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Kritik an Sanktionspraxis beim ALG II

Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 19.01.2009 um 11:05 Uhr

Die Arbeitsgruppe (AG) Sanktionen der Berliner Kampagne gegen Hartz IV will laut einem Bericht der Zeitung Neues Deutschland mit einer Broschüre auf die Menschen aufmerksam machen, die unter den Sanktionen seitens der Behörden zu leiden haben.

Sanktionen werden bei Pflichtverletzungen verhängt. Ein Beispiel für eine Pflichtverletzung ist die Weigerung, eine Eingliederungsvereinbarung zu unterzeichnen oder die darin beschriebenen Pflichten zu erfüllen.

Die AG befragte vor Job Centern Hartz IV Empfänger, die sanktioniert wurden oder denen eine Sanktion drohte. Daraus entstanden eine Vielzahl von Porträts, die in der Broschüre zusammengefasst wurden. Das jeweilige Porträt skizziert die jetzige individuelle Situation der sanktionierten Person und zudem werden die Vorgänge dargestellt, die zur Sanktion führten.

“Die Folgen der Sanktionspraxis, wie die Hartz IV-Gesetzgebung sie vorschreibt, sind gravierend für alle Betroffenen und letztlich für die ganze Gesellschaft”, erklärte Claudia Daseking von der AG Sanktionen gegenüber dem Neuen Deutschland. Man müsse sich täglich entscheiden, entweder die umfangreichen Hausaufgaben für das Job-Center zu erledigen, um die Auflagen zu erfüllen, oder sich im eigenen Interesse um richtige Jobs zu bemühen.

Die AG fordert deswegen die Aussetzung des Sanktionsparagrafen (§ 31 SGB II).

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bisher 14 Kommentare zu dieser Nachricht
  1. Ami am 27. Januar 2009 um 13:48 Uhr

    1.Wo kann ein ALGII-Empfänger nach dem ihm das ALG gekürzt wurde, in kurze Zeit und in der Nähe
    seines Wohnortes das Lebensmittel, Medikamente usw.
    von Sozialdiensten kostenlos bekommen ?.
    2.Wer ist verpflichtet in Deutschland die Sozialdiensten in Großstädten zu organisieren?
    3.Sind ALGII-Sanktionen/Kürzungen = Mordversuch?

  2. Peggy Zabel am 12. Februar 2009 um 17:06 Uhr

    Habe am 01.10.2008 eine neue Wohnung bezogen, deren Angemessenheit mir vom BGA (Arge) bestätigt und anerkannt wurde.

    Vergessen (bzw. ich habe es einfach nicht gewusst) hatte ich allerdings, vorab einen Antrag für eine neue Wohnung zu stellen.

    Ich gab im Oktober, mir keiner Schuld bewusst, den neuen Mietvertrag ab, mit der Bitte um Neuberechnung meines ALG II, da sich die Miete erhöht hatte.

    Bis Mitte Dezember 2008 erhielt ich darauf hin keine Antwort, aber das ist nix Neues, da eine Bearbeitung immer sehr lange dauert, aber dann bekam ich die Ablehnung der Übernahme für die neue Miete, da ich ja keinen Antrag gestellt hatte, zwar die Angemessenheit vorliege, aber bis auf weiteres weiterhin nur die alte Miete, das heisst für mich, knapp 100 Euro weniger jeden Monat, gezahlt wird.

    Daraufhin nahm ich mir einen Anwalt, aber das BGA weigert sich bis heute, die Sanktion wegzunehmen. Ohne absehbares Ende, weil die Sanktion erst mal bis 30.06.2009 verhängt worden ist, mir aber nicht gesagt werden kann, wie lange die Bundesargentur für Arbeit so eine Sanktion verhängen kann.

    Wie soll ich mich verhalten ?
    Was kann ich noch tun ?
    Mir steht das Wasser bis zum Hals.
    Wer weiß einen Rat ?

  3. Simone am 3. März 2009 um 17:05 Uhr

    Ich hatte am um den 25.07.2008 nach mehrmaligen Fragen eine ABM Stelle bekommen als Vollzeitkraft. Endlich wiedermal sein eigenes Geld verdienen dachte ich in meinem jungendlichen Leichtsinn.
    Ich unterschrieb freudig meinen ABM Vertrag. Am 01.07.2008 gings los. Am 30.07.2008 bekamm ich von der ARGE ein Stellenangebot für 20h. Wieder nur ein minijob wo ich doch eine Vollzeitstelle anstrebe. Auf Grund dessen das ich ja jetzt eine ABM Stelle habe, habe ich der ARGE mitgeteilt das ich doch eine ABM Vollzeitstelle habe und Sozialabgaben leiste und mich nicht auf 20 h bewerbe. Mehrmaliges Anschreiben meiner Seits (Brief, E-Mail) wurde ignoriert. Bis November 2008 hörte ich nix mehr von der ARGE. Weder das sie mir androhen wenn ich mich nicht bewerbe dann drohen mir sanktionen noch eine andere Antwort auf meine Schreiben. Ende November kam dann der Hammer. Die ARGE kürzte mir mein AGLII – Zuschuss um 30 % mit der Begründung ich habe mich auf das Stellenangebot von Juli 08 nicht beworben. Natürlich habe ich widerspruch eingelegt. Doch bis zur entgültigen Entscheidung wird noch viel, viel Wasser in die Elbe fliessen. Sollte es negativ für mich ausgehen werde ich wohl weiter rechtliche Schritte einleiten müssen. Die Wahrscheinlichkeit das es so kommt liegt wohl klar auf der Hand 100 %. Wir werden schauen.

  4. Jürgen am 2. April 2009 um 03:29 Uhr

    Hallo mal an alle
    ich habe hier auch das Problem mit Sanktion angeblich hätte ich am 26.03.09 eine einladung bekommen u.wäre nicht erschienen!
    Leider kam aber hier nie was an zu dem bin ich noch in einer Maßnahme 1EuroJob bis zum 08.04 22St und mache noch zusätzlich einen 400 Euro Job 15St
    habe jetzt erstmal wiederspruch ein gereicht und hoffe es kann mir hier vieleicht einer mal ein Tipp geben was ich noch machen kann !!

  5. Birgit am 5. Mai 2009 um 21:53 Uhr

    Hallo ihr da draußen,
    hab da auch schon so einiges durch mit diesem Verein. Nichts Gutes, nur Misst. Ein Widerspruch dauert sehr sehr lang. Hatte vor Jahren auch mal einen eingelegt, ging um`s Kindergeld (weil das im vollen Umfang meine Tochter bekam und nicht ich) Widerspruch abgelehnt, Rechtsanwalt genommen und nach zwei Jahren Recht bekommen! Die ARGE hat aber erst noch ein Jahr später auf drängen, das Geld zurück gezahlt.Hätte ich nicht mal nachgefragt beim Anwalt würde ich heute noch auf mein Geld warten. Habe im November eine ABM bekommen und habe so alles eingereicht, was die wissen wollten. Vor einem Monat bekam ich gleich drei Briefe, mit Veränderungsmitteilungen. Mir stand nämlich noch Hartz IV zu. Vor einem Jahr hatte ich schon mal eine Maßnahme, jedoch habe dort keinen Cent vom Amt dazu bekommen, obwohl ich weniger Geld hatte. Also immer am Ball bleiben und nicht alles hin nehmen, den Leuten auf`s Schw…. gehen, bis sie endlich reagieren

  6. Gerlinde  (Website)  am 30. Juni 2009 um 22:56 Uhr

    Mit den Sanktionen ist es schon reine Schikane…….

    Ich kenne einen Fall, da wurde einer jungen Mutter eines Kindes die Hartz IV Leistung gekürzt, weil sie sich erlaubte das kranke und fiebernde Kind zu betreuen und den Krankenschein innerhalb der 3 Tage Frist beim Empfang/Anmeldung/Pforte des Landkreis abgegeben hat. Allerdings wurde die Krankschreibung nicht am selben Tag weitergeleitet, sondern erst später, sodass ihr die Leistungen mit der Begründung, sie hätte den Krankenschein persönlich bei ihrem Fallmanager abzugeben oder in der Leistungsabteilung,für 3 Monate sanktioniert.

    Ich empfand es als ungerecht und Menschen unwürdig…

    Zusammenfassung:

    Ein Kind ist krank…
    Krankenschein fristgerecht abgegeben…
    Pflicht erfüllt..
    Zuständigkeit liegt beim Amt…

    Aber

    Arbeitsuchende

  7. Gerlinde  (Website)  am 30. Juni 2009 um 22:57 Uhr

    Aber

    Arbeitsuchende werden immer nur bestraft

  8. Eberhard am 18. August 2009 um 10:55 Uhr

    Ja, ja, so ist das mit den Sanktionen, auch wenn ein Kind dranhängt. Ein altes Auto ist in diesem Staat sowieso viel mehr wert als ein Kind !! Hauptsache die Gesetzeserfinder können ganz tief in den Steuertopf greifen.

  9. Gabi am 18. August 2009 um 18:38 Uhr

    Hallo ..

    ich habe auch so meine Prob`s mit der Arge , ich habe 2 Jahre in NRW .gelebt u. musste festellen ohne Anwalt geht da gar nichts. ich musste auch Eilantäge an das Sozialgericht schreiben.

  10. Ralf am 19. August 2009 um 23:01 Uhr

    Warum schiebt der Gesetzgeber nicht einen Riegel davor!
    Ich habe am Montag den 24.08.2009 ein Gespräch mit meinen Sachbearbeiter und muss auch eine -Eingliederungsvereinbarung- unterschreiben.

  11. conny am 1. Dezember 2009 um 16:31 Uhr

    Hallo alle zusammen. Bin seid dem 1.5.2009 arbeitslos mußte monatlich 3 Bewerbungen abgeben habe ich auch gemacht. Und sind natürlich nicht zu meinen Akten gekommen 30% Sanktion bekommen.Dann habe ich einen 400 Euro Job mir gesucht und bin dadurch dann auch durch mehr Std als Teizeit eingestellt worden. Habe es alles auch so der Arge gemeldet. mußte dann am 19.11.2009 zu einem Gepräch und einen Eingliederungsvertrag unterschreiben für monallich 2 Bewerbungen ein halbes Jahr lang.Bekomme dann einen Brief mit 100% Sanktion. Begründung ich hätte gesagt das ich die Bewerbungen nicht rückwirkent mache Davon war überhaupt nicht die Rede.P.s. Und man achte drauf ich habe bis jezt 8 Sachbearbeiter gehabt.Was geht da bloß ab ??????

  12. Peter am 29. März 2010 um 16:50 Uhr

    400€ – Job?

    ABM???

    1,50€ Job.

    Wie wäre es mal mit ner vollzeitbeschäftigung, dann klappts auch mit den Sanktionen :o)

  13. RICKY am 14. Juni 2010 um 21:11 Uhr

    IST GENAUSO HABE SEIT DEM 01-06-2010 EINE VOLLZEITSTELLE
    UND HABE NUN EIN BRIEF VON DER ARGE ERHALTEN MIT DEM INHALT
    EINE KÜRZUNG UM 30% VORZUNEHMEN
    HABE MICH BEI MEINER EHEMALIGEN FALL……………. GEMELDET DIE
    WEISS ANGEBLICH VON GARNICHTS
    ARBEITE NUN VOLLZEIT UND DIE WOLLEN MIR IMMER NOCH GELD GEBEN

  14. Peter am 14. September 2010 um 12:18 Uhr

    Hallo!
    Bin zum ersten mal auf dieser Seite.
    Gleich meine Frage;
    Müssen wir,meine Frau und ich (ALG 2-Empfänger) für unseren Sohn (16 Jahre,Schüler)
    eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben?
    Wer kann uns Auskunft geben?
    Mfg
    Peter

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