Urteil: Bestimmte Zuwanderer haben unbeschränkten Anspruch auf das ALG II

Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 20.10.2010 um 10:47 Uhr

Solange sich Zuwanderer rechtmäßig in Deutschland aufhalten, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Das stellte das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom vom 19.10.2010 klar (Az.: B 14 AS 23/10 R).

Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Heimatstaat das Europäische Fürsorgeabkommen ratifiziert hat. Dies trifft auf Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Griechenland, Dänemark, Norwegen, Island, Schweden, Belgien, Portugal, Spanien, Malta, Estland sowie die Türkei und die Niederlande zu.

Im Rechtsstreit wurde einem französischen Staatsbürger die Fortzahlung des ALG II verweigert. Der zuständige Leistungsträger berief sich auf deutsches Recht, wonach der Hartz IV Anspruch von EU-Bürgern auf einen Zeitraum von neun Monaten zur Arbeitssuche begrenzt ist.

Dem BSG zufolge wiegt der völkerrechtliche Vertrag in Form des Fürsorgeabkommens jedoch schwerer als die deutschen Rechtsnormen. Das Fürsorgeabkommen sei unmittelbar geltendes Bundesrecht. Deswegen stünde dem Mann im konkreten Fall weiterhin das ALG II zu.

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bisher 12 Kommentare zu dieser Nachricht
  1. Mausi am 26. Oktober 2010 um 13:35 Uhr

    Kommt Leute kommt, Deutschland hat für alle was, nur nicht für die eigenen Bürger.

  2. Hannes am 26. Oktober 2010 um 14:26 Uhr

    Hey warum nicht gleich für die ganze Welt!

  3. Hannes am 26. Oktober 2010 um 14:28 Uhr

    Im übrigen wird ja gezielt von Migranten etwas kopolentere Frauen angebaggert um den dann schnell mal ein Kind zu machen. Denn damit bekommen Sie unbegrenzten und rechtmäßigen Aufenhalt.

    • Julchen am 27. Oktober 2010 um 18:58 Uhr

      Also Deine Argumentation ist ja nun mehr als an den Haaren herbeigezogen !

      Wenn eine Frau ( egal ob korpulent- oder nicht ) sich ein Kind “andrehen” lässt-egal von wem, dann ist sie es selber schuld.
      In der heutigen Zeit wird niemand schwanger, wenn er es nicht will.

      Lächerlich- so was !

  4. Arbeiter der Mittelschicht am 26. Oktober 2010 um 16:47 Uhr

    Na toll !

    Bald müssen wir noch die ganze Welt mit durchfüttern.

  5. Lole am 26. Oktober 2010 um 18:18 Uhr

    und hier kommt noch dazu, dass ab nächstes Jahr Polen, Rumanien und Bulgarien dazu kommen. Ich finde wer hier nie gearbeitet hat, sollte auch kein ALG II beziehen. Aber unser Staat zahlt ja gerne für die ganze Welt und für die eigenen Leute gibts nichts.

  6. ascari am 26. Oktober 2010 um 20:44 Uhr

    boah, kommt mal klar… die “böse” sind nicht die Ausländer das sind Machtgeile -Geldgeile Lobbisten Politiker.

    Und ihr buttert dennen noch das Brot. Herzlichen Glückwunsch. wann bauen wie wieder das erste KZ?..

    Wird es nicht mal Zeit aus der Geschichte zu lernen? ach warum ist einfach zuschwer. Lieber auf irgendwenn unter einem der schon am Boden liegt knüppeln… das beruhigt die nerven.

    LÖST ABER GOTTVERDAMMT NICHT DAS PROBLEM!

  7. Froesi am 27. Oktober 2010 um 06:41 Uhr

    @ascari

    Wieso zum Gottes willen dürfen wir Deutschen keine meinung habe zu diesem Thema???

    Es geht nicht um unsere Verggangenheit sondern um unsere Zukunft……..
    Wiso kann denn hier in Deutschland jeder (egal woher) leistungen beantragen ohne erkennbaren Grund (wohnt nicht mal in Deutschland)???

    Ich möchte auch gerne in der Türkei oder in Istland mal ALG2 oder so beantrage und in Deutschlan Wohnen … geht aber leider nicht…..

    So langsam kann man das uns Deutschendie in Deutschland leben nicht mehr richtig erklären oder wo ist denn der sinn…..

    MFG aus Berlin

    • Julchen am 27. Oktober 2010 um 18:54 Uhr

      Weil wir in der EU sind und Europäer sind- und weil es soziale Abkommen zwischen den Ländern gibt.

      Ich habe nichts gegen den Franzosen, der hier im Land ist. Wo ist das Problem? Er hat sich auf geltendes Recht berufen,
      das tun wir auch!

  8. Froesi am 28. Oktober 2010 um 06:44 Uhr

    @Julchen

    Es steht eindeutig im Text “französischen Staatsbürger ” und nicht eingebürgert!! Das ist es was ich nicht ganz verstehe.

    “Fürsorgeabkommens” für wen ??? Immer nur zu lasten von dem Deutschen Steuersäckel komisch oder…..

    Auserdem hatt doch das ALG2 Amt erst abgelehnt oder ..??würde gerne mal in den Akten nachschauen wieso..!!!
    und die Begründung vom BSG.

    Im umkehrschluß kann sich jeder Europäer der kein Deutschen pass hatt sich nur in Deutschland aufhält ALG2 beantragen..
    Das ist doch nicht mehr normal oder….er hatt doch garnicht vor hier eine Arbeit zu suchen , ich unterstelle er macht Urlaub auf Staatskosten….

    Julchen ich glaube Du bist anscheind eine die irgendwie durch eine rosorote brille schaut oder?????
    Du hast schon oft solche komischen ansichten geäustert…

    MFG aus Berlin

  9. Julchen am 7. November 2010 um 18:16 Uhr

    lies es halt

    http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4isches_F%C3%BCrsorgeabkommen

    Gegen bestehendes Recht hat ja wohl keiner etwas einzuwenden. In Frankreich wird es auch Deutsche geben- die Geld vom Staat bekommen.
    Ich habe nichts gegen andere Landsleute- wir sind alle Weltbürger und nur weil wir zufällig Deutsche sind, sind wir nichts besseres.

    Die ARGE hat abgelehnt, weil sie doof ist und keine Ahung hat. Ob Dir nun meine Meinung gefällt oder nicht, ist mir schnuppe.

  10. Froesi am 8. November 2010 um 06:52 Uhr

    @Julchen danke für den link aber nicht immer ganz aussagekräftig, kein Offizelle Seite.

    Naja mal wieder ein Gesetz was Vor der EU gemacht wurde und meines erachtens nicht mehr angewendet werden sollte.

    Aber warum ist die Türkei da schon mit drinne,Türkei ist und bleibt in meinen Augen kein EU Staat.

    Haben leider immer noch Gesetzte aus der Nazi Zeit die immer noch gültig sind.

    Das die ARGE nicht immer nach Gestzt handelt, ist ja fast schon “normal”.

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