Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil vom 18.11.2014 entschieden, dass ALG II Bezieher im Rahmen der Ausübung des Umgangsrechts mit dem eigenen Kind stets die kostengünstigste und ebenso im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Schutz des Umgangsrechts zumutbare sowie verhältnismäßige Variante zur Bedarfsdeckung wählen müssen.
Das Sächsische Landessozialgericht (LSG) hat mit Beschluss vom 17.08.2014 entschieden, dass eine telefonische Mitteilung bei einem von der Agentur für Arbeit betriebenen Callcenter für die Arbeitslosmeldung als nicht ausreichend zu werten ist.
Einem am 28.10.2014 ergangenen Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (LSG) zufolge ist das Zeugnisverweigerungsrecht im Zusammenhang mit familiären Vermögensangelegenheiten zu verneinen.
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