Hartz IV: Gemeinsames Kinderzimmer ist zumutbar

Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 20.03.2011 um 18:55 Uhr

Gemäß einem Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts (LSG) vom 04.03.2011 müssen sich Kleinkinder von ALG II Beziehern zur Not ein Kinderzimmer teilen (Az.: L 7 AS 753/10 B ER).

Im Streitfall beantragte eine auf Hartz IV Leistungen angewiesene Familie den Umzug von einer Drei-Zimmer-Wohnung in eine größere Vier-Zimmer-Wohnung. Grund für den Wunsch waren die beiden Kinder, deren gemeinsame Unterbringung in einem Zimmer mit zwölf Quadratmetern nicht möglich erschien, weil sie sich dort gegenseitig beim Schlafen störten. Die Behörde bewertete einen möglichen Umzug als nicht erforderlich und verweigerte sowohl die Übernahme der Umzugskosten als auch die Zahlung der höheren Miete.

Dem schlossen sich die Richter am LSG an. Ob jedes Kind ein eigenes Zimmer benötigt, hängt laut Urteilsbegründung vom Einzelfall ab. Im hier zu entscheidenden Fall sei es aber durchaus zumutbar, dass sich die beiden Kinderim Alter von zwei und vier Jahren ein gemeinsames Zimmer teilen. Für die Schlaforganisation der Kinder hätten die Eltern selbst Sorge zu tragen. Schließlich müsse jede Familie mit zwei Kindern in diesem Alter solch übliche Lebensumstände bewältigen.

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bisher 16 Kommentare zu dieser Nachricht
  1. Julchen am 21. März 2011 um 10:46 Uhr

    Wieder so ein Quatsch. Die Kinder sind 2 und 4 Jahre- da wird es ja wohl möglich sein, die Wohnung so einzurichten, das beide Kinder gut schlafen können. Es würde schon reichen, wenn die Eltern das eigene Schlafzimmer, das ja größer ist, als das Kinderzimmer umfunktionieren. Manchmal glaube ich, das wir nur noch dämliche Leute im Land haben. 12 m² zum Schlafen wäre genug für die Eltern und der Kleiderschrank kann dann eben in dem andern Zimmer bleiben.

    Wir hatten auch mit 3 Kindern nur ein Zimmer in den 50/60-er Jahren und es hat funktioniert und wir waren nicht reich. Später dann 2 Kinder in einem Zimmer und die älteste hatte ein eigenes. Mann-Mann-Mann!

  2. Lenilein am 21. März 2011 um 13:19 Uhr

    Man kann es mit den Ansprüchen auch übertreiben.Meine Güte die Kinder sind 4 und 2.Es wurden schon die Doppelstockbetten erfunden.Da hat jeder sein eigenes Bett und behindert keinen.

  3. Taxpayer am 21. März 2011 um 15:34 Uhr

    Genau diese Art von Anspruchsdenken führt zu den bekannten Beurteilungen von Hartz IV-Empfängern. Es sind zweifellos nicht alle so. Allerdings ist das hier auch kein Einzelfall.

    • Julchen am 21. März 2011 um 17:43 Uhr

      Nein, ein Einzelfall ist es nicht, aber auch nicht sonderlich gravierend. Die meisten Klagen werden wegen falscher Bescheide geführt, und das ist richtig. Du legst auch Einspruch ein, wenn Dein Steuerbescheid falsch ist. Gelle!

    • Streetfigther am 24. März 2011 um 14:32 Uhr

      Taxpupser du mußt mal richtig Stellung beziehen und nicht nur rumlabern.Entweder du bist für Hartz IV und Sanktionen oder nicht.
      Anspruchsdenken haben alle die die den Mindestlohn verhindern.Die wollen auf Kosten anderer leben und du gehörst dazu.Schmarotzer und Hetzer mehr bist du nicht1

  4. Lenilein am 22. März 2011 um 09:29 Uhr

    Natürlich kann man gegen seinen Bescheid auch in Widerspruch gehen aber ob man wegen so etwas wie hier gleich Klagen muß verstehe ich nicht.Ein guter Anwalt hätte davon vielleicht auch abgeraten aber denen ist es egal die Hauptsache die Kasse stimmt.Die Gerichte sind wegen der viele teilweise völlig unsinnigen Klagen eh schon überfordert und es ist ja nun auch nicht so das ein Hartz4 Empfänger nicht umziehen darf nur dann sollte eben die neue Wohnung nicht viel teurer sein und es werden die Umzugskosten nicht übernommen.Allerdings kann man so etwas auch gut mit Freunden organisieren und preiswert über die Runden bringen.Wenn man also eine größere Wohnung will ist dies durchaus machbar mit etwas Eigeninitiative.

  5. Mercedes am 22. März 2011 um 16:18 Uhr

    Manche trauen sich was…….
    weil meine Jungs absolut nicht miteinander auskamen musste ich auch, wohlgemerkt als Aufstocker, mein Wohnzimmer in eine Wohnschlafessgelegenheit umfunktionieren um den Kinder jeweils ein eigenes Zimmer zu ermöglichen..
    Das war nicht komisch für mich, nicht für die Jungs und überhaupt doof weil ein Durchgangszimmer….aber ging oder musste eben gehen.

  6. mamaflitzer am 22. März 2011 um 21:19 Uhr

    Jedes Kind hat ein Recht auf eigenes Zimmer, sowas lernt sogar mein Kind in der 4.Klasse. Da verstehe ich nicht warum man da rumstreiten muss, wenn es da Gesetze gibt. Meine Kinder haben auch alle ein eigenes Zimmer da jeder seine Privatsphäre braucht egal wie alt ein Kind ist.

    • Julchen am 23. März 2011 um 13:01 Uhr

      Es gibt immer eine Lösung- wie gesagt die Zimmer kann man tauschen- und man kann ein Zimmer auch geschickt in 2 Hälften abteilen, das jeder seinen Bereich hat. Ein paar Jahre geht das durchaus.

      Es gibt kein Gesetz- das jedem Kind ein eigenes Zimmer zugesteht. Wo ist also Dein Quellennachweis?

      Ein 2 jähriges Kinder braucht keine Privatsphäre, das spielt überall.

    • Lenilein am 23. März 2011 um 13:55 Uhr

      Solange du dir dies leisten kannst kannst du in ein Schloß ziehen.

    • YesMan am 19. April 2011 um 19:30 Uhr

      Zwei Kleinkinder können sich ein Zimmer teilen, das finde ich durchaus ok. Selbst für Kinder bis ungefähr 12 Jahre sollte das möglich sein.

  7. muki66 am 22. März 2011 um 22:20 Uhr

    Hallo,

    das ist echt schon übertrieben, sorry. Ich habe in der 60-70-er jahren in 16 qm gewohnt zu Viert!!!!!
    Mein Eltern, mein kleiner Bruder und ich. Wir könnten und müssten alle schlafen ;-)
    Viele gute leute können auch in kleine plätzen zusammen Leben ;-)
    Jetzt habe ich übernohmen die Wohnzimmer, meine beide Kinder haben so Ihren eigenes Zimmer.
    Es geht alles, nur wollen müssen wir, denk ich mal.
    Also, dass manche Leute was für ansprüche haben =O – unglaublich.
    Wegen sollche Leute haben Arbeitslosen so schlechte Ruf. :-(
    Mann oh Mann.

  8. Jürgen53 am 23. März 2011 um 09:19 Uhr

    Also manche Leute übertreiben stark, man muß nicht immer und alles auf Hartz4 abverlangen.
    Kinder im Alter von 2 und 4 Jahren können durch aus in einem Zimmer schlafen wo liegt das Problem ?
    Es gibt heute Betten die man übereinander stellen kann und mit einem Sperrkitter versehen kann damit das kind nicht aus dem Bett fält,mußten wir früher auch und wir waren 4 Kinder.
    Ich bin selbst auf hartz 4 mit meiner Familie angewiesen,aber alles sollte doch in einem gewissen Rahmen bleiben.

    • Jan am 25. März 2011 um 19:29 Uhr

      @Jürgen 53,
      “Es gibt heute Betten die man übereinander stellen kann und mit einem Sperrkitter versehen kann damit das kind nicht aus dem Bett fält,mußten wir früher auch und wir waren 4 Kinder.” Diese Betten müssen ersteinmal käuflich erwerben. Hat ein Hartz IV Empfänger das Geld? Unterstützung der Jobcenter erfolgt nicht.

      • supernany am 25. März 2011 um 21:02 Uhr

        gibts zum beispiel bei kalydo….da haben wir unsre auch her für ganz wenig geld ……wo ein wille ist gibts auch einen weg

  9. supernany am 25. März 2011 um 21:00 Uhr

    also ,ich habe 3 kinder und eine 4 zimmer wohnung ,meine tochter ist 13 jahre und hat ihr eigenes zimmer ,wir haben das kleinere zimmer und meine 2 jungs (8jahre und 4jahre )haben ein gemeinsames zimmer mit einem etagenbett .die fühlen sich puddelwohl ,wir haben noch nie probleme gehabt und sollten die probleme mal kommen dann zieh ich mit meinem mann ins wohnzimmer …..wo ist das problem ?????? man kann auch alles übertreiben

    lg

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