Das Sozialgericht Braunschweig (SG) hat in einem am 09.04.2014 ergangenen Urteil entschieden, dass ALG II Empfängern ein Anspruch auf Gewährung der Fahrtkosten zu ihren inhaftierten Kindern zusteht.
Das Sozialgericht Mainz (SG) hat mit Urteil vom 24.06.2014 die Rechte von Beziehern des ALG II gestärkt. Zwar dürfe der Gewinn eines Autos bei der Berechnung des ALG II grundsätzlich als Einnahme mit Geldeswert bedarfsmindernd berücksichtigt werden.
Mag es auch nur unbewusst "daher gedacht" sein, aber in den Köpfen vieler geistert immer noch das Wort "unnormal" herum, wenn es um Menschen mit einer Behinderung geht. Die Integration respektive Inklusion behinderter Menschen in Untenehmen bzw. in die Gesellschaft ist vielen Sensibilisierungskampagnen kluger und weiterdenkender Menschen geschuldet.
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