Private Krankenversicherung: Erlass von Beitragschulden für ALG II Empfänger

Laut einem Bericht des „Tagesspiegels“ können alle ALG II Bezieher mir einem Erlass ihrer Beitragsschulden bei den privaten Krankenversicherern rechnen.

Dafür würden die Jobcenter in Zukunft direkt die staatlichen Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung an die Versicherer überweisen. Das geht dem Zeitungsbericht zufolge aus einem zwischen Bundesgesundheitsministerium und dem Verband der privaten Krankenversicherung erzielten Kompromiss hervor, der von einem Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums bestätigt wurde.

Die genauen Details des Kompromisses sind jedoch noch offen. Die erforderlichen Gesetzesänderungen sollen Ende August vom Bundeskabinett abgesegnet werden, wovon nach Angaben des PKV-Verbands rund 8.500 Versicherte betroffen wären. Die Reaktion im Gesundheitsministerium ist äußerst positiv. So sei es sei „sehr zu begrüßen, dass durch die Einführung der Direktzahlung auch eine Lösung für die Altschulden gefunden worden ist“. Auf jene Weise werde ein „unwürdiger Zustand“ beendet.

Nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes sind für Bezieher von Arbeitslosengeld II die Beiträge zur privaten Krankenversicherung in vollem Umfang zu übernehmen. Diese Entscheidung betrifft jedoch Zahlungen für bereits vergangene Zeiträume nur dann, wenn die Betroffenen Widerspruch gegen die Nicht-Übernahme der Kosten eingelegt hatten. Der nun ausgehandelte Kompromiss soll dieses Problem beheben.

Auf Kritik stößt die getroffene Vereinbarung jedoch bei der Partei Die LINKEN, da der Kompromiss nach bisherigem Kenntnisstand nur Personen betrifft, die fällige Beiträge nicht gezahlt haben. Betroffene, die sich das Geld für die Beiträge zu privaten Krankenversicherung von Dritten geliehen oder auf sonstige Weise aufgebracht haben, gehen leer aus.