Nachrichten auf Sozialleistungen.info
Hartz IV Empfänger haben Anspruch auf Erstattung von krankheitsbedingtem Sonderbedarf
Das Landesozialgericht NRW hat in einem Urteil vom 21.12.2007 beschlossen, dass Hartz IV-Empfänger grundsätzlich das Recht auf Erstattung der Kosten für einen krankheitsbedingten Grundbedarf haben (L 19 B 134/07 AS ER). Im vorliegenden Fall hatte ein Hartz IV-Empfänger darauf geklagt, dass ihm die Kosten für ein chronisches Hautleiden extra erstattet werden sollen. Die zuständige Behörde lehnte dies mit der Begründung ab, dass die monatlichen Kosten von 34 Euro auch aus dem Grundbedarf bezahlt werden könnten. Nachricht lesen…
[ 4 Kommentare ]Die FDP verlangt Nachbesserungen beim Elterngeld
Nach dem Willen der FDP- Bundestagsfraktion ist es dringend erforderlich, das Elterngeld an bestimmten Stellen nachzubessern. Die familienpolitische Sprecherin der FDP- Bundestagsfraktion, Ina Lenke, betonte, dass bei all den Erfolgsmeldungen vor allem die Bundesregierung vergesse, dass mit dem Elterngeld heute sehr viele Menschen finanziell wesentlich schlechter gestellt seien als mit dem alten Erziehungsgeld. Nachricht lesen…
[ keine Kommentare ]Zwangsumzüge aufgrund von Hartz IV in Berlin sehr selten
In Berlin hat es im letzten Jahr ganze 680 Zwangsumzüge für Hartz IV- Empfänger wegen zu hohen Mieten gegeben. Obwohl mit 11.400 Haushalten, bei denen die Mietkosten höher waren als der gewährte Höchstsatz, die Zahl wesentlich höher lag, wurde überraschend wenig Zwangsumzüge angeordnet. Das liegt größtenteils darin begründet, dass man sich in vielen Fällen mit den jeweiligen Vermietern einigen und Mietsenkungen vereinbaren konnte. Nachricht lesen…
[ 2 Kommentare ]Bei Bezug von Unfallrente die Unfallkosten unbedingt nachweisen
Sollte ein Kind einen Unfall haben und aufgrund dessen eine entsprechende Unfallrente beziehen, muss diese dem einkommen zugeschlagen werden und wird demnach auch voll angerechnet, wenn es darum geht, den Anspruch auf Kindergeld zu ermitteln. Sollte hierbei das Einkommen des Kindes oberhalb bestimmter Grenzen liegen, haben die Eltern nämlich keinen Anspruch mehr. Um hier allerdings die Kosten für den Unfall und auch die Folgekosten entsprechend geltend zu machen, sollte man diese genau nachweisen lassen. Dies kann entscheidend für die Erhaltung des Kindergeldanspruchs sein. Nachricht lesen…
[ keine Kommentare ]ALG II- Empfänger müssen Einreichung eines Folgeantrages beweisen
Am 13.02.2008 hat das Landessozialgericht NRW beschlossen (L 20 B 236/07 AS), dass eine eidesstattliche Versicherung nicht ausreicht, um nachzuweisen, dass ein Folgeantrag auf Leistungen nach dem SGB II rechtlich wirksam gestellt wurde. Im vorliegenden Fall klagte ein Antragssteller, der bisher Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende erhalten hatte auf die Gewährung von Leistungen nach dem SGB II. Nachricht lesen…
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