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Hartz IV Regelsatz für Kinder vor dem Bundesverfassungsgericht

Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 19.10.2009 um 22:04 Uhr (Autor: pr)
VGW 1407

Vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) beginnt am Dienstag den 20.10.2009 ein Verfahren, in dem die Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Regelsätze für Kinder beim Bezug von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) geprüft wird.

Nachtrag: Inzwischen hat das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 09.02.2010 festgestellt, dass die Berechnung der Regelsätze verfassungswidrig ist.

Ausgangspunkt des Verfahrens, an dessen Beginn am Dienstag eine erste mündliche Verhandlung steht, sind zwei Verfahren vor dem Bundessozialgericht (BSG) sowie ein Verfahren vor dem Hessischen Landessozialgericht (LSG).

Diese Gerichte haben Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der einschlägigen Regelungen des SGB II und legten diese daher dem Bundesverfassungsgericht im Wege der konkreten Normenkontrolle, der sogenannten “Richtervorlage”, zur Prüfung vor.

Mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist aufgrund der umfangreichen Anhörungen im Rahmen des Verfahrens jedoch wohl erst Anfang 2010 zu rechnen.

Im Detail bestehen aufseiten der vorlegenden Gerichte und nach Auffassung vieler Experten erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit einzelner Regelungen. Insbesondere verfassungsrechtlich fragwürdig ist die prozentuale, nach dem Kindesalter abgestufte Bindung der Regelsätze für Kinder an die Höhe der Regelsätze für erwachsene Leistungsbezieher.

Als verfassungswidrig könnte hierbei einzustufen sein, dass die Höhe der Regelleistung nicht am tatsächlichen, existenzdeckenden Bedarf des jeweiligen Kindes orientiert ist und darüber hinaus die zum Existenzminimum gehörenden Bedarfe für Erziehung und Betreuung unbeachtet bleiben.

Weiterhin werden Verstöße gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG gerügt, die aus einer teilweisen Schlechterstellung von Kindern, deren Eltern ALG II beziehen gegenüber Kindern, deren Eltern Sozialhilfe beziehen, resultieren. Für Letztere kann – anders als bei Kindern von ALG II Beziehern – unter Umständen auch weiterer Bedarf neben der Regelleistung geltend gemacht werden.

Ebenfalls ein Verstoß gegen Art. 3 GG könnte nach Meinung der vorlegenden Gerichte in der (ehemals) einheitlichen Höhe der Regelleistung für Kinder bis 14 Jahre liegen. Es sei nicht erklärbar, warum schulpflichtige Kinder kein entsprechend höherer Bedarf zuteilwerde. Dies habe der Gesetzgeber nach Auffassung der Gerichte auch durch die Neufassung der Regelsätze im Juli 2009 sowie die Einführung des Schulstarterpakets des § 24a SGB II eingestanden. Insbesondere die Leistungen im Rahmen des Schulstarterpakets in Höhe von 100 Euro pro Jahr seien nicht ansatzweise bedarfsdeckend.

Denkbar, jedoch eher unwahrscheinlich, ist auch die Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Regelsatzes für Erwachsene durch das BVerfG. Dieser bildet die Grundlage der Kinder-Regelsätze.

Ob und in welcher Höhe betroffene Bezieher von Arbeitslosengeld II aufgrund einer möglichen Verfassungswidrigkeit Anspruch auf Nachzahlungen haben, hängt neben dem Richterspruch auch vom bisherigen Vorgehen der Betroffenen ab. Sollte das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungswidrigkeit der Höhe der Regelsätze für Kinder feststellen, sind rückwirkende Nachzahlungen grundsätzlich nur zu erwarten, wenn ein entsprechender Widerspruch oder ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X rechtzeitig gestellt wurde.

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32 Antworten zu “Hartz IV Regelsatz für Kinder vor dem Bundesverfassungsgericht”
  1. am 20.10.2009 um 08:53 Uhr

    Da heißt es jetzt abwarten und Tee trinken und schauen, was dabei rum kommt. Denn mit einer Entscheidung wird erst in ein paar Wochen, vielleicht sogar Monaten gerechnet.
    Ich hoffe, dass das Bundesverfassungsgericht eine faire und gerechte Entscheidung treffen wird.

    TOLL!

  2. KK

    am 20.10.2009 um 11:29 Uhr

    …Achtung….bitte denkt an die rechtzeitige vorsorgliche Absendung eurer Überprüfungsanträge an eure Arge. (nämlich vor Verhandlungsbeginn). Betrifft BG mit Kindern.

    Viel Glück!!

  3. M.

    am 20.10.2009 um 12:25 Uhr

    ich hoffe das es ein <urteil gibt wo unsere Kinder nicht mehr benachteiligt sind wenn das urteil possitiv ausgeht freu ich mich jetzt schon auf die neuberechnung und die summe x die nachgezahlt werden muss "ich war dank ein paar tipps schnell gegnug und hab den antrag letzte woche eingereicht"
    jetzt heißt es echt hoffen auf gerechtigkeit für unsere kinder!!!!!!

  4. data

    am 20.10.2009 um 12:25 Uhr

    @ kk
    wann ist den in diesem fall ” einsendschluss” in etwa?

  5. Petersen

    am 20.10.2009 um 12:37 Uhr

    @data: Naja, die Verhandlung beginnt heute… von daher war der “Einsendeschluss” gestern….

  6. am 20.10.2009 um 13:13 Uhr

    Wer vor einer Entscheidung des BVerfG den Überprüfungsantrag stellt, sollte auch gute Chancen haben.

  7. Gotihc

    am 20.10.2009 um 16:29 Uhr

    Und wer garantiert, dass tatsächlich den Kindern zu Gute kommt?

  8. s_we

    am 20.10.2009 um 21:47 Uhr

    hallo

    in meinen bescheiden steht immer ich müsse kein widerspruch einlegen …wenn bundesverfassungsgericht neue regelsätze vorsieht für kinder geschieht dies automatisch ….sollte ich sicherheitshalber doch ein überprüfungsantrag beim amt stellen
    und wenn wo bekomm ich den her
    lg

  9. s_we

    am 20.10.2009 um 21:47 Uhr

    was bedeutet dies konkret überprüfungsantrag ???

  10. Conni

    am 21.10.2009 um 08:05 Uhr

    es wird immer überall nach mehr geld vom staat geschrien und sogar eingeklagt. keiner übernimmt noch verantwortung für sich oder die kinder die man in die welt gesetzt hat. es wird nicht mehr vorher gefragt: kann ich kinder überhaupt finanzieren? alle rennen wie selbstverständlich zum staat. auf die idee selbst verantwortung zu übernehmen kommt keiner mehr. hier ist ein umdenken gefragt, jeder muss wieder die verantwortung für sich auch bei sich selbst suchen und nicht die frage stellen wo kann ich noch einen antrag stellen!

  11. KK

    am 21.10.2009 um 10:14 Uhr

    ….@ Petersen hat recht mit dem “Einsendeschluss”, aber lasst euch nicht absschrecken, um auf Nummer sicher zugehen, jetzt sofort bzw. zeitnah wie möglich absenden.
    Es gibt zwei Möglichkeiten:
    - Widerspruch eurer Bescheide einlegen mit der Begründung des Verfahrens vor dem BVG.
    - Überprüfungsantrag mit gleicher Begründung

    Vergesst nicht mit Rückschein eurer Post. Der Unterschied zwischen Überprüfungsantrag und Widerspruch ist:
    Widerspruchsbearbeitungen können langwierig sein und erfolgen ja i.d.R. über die Widerspruchstellen der ARGEN (sind total überlasstet). Überprüfungsanträge können nach erfolgten Urteil(hoffentlich positiv) schneller von euren ARGen bearbeitet werden.
    Auf jedem Fall seit Ihr auf der sicheren Seite.
    Nicht abschrecken lassen!!

    Gutes Gelingen!!!

  12. kleinekinderimhaus

    am 21.10.2009 um 21:37 Uhr

    @conny.ja danke für die Blumen, dir geht es wahrscheinlich noch gut genug, aber wer weis wann sich deine Situation. Ob man vorher studiert hat oder Chefsekretärin war oder der geschiedene in der Klapse sitzt und nicht zahlen kann, ob man vier kleine Akademiker ranzüchtet, das interessiert solche Menschen wie dich nicht. Alle werden in einen Topf geschmissen. Natürlich gibt es viele, die keinen Bock haben zu arbeiten und es muss eine Methode geben diese herauszufiltern. Aus der Psychologie ein Leitsatz: Fundamentalter Attributionsfehler: Bestimmte Erklärungen werden mit Charakterschlechtigkeit der Person erklärt, ohne die Situation zu berücksichtigen.Vielleicht sollte man auch die Lücke im System erkennen; wenn es gut läuft bekommst du Arbeit, wenn nicht fällst du durch und kannst den Dreck für andere erledigen:Putzen, Bügeln, Klos sauber machen Fisch verkaufen. Aber dazwischen gibt es keine Unterschied: Am Ende wird man doch abgewertet.

  13. am 22.10.2009 um 13:45 Uhr

    wer kann mir sagen, was 2 kinder 5,11 jahre + 1,7
    jahre + getrennt leb. frau ,ohne unterhalt vom ex,
    der freund seit mai in neuer wohnung, beide den mietvertrag unterschrieben,
    + kind 7 jahre an h4 kriegen, der freund ist seit 4 monaten arbeitslos, bekommt 620?euro
    und das 4. gemeinsame kind
    ist gerade geboren.
    miete kostet 620 teils warm, muß aber heizung, warmwasser etc.
    extra strom gezahlt werden , in sachsen.
    wäre mal nett.

  14. am 22.10.2009 um 13:48 Uhr

    bin der meinung,
    der anspruch wäre:

    2 x 322 + 2 x 215 + 1 x 251 + gedeckelte warmmiete minus alg.

    dazu käme dann 1 x 215 ki-geld 4.kind,
    und elterngeld ab november. was aber jetzt unerhebl. ist. es geht darum, das die frau sagt, die lachen am amt u. sie kriegt weniger als h4 für alle
    und leiden not u. hunger.

  15. Anja

    am 23.10.2009 um 21:37 Uhr

    Halloo ich habe drei kinder im alter von 4,2 und 4 monaten arbeite gehe ich auf 400 euro basis meine frage ist was meint ihr mit diesem antrag wie muss ich den stellen wusste ich alles garnicht kann mir bitte jemand helfen …
    lg anja

  16. Nicole

    am 24.10.2009 um 21:03 Uhr

    Gotihc schrieb am 20.10.2009 um 16:29 Uhr:

    Und wer garantiert, dass tatsächlich den Kindern zu Gute kommt?

    Darauf meine Antwort: Niemand. Aber sind wir ehrlich: Die mediale Meinungsmache, Eltern mit ALG II Empfang würden sich nicht um ihre Kinder kümmern, rauchen, trinken und sich weder um die eigene Bildung noch um die ihrer Kinder kümmern … die können wir wirklich langsam mal in die Tonne werfen.

    Dramatischer Weise konnte selbst Dr. Westerwelle heute nicht klar aussagen, dass eine Bevormundung von ALG II Empfängern auszuschließen sei. Wie das rechtlich haltbar ist, ist mir schleierhaft. Armes Deutschland.

  17. Nicole

    am 24.10.2009 um 21:16 Uhr

    Und zu dir, Conni:

    Die Kinder sind aber da. Und Verantwortung übernimmt man auch – aber noch lange nicht nur – auf finanzieller Ebene. Wir sind dank Bismarck ein Sozialstaat – die Starken für die Schwachen, die Reichen für die Armen.
    Wem das nicht passt, der kann sich gerne ein anderes Staatsprinzip aussuchen.

    Wie kommst du nur darauf, dass sich Leistungsempfänger nicht verantwortungsbewusst verhalten? Natürlich müssen sie in Zeiten ohne Arbeit Hilfe vom Staat bekommen – von wem den sonst? Unser Familiengefüge ist schon lange nicht mehr das, was es vor 40 Jahren war. Und das ist auch völlig nachvollziehbar, schließlich wird heutzutage etwas ganz anders erwartet.

    Soll ein Kind Aussenseiter sein – mit schlechten Bildungschancen, nur weil seine Eltern keine Arbeit finden bei knapp 490.000 offenen Stellen – aber 3.350.000 Millionen Arbeitslosen?

    Verteufelt – selbst wenn morgen 500.000 Menschen Arbeit fänden – gäbe es immer noch knapp 3.000.000 Menschen, die es dann selbst Schuld sind oder eben sehr verantwortungslos? Denk doch bitte klarer.

    Welche Lösungsansätze gibt es? Langzeitarbeitslose werden sterilisiert und haben kein Recht auf Familie, weil es heutzutage nicht mehr möglich ist, dass jeder selbst arbeitet?

    Wenn du, was ich dir – Gott weiß – nicht wünsche – irgendwann mal Kinder hast, die verachtet und gemieden werden, die nicht bei jedem Essen überlegen möchten, ob es okay ist – mehr zu wollen … und du dann Anträge ausfüllst – dann wünsch ich dir, nochmal über dein Kommentar nachzudenken.

  18. KK

    am 24.10.2009 um 22:04 Uhr

    …an @hallo: ist allgemein so nicht zu berechnen, Ihr seit 2 ERw. und 4 kinder = Bedarfsgemeinschaft.
    Grundsätzlich beträgt der Regelsatz 359,00€ für alleinstehende, 90% davon für Lebenspartner und Antragsteller, für die KInder wird es je nach Alterstufen prozentual ermittelt.
    Da hilft nur einen Antrag stellen und nicht den Kopf in den Sand stecken.(nicht auslachen lassen).
    Übrigens wird Kindergeld als Lebensunterhalt angerechnet. Natürlich auch das Einkommen des Freundes.
    Bei Elterngeld bin ich mir nicht sicher, hab da keine ERfahrung, meine KInder sind alle erwachsen.

    an @anja: Bitte Nachricht – letzter Absatz gut durchlesen, Antrag formlos an deine ARGE stellen. Begründung oben aus dem Text filtern. Im Internet § 44 SGB X googlen und nachlesen.

  19. am 25.10.2009 um 12:07 Uhr

    Mir wird schlecht wenn ich lese,daß es immer noch viele Leute gibt,die meinen ,H4 bezieher wollen nicht arbeiten.20%…Tendenz steigend,sind hoch Qualifizierte Leute,die von den Argen mit “Bewerbungstraining”für zb.Vorstellungsgesprächen weitergebildet-motiviert!!??werden sollen.Der anteil der sogenannten verweigerer,ist im vergleich so dermaßen gering,das er im 5%Bereich liegt.Wahlslogan der jetzt Regierenden,”Arbeit muß sich wieder lohnen”,ist mehr als zynisch,wenn man weiß,daß die ausbeutung der Beschäftigten doch eher an Sklaverei,als an Chancengleichheit aller erinnert.Im übrigen wird die Luft derer dünner,die meinen sie würden NIE in diese Situation kommen.Ich würde es ihnen wünschen,…mal zu schmecken wie es sich anfühlt,wenn selbst die Notwendigsten sachen zum “Über-Leben” unerreichbar sind,ect.

  20. am 25.10.2009 um 12:30 Uhr

    zu dem Kommentar von Conni kann ich nur sagen,SIE hat gar nichts begriffen.Immer noch der gleiche Vorwurf,”die”wollen ja alle gar nicht.Die Realität sieht doch wohl ganz anders aus.Wenn es darum geht Kinder zu zeugen soll man allso zuerst auf sein Konnto schauen!???Wenn das jeder so macht,wäre Deutschland in wenigen Jahren ein Land der Alten,Kranken und nur verwirrten.Kinder sind die jenigen,die unser Land in Zukunft am Leben erhalten.Egal,ob aus Akademiker familien,oder Arbeiter Familien.Es gibt nur die eine Lösung,Bildung und Sozialkompetenz für alle Kinder.Und nicht nur für Kinder besser(noch)besser verdienenen.Der Anteil derer die nicht arbeiten wollen,ist so gering das es gerade zu lächerlich ist,dies als Bemessungsgrundlage aufzuführen.wünsche dir Conni,daß du mal auf die Hilfe vom Staat angewiesen bist.Und denk nicht,dich kann es nicht auch treffen.

  21. am 25.10.2009 um 12:39 Uhr

    Im übrigen geben die Leute die Kindern eine gute Ausbildung geben könnten ihre Kohle lieber für Urlaub,Nutten und oder Geliebte,Tennis,Polo ect.aus,als viele Kinder zu zeugen.Diese bräuchten nehmlich Fürsorge,Aufmerksamkeit,Sozialkompetenz und ZEIT!Börsen Index ect.Das schmieren der Kommunalpolitik bei Öffentlichen Ausschreibungen und und sind viel wichtiger als sich Zeit für Kinder zu nehmen.

  22. Ossi

    am 25.10.2009 um 16:28 Uhr

    zu allen die sich über nichtdenker ärger: wir reden uns die zunge fusselig…bei menschen die meinen der gemeine arbeitslose ist das problem in land ist hopfen und malz verloren. es bringt nichts sie mit argumenten überzeugen zu wollen und ehrlich gesagt ists mir langsam echt zu dumm, weil sie es eh nicht begreifen. die propgandamaschine funktioniert…leider..
    man muss schon mit dem neveu bildzeitungsargumenten kommen kommen wie:
    also, wenn tatsächlich arbeitslose eltern wenig auf die bildung geben und eh nur saufen und lcd fernseher kaufen und jedes vierte kind in deutschland in einer solchen asi familie aufwächst, warum kommt dann nicht ein viertel der schule zu spät bzw..gar nicht?
    oh je…wie heißt es so schön?
    diskutiere niemals mit einem idioten…er zieht dich auf sein neveu und schlägt dich mit erfahrung.

    zur jetzt doch kindergelderhöhung: steckt es euch sonst wo hin…unsere kinder werden sich rechen, wenn ihr ihre hilfe braucht und werden euch genauso behandeln wie ihr es tut..alles kommt zurück ;)

  23. am 25.10.2009 um 20:30 Uhr

    [...] (BVerfG) beschäftigt sich zur Zeit in mehreren Verfahren mit der Frage, ob die Hartz IV Regelsätze mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Dem BVerfGG liegen nunmehr angeblich Hinweise darauf vor, wonach bereits die [...]

  24. am 25.10.2009 um 21:24 Uhr

    Hi Ossi!Hast wohl recht.Diskutieren mit Leuten die nicht die einfachsten Zusammenhänge verstehen bringt eh nichts.Leider ärgert es mich immer wieder,daß ein “MOB” von Ignoranten,Berufslügnern,und vor allen Dingen diese Verschi….nen Lobbyisten,mit ihrem kaputten und Assi denken dieses Land kaputt machen.Trotzdem,…schönen Abend noch!

  25. am 25.10.2009 um 21:28 Uhr

    Nicole trifft den Nagel auf den Kopf!!!

  26. Ossi

    am 26.10.2009 um 21:45 Uhr

    jawoll..nicole kann was :)

  27. am 14.11.2009 um 17:20 Uhr

    [...] allein starten werde, sei noch nicht entschieden. Das Saarland würde jedoch auf jeden Fall die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Höhe der Hartz IV Sätze für Familien [...]

  28. am 03.02.2010 um 21:56 Uhr

    [...] der Studie ist das für nächste Woche Dienstag zu erwartende Urteil des Bundesverfassungsgerichts, ob der ALG II Regelsatz für Kinder gegen das Grundgesetz verstößt oder nicht. In [...]

  29. bhjhajo

    am 05.02.2010 um 10:54 Uhr

    Mein Gott,warum lassen wir uns solange Zeit es geht um unsere Zukunft.Wollt Ihr den schon die Kinder bestrafen,weil wir alten schon keine Arbeit finden auser einen 1euro Job wo soviel Reguläre Arbeitsplätze verloren gehen.Verdamt macht den Politikern dampf damit sie endlich einen Mindestlohn eiführen und zwar mit den man leben kann.Hört auf mit der Versklaverei wir sind Menschen und keine Verbrecher.Schaft das Menschunwürdige HartzIV was von einen Straftäter kommt und auch von die zwei großen Partein,die sich von der Wirtschaft schmieren lassen ab.Leute, WIR SIND DAS VOLK

  30. am 09.02.2010 um 10:37 Uhr

    [...] Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im Normenkontrollverfahren um die Frage, ob die Berechnung des Hartz IV Regelsatzes verfassungskonform ist. In diesem Beitrag können Sie die wichtigsten Argumente der Urteilsverkündung live [...]

  31. am 09.02.2010 um 12:08 Uhr

    [...] Eine rückwirkende Nachzahlung für bereits erlassene Bescheide kommt aufgrund des Urteils nicht in Betracht. Jedoch können Leistungsbezieher bis zur Neufestsetzung der Berechnung unter Umständen weiteren Bedarf geltend machen, sofern dieser nicht vom bisherigen Regelsatz umfasst ist. ähnliche NachrichtenHartz IV Regelsatz für Kinder vor dem Bundesverfassungsgericht [...]

  32. Steve

    am 09.02.2010 um 12:40 Uhr

    Hallo mal eine frage muss die arge den lkw fürerschein ubernehmen wen man eine einstellungsabsichtserklärung hat wen ja was ist das für ein gesetz meine sagt den hätte ich nicht verdient obwohl mich eine firma einstellen würde und ich 1 kind ernähren muss und eine frau

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