Nachrichten auf Sozialleistungen.info
VGH Hessen erklärt die Studiengebühren für grundsätzlich verfassungsgemäß
Der Verwaltungsgerichtshof hat den Anhängern gegen die Studiengebühren eine Niederlage beigebracht, indem er die Zahlung von 500 Euro pro Semester als grundsätzlich verfassungsgemäß bezeichnete und eine einstweilige Anordnung gegen Studiengebühren ablehnte. Die Klage gegen die Studiengebühren kam von einem Medizin Studenten der Universität Gießen, der erreichen wollte, das Studiengebühren aus Verfassungsgründen verboten werden sollen. Nachricht lesen…
[ keine Kommentare ]Kein Kindergeldanspruch für Eltern von Töchtern im „Anderen Dienst im Ausland“
Die FDP-Fraktion im Bundestag hatte vor kurzem eine Anfrage gestellt, ob es tatsächlich so sei, dass Eltern zwar Kindergeld bekämen, wenn Söhne einen „Anderen Dienst im Ausland“ ausüben, jedoch der Anspruch nicht gegeben sei, wenn Töchter das Gleiche täten. Dazu wurde die Frage ausgegeben, wie dies eigentlich zu rechtfertigen sei. Nachricht lesen…
[ keine Kommentare ]Bemühungen um einen Arbeitsplatz müssen für Kindergeldanspruch nachgewiesen werden
Kindergeld bekommt man als Eltern nur für Kinder, die entweder noch unter 18 Jahre alt sind, oder für Kinder, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und sich „ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemühen“. Eine dritte Möglichkeit sind Kinder, die sich in einer Ausbildung befinden und noch keine 25 Jahre alt sind. Nachricht lesen…
[ keine Kommentare ]In Hessen haben Grüne und SPD einen Antrag zur Abschaffung der Studiengebühren vorgelegt
Auch wenn am 5. April nicht wie geplant ein neuer Ministerpräsident gewählt wird, sondern die alte Regierung geschäftsführend im Amt bleibt, müht man sich von Seiten der SPD und den Grünen, zur Sachpolitik zurückzukehren. SPD und Grüne haben nun einen Antrag vorgelegt, nach dem die Abschaffung der Studiengebühren ab dem Wintersemester 2008/2009 geplant ist. Nachricht lesen…
[ keine Kommentare ]Bei der TU Dresden pocht man auf Ausgleichszahlungen für Studiengebühren
Der Rektor der TU Dresden, Hermann Kokenge, forderte die Regierung zu Nachbesserungen beim geplanten Hochschulgesetz für Sachsen auf. Größter Mangel ist nach Kokenges Meinung die fehlende Ausgleichszahlung für die ausbleibenden Studiengebühren, die in anderen deutschen Bundesländern anfallen. Kokenge taxiert diese Summe auf ungefähr 35 Millionen Euro pro Jahr, die Universitäten in anderen Bundesländern zusätzlich zur Verfügung hätten und die den Unis in Sachsen nun fehlen würden. Nachricht lesen…
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