Umzug: ALG II nur bei zeitlicher und örtlicher Verfügbarkeit

Nachricht zum Thema sonstige Sozialleistungen vom 18.10.2011 um 10:35 Uhr

Laut einem Urteil des Sozialgerichts Stuttgart (SG) geht der ALG II Anspruch im Falle eines Umzugs verloren, falls der Leistungsempfänger den Vorschlägen der BA zur beruflichen Eingliederung nicht mehr zeit- und ortsnah Folge leisten kann.

Dies gilt auch dann, wenn ein Dritter mit der Weiterleitung der BA-Briefe beauftragt wurde (Az.: S 23 AL 5491/10).

Im Streitfall hob der Leistungsträger den ALG II Bewilligungsbescheid einer Erwerbslosen auf, nachdem diese von Stuttgart nach Bielefeld gezogen war. Schließlich habe sie den Vorschlägen zur beruflichen Eingliederung nicht mehr zeit- und ortsnah Folge leisten können. Die Frau wehrte sich gegen das Behördenhandeln mit der Begründung, dass sie eine Freundin mit der Weiterleitung der BA-Briefe beauftragt hätte.

Die Richter entschieden allerdings nicht zu ihren Gunsten. Der Urteilsbegründung zufolge könne die Verfügbarkeit eben nicht durch den Einsatz einer Mittelsperson aufrecht erhalten werden. Das Vorgehen des Leistungsträgers sei folglich nicht zu beanstanden.

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bisher 13 Kommentare zu dieser Nachricht
  1. Manfred Bartl am 18. Oktober 2011 um 11:35 Uhr

    Leben wir noch in einem Rechtsstaat oder muss der Justiz jetzt (endlich) handfester Widerstand entgegengesetzt werden? Selbstverständlich reicht die eingesetzte Mittelsperson vollkommen aus! Aber abgesehen davon ist nach dem Umzug von Stuttgart nach Bielefeld das Stuttgarter Jobcenter gar nicht mehr zuständig. Ein groteskes Urteil von einem offenkundig ****** Gericht. Wäre ich von dem Urteil betroffen, würde ich es mit der Fackel in der Hand beantworten!

  2. bla am 18. Oktober 2011 um 12:33 Uhr

    Die ganze Geschichte ist komisch: Wie kann die Frau den Stempel mit der Übernahme der Mietkosten bekommen haben, wenn sie eine EGV unterschrieben hat und wahrscheinlich gerade in einer Maßnahme steckte? Oder wie kann sie ohne Stempel einen Vermieter finden? 3 Monate Kündigungsfrist für die alte Wohnung und nichts dem SB erzählt? Woher kommt das Geld für den weiten Umzug? Wie kann sie die neue Kaution (+1.Miete) vorstrecken bevor sie die alte zurück bekam? Wie hat das Jobcenter in Bielefeld reagiert? Warum kein Nachsendeantrag für die KOMPLETTE Post?
    Die ganze Sache ist mehr dumm als tragisch.

  3. Jean Fairtique am 19. Oktober 2011 um 10:47 Uhr

    Da kann man nur hoffen, dass die Frau weitermacht.
    Scheinbar wird jetzt von den Richtern sogar das GG gebrochen, das die Freizügigkeit des Wohnortes oder der Arbeitsstelle garantiert.
    Wenn solchen Urteilen und Richtern kein Riegel vorgeschoben wird, erwartet uns bald DDR²…

  4. nethippi am 19. Oktober 2011 um 13:38 Uhr

    Vollkommener Blödsinn. Wenn ich von Stuttgart nach Bielefeld umziehe, ist das Stuttgarter JC gar nicht mehr für mich zuständig, sondern das Bielefelder. Erfolgt der Umzug ohne Genehmigung, werden halt die Umzugskosten nicht erstattet und es gibt auch kein Geld für Renovierungenen und kein Kautionsdarlehen. Es spielt auch keine Rolle, ob die Wohnung in Bielefeld teurer ist, sie muss nur den Angemessenheitskriterien in Bielefeld entsprechen. Natürlich muss ich mich dann in Stuttgart beim JC abmelden und einen Antrag beim JC Bielefeld stellen.
    Hierzu gibt es ein eindeutiges Urteil des Bundessozialgerichtes vom 1. Juni 2010 – B 4 AS 60/09 R.

    • Juergen am 20. Oktober 2011 um 09:29 Uhr

      Natürlich hast du Recht , wenn man sich ordnungsgemäß abmeldet und am neuen Ort beim Jobcenter Anmeldet geht alles seinen Ordnunggemäßen Weg so war es las ich von kassel nach PB gezogen bin.

    • Neuhier am 21. Oktober 2011 um 18:38 Uhr

      der eingangsbeitrag las sich sehr verwirrend. @nethippi du hast den roten faden wieder reingebracht.

    • Karin am 23. Oktober 2011 um 17:34 Uhr

      Wo kann ich dieses Urteil finden? stecke auch in einer Zwickmühle! möchte gerne wieder in meine Heimat ziehen, von Unterfranken nach Hessen, habe aber immer wieder die gleichen Probleme! laut Arge müsste ich in Hessen einen Job vorweisen können um dort wieder hinziehen zu können!

  5. baghira_gr am 21. Oktober 2011 um 15:44 Uhr

    Manfred Bartl am 18. Oktober 2011 um 11:35 Uhr
    Leben wir noch in einem Rechtsstaat oder muss der Justiz jetzt (endlich) handfester Widerstand entgegengesetzt werden?

    Tja galoppierende Inkompetenz des Gerichts, denn SGB II schließt den § 13 SGBX nicht aus (Vertretung mit Vollmacht),
    oder hemmungslose Befangenheit! Ein Fall für eine Sprungrevision zum Bundessozialgericht!

  6. ad am 22. Oktober 2011 um 16:20 Uhr

    Hier geht es um die Verfügbarkeit und die ist in diesem Fall eben nicht gegeben. Das hat auch nichts mit dem GG oder mit Rechtsstaatlichkeit zu schaffen. Wer Grundsicherung erhält, die von der Allgemeinheit getragen wird und finanziert wird, hat sich bitteschön jederzeit verfügbar zu halten. Um meinen Lohn vom Arbeitgeber jeden Monat pünktlich zu bekommen, muss ich mich auch jeden Tag auf Arbeit verfügbar halten und kann keinen Dritten damit beauftragen.

    • peha am 28. Oktober 2011 um 08:00 Uhr

      @ad
      Wenn ich das lese was du schreibst dann werde ich wütend, ich ich ich und noch mal ich, wie kann man nur so egoistisch sein. Wir müssen weg von dieser “ich Gesellschaft” nicht du knaller bist das maß aller dinge, sondern wir müssen die Menschen wieder in den Mittelpunk bringen. Anstatt hier töne anzuschlagen, aber ich aber ich, solltest du mal drüber nachdenken, fallst du überhaupt noch gesun d denken kannst, das die se gewährte Leistung von dem Jobcenter am anderen Standort übernommen werden muß. Solche Typen wie du die sind zwischenzeitlich sowas von vernebelt, das sie die Realtät gar nicht mehr mitbekommen. Manchmal habe ich das Gefühl das Typen wie du entweder Gehirnamputiert sind oder eien Gehirnwäsche von der Bildzeitung, die auch nur kranke Redackteure hat. Wir müßen von dieser Ich-Gesellschaft weg kommen und mal an den anderen denken, dann haben wir den Anfang zu einer besseren Welt zu bekommen. Selbstverständlich ist das verfassungswidrig. Leider wird die Verfassung von solchen Typen wie dich total aufgeweicht. Unsere Verfassung ist keinen Cent mehr Wert, sondern nur ein Schriftwerk das man nach belieben auslegen kann. Diese Bundesrepubik läßt Menschen verhungern, war gegen die Menschrechte vertößt. Die ARGEN machen ohne Fehler, 250000 Rechtsverfahren von denen 60-70 % postitiv entschieden werden. Hier wurden Menschen in ihrer Menschewürde verletzt und völlig von diesem Staat sich selber überlassen. Deutschland ein Rechtsstaat? Weit gefehlt, dank Typen wie du giebt es keine Menschenrechte mehr. Hier geht es nicht mehr um Menschen sonder nur um Kohle. Das ist so ein schändliches System, das ich mir wünsche das die Menschen langsam aufbegehren und sowas wie dich vom Sockel holen. Was auch symtomatisch für solche Typen wie du ist, nur wenn die etwas versagt wird. dann ist das Geschrei groß, weil es ja sowas von ungerecht ist. Tut mir leid aber solche Ich Typen wie du die gehören auf den Müll, das wäre zwar umweldschädliche aber irgendwie muß man euch ja entsorgen. Tu mir einen Gefallen, tu der Gemeinschaft einen großen gefallen und enthalte dich aller Kommentare, es kommt eh nicht Mist bei raus!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
      Solche Richter, den muß man das Handwerk legen. Richter sollten gekündigt werden können, wenn sie Menschefeindliche Urteile sprechen. Solche Richter haben in einem so genannten Rechtsstaat nichts aber auch gar nichts zu suchen. Denen solte man es auch nicht ermöglichen als Rechtsanwalt tätig zu sein. Sorry aber lass das schreiben hier, du nervst einfach nur. Solche Ich Typem kann man mit solchen Richtern in eine Sack stecken und imme rnur drauf hauen. Da trift man immert den richtigen!!!

      • bla am 30. Oktober 2011 um 08:40 Uhr

        Bei jedem schriftlichen Urteil steht der Satz: Das Amtsgericht hat für Recht erkannt, das…………………….. Von GErecht steht da nie was. Nur wenig Fälle lassen eine Beurteilung einer Höherwertigkeit zu. Noch seltener kann was abgewägt werden, da vieles bereits in Gesetzen steht. Für eine bessere Welt sind Politiker zuständig, nicht Richter. Diese sind an Gesetze gebunden.

  7. Sancho am 22. Oktober 2011 um 20:06 Uhr

    Das ist eine der Stilblüten der Antisozialpolitik dieser Regierung mit Unterstützung der Gerichte, als Lohn – und Soldempfänger des Staates. So etwas kann sich nur dieser parteidiktatoriche Staat Bundesrepublik Deutschland mit Hilfe der Steuergelder leisten. Jeder Richter betätigt in seiner Amtseidesformel, dass er nur dem Grundrechten, dem Grundgesetzen und der deutsche Rechtsordnung verpflichtet ist und auch sein darf. Was ist hier mit dem Grundrecht der Freizügigkeit, der freien Wahl seines Aufenthaltsortes und der freien Berufswahl. Anscheinend werden nun die sanktionsfrisierten, antisozialen Sozialgesetze nach dem Rezept von U. Von und zu wech das wandelnde Leyden, über das Grundgesetz und die Deutsche Rechtsordnung gestellt, wodurch anscheinend wieder Zeiten ähnlich dem Nazireich angestrebt werden. Hierbei werden nach meiner Meinung aus Dummheit die fetten Maden in Berlin weiter gezüchtet und hofiert. Mit diesen “Sozialgesetzen” wird skrupellos versucht alle Bedürftigen ALG II – Bedürftigen mit ihren Familien zu entrechten. Der Arbeitskräftehandel mit 1 € Jobbern und Zeitarbeitern ist der Anfang vom staatlichen Sklavenhandel zu Gunsten der Unternehmer und Aktionäre, um auch die unfähigen Griechen zu finanzieren. Das ist Deutschlands Politik live gegen seine eigenen Bürger, wobei durch diese Politiker in ihren Regierungssesseln die schlinge für die Bürger bis zur Bewegungslosigkeit immer weiter zugezogen wird, wobei es aber dann zu spät ist.

  8. hamburger quitsche am 29. Oktober 2011 um 16:18 Uhr

    So richtig verstehe ich hier nicht, wo das Problem ist. Wenn es ein begründeter Umzug ist, bekommt man die Genehmigung. Ggf. werden auch anfallende und begründete Kosten übernommen. Gleichzeitig gibts mit der Abmeldung eine Frist, bis wann man sich am neuen Wohnort angemeldet haben muss. Der übernimmt dann alles weitere wie Neuantrag usw. Man muss natürlich aktiv werden und sich vorher erkundigen. Aber selbst AlgIi-Empfängern stehen 3 Wochen Urlaub zu. Dann muss man diese halt nutzen. Sicherlich ist vieles Nervkram und manches könnte leichter gehen.
    Allerdings ist diese Entscheidung vom Gericht einfach nur weltfremd. Es hätte auch max. ein Widerspruch beim Teamleiter gereicht und der hätte für Klarheit sorgen können.

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