NRW möchte sich für Verbesserung der Hartz-IV-Leistungen für Kinder einsetzen

Laut einem Bericht der Onlineausgabe der Aachener Zeitung möchte sich Nordrhein-Westfalen für bessere Hartz-IV-Leistungen für Kinder und Jugendliche im Bundesrat einsetzen.

Wie der NRW-Sozialminister, Karl-Josef Laumann (CDU) betonte, reagiere man damit auf die Erkenntnisse einer Expertenrunde. Es gehe auch darum, die Bildungschancen von Kindern aus armen Familien zu verbessern. Schon mehrfach wurde festgestellt, dass in Deutschland die Chancen auf Bildung immer noch stark von der sozialen Herkunft abhängen.

Auch könne es nicht sein, so Laumann laut dem Bericht, dass Kinder von Hatz-IV-Empfängern nicht mal an der Mittagsverpflegung von Ganztagsschulen teilnehmen können, da ihren Eltern hierfür schlicht und ergreifend das Geld fehle. NRW plane daher zusammen mit dem Saarland eine Bundesratsinitiative. Am vergangenen Freitag hätten die Minister aller Länder bei der Arbeits- und Sozialministerkonferenz einstimmig gefordert, die Regelleistungen für Kinder am tatsächlichen Bedarf zu orientieren.

Laumann rechnet hier mit bundesweit zusätzlich benötigten Finanzmitteln in Höhe von etwa 255 Millionen Euro. Er glaube, so Laumann weiter, dass die Aufgabe, angesichts des Hartz-IV-Etats von 6,4 Milliarden Euro allein für Eingliederungshilfen, zu schultern sei.

Wie die Expertenrunde ausdrücklich festgestellt habe, seien die derzeit gültigen Hartz-IV-Regelleistungen für Kinder und Jugendliche nicht am tatsächlichen Bedarf gemessen, sondern seien politisch festgelegt worden. Dabei müssten sie sich am tatsächlichen Warenkorb der Altersgruppe orientieren. Des Weiteren sollte es eine Neudifferenzierung bei den Altersstufen geben, so Laumann. Das bislang gültige Zweistufenmodell sollte einem Dreistufenmodell (0-6 Jahre, 6-12 Jahre und 12-18 Jahre) weichen.

Zudem sollten bei den Hartz-IV-Sätzen auch nötige Kosten für eine ausreichende Bedarfsdeckung mit allgemeinen Lernmitteln und Schulbedarf, wie beispielsweise Heften und Taschenrechnern, berücksichtigt werden. Weiterhin sei die Expertenrunde zu der Ansicht gekommen, dass eine Öffnungsklausel von den Regelsätzen bei besonders gravierenden Einzelfällen nötig sei. Dabei ginge es ihm nicht um eine generelle Erhöhung der Regelsätze, so Laumann.

Allerdings solle man den Bogen auch nicht überspannen, so Laumann weiter. So sollten auch nicht alle Wünsche von Kindern und Jugendlichen, wie zum Beispiel der Zugang zum Internet oder eine eigene Wohnung, erfüllt werden. Es sei allerdings auf jeden Fall unablässig, auch Kindern aus ärmeren Verhältnissen einen Zugang zu Bildungschancen zu ermöglichen.