Laut einem am 27.09.2016 ergangenen Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (LSG) muss das Jobcenter Beziehern von Leistungen im Sinne des SGB II die Kosten für einen Volkshochschulkurs zum Zwecke der Erlangung des Realschulabschlusses nicht erstatten.
Dem Sozialgericht Dortmund (SG) zufolge hat ein am Arbeitsplatz gemobbter Hilfebedürftiger unter Umständen Anspruch auf Zahlung des Arbeitslosengeldes I, obgleich jener noch in einem ungekündigten Beschäftigungsverhältnis steht.
Aus einem Urteil des Sozialgerichts Berlin (SG) vom 26.10.2016 geht hervor, dass einer Pflegebedürftigen, die Geldbeträge von einem Pflegedienst für ihre Mitwirkung im Rahmen eines Abrechnungsbetruges erhalten hat, vom zuständigen Leistungsträger die Sozialhilfe in Form einer rückwirkenden Anrechnung der angenommenen Belohnung auf ihre laufende Grundsicherung gekürzt werden darf (Az.: S 145 SO 1411/16 ER).
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