisbaren Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhaltes“ handelt. Aber das Sozialgericht in Schleswig war dagegen anderer Auffassung.
So entschied das Gericht am 14. August 2006 (AZ: S 3 AS 663/06 ER), dass die Sozialbehörde ein Darlehen gewähren muss, wenn für die Anschaffung der benötigten Ausstattung des Schulkindes keine ausreichenden Ersparnisse vorhanden sind.
So könne man es einem Erstklässler zum Beispiel nicht zuzumuten, die Schultüte und den Ranzen seiner elf Jahre älteren Schwester zu tragen. Dies hatte die Behörde vorgeschlagen.
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am 15.08.2008 um 22:47 Uhr
und da wundern die sich, warum die pisa studie so schlecht abschneidet?
.. warum schaffen die dann nicht gleich die schulpflicht ab - so könnte man wenigstens selber entscheiden, ob man verblödet und wäre nicht des staates wegen dazu gezwungen…
am 26.10.2008 um 16:45 Uhr
Dieses Urteil, dass es für ALG II-Empfäenger/innen zwecks Einschulungskosten ihrer Kinder keine Kostenübernahme gibt, spricht absolut gegen alle Logik, meine ich doch.
Ich las diesen Bericht mit aufrichtigster Empörung, da wie oben erwähnt, solcherlei Kosten nicht mit dem Regelsatz abgegolten sind. Und vor allem, weil es sich bei der Einschulung nicht etwa um einen Zirkusbesuch handelt oder eine Freizeit-Einrichtung, sondern es sich um eine Staatspflicht handelt.
Ich weiß nicht, ob ich an dieser Stelle weiter schreiben will wegen der Sozialen Kompetenzregeln, deren Anwendung ich für gewöhnlich sehr hoch einstufe und einhalte so weit wie möglich, aber nun wird mir je länger ich über solche Ungerechtigkeit nachdenke und am Schreiben bin, ganz anders, und bin fast geneigt, Dinge zu schreiben, die sich nicht gehören…
80 Euro oder in etwa diese Betragshöhe, die jemand aufgrund des so und so niedrigen Regelsatzes nicht übrig hat, fehlen nicht nur in dem Monat, in dem man sie für die Einschulung ausgibt, sondern dieses Manko schleppt sich womöglich wielange noch in jeweils die nächsten Monate hinüber. Da durch diese Ausgabe mitunter die Stromrechnung oder die Telefonrechnung nicht gezahlt werden kann und man noch über Monate jeweils einen Monat im Verzug sein kann und damit rechnen muss, den Strom oder das Telefon abgestellt zu bekommen. Ich fass es kaum, wie man unsere Kinder oder das Kollektiv Kind bei uns im Land von oberster Stelle aus betrachtet: wie eine Nebensache fast ohne wirkilchen Wert. Denn gerade die Motivation zu Schule und Bildung würde hiermit durch einen Segen von oben sehr gestärkt werden, der in der Weise ausfiele, dass es für jeden Schulneuling einen ordentlichen Betrag gibt, um die Einschulungskosten zu decken und sogar ein kleines Festchen zu feiern mit zwei drei Freuden und der Familie.
liebe grüße lb