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Empfängern von Leistungen nach dem SGB II steht auch in Ballungsräumen die Übernahme der Kosten für eine angemessen Wohnung zu.
Zu dieser Entscheidung kam das Bundessozialgericht (Az.: B 4 AS 30/08 R) am vergangenen Donnerstag.
Im vorliegenden Fall hatte der zuständige Träger einem in München alleinlebenden Leistungsempfänger lediglich eine Wohnungsgröße von 45m² statt der ansonsten in Bayern als angemessen angesehenen 50m² zugestanden. Als Grund für die ortsabhängige Absenkung der Wohnungsgröße führte der zuständige Träger die deutlich erhöhten Mietpreise an.
Nach Ansicht des Gerichts müssen sich die als angemessenen anzusehenden Wohnungsgrößen an den landesrechtlichen Obergrenzen für die Förderung von Wohnungsbau orientieren. Der Grundsicherungsträger sei auch dann nicht zur Absenkung der als angemessen angesehenen Wohnungsgrößen berechtigt, wenn oftmals Alleinstehende mit durchschnittlichem Einkommen ähnlich große Wohnungen bewohnten.
Ich wohne in einer Wohnung die 52qm groß ist. Bin mit meiner Nebenkostenanrechnung immer hingekommen. Aber dieses Jahr eben nicht hatte eine hohe Nachzahlung auf Grund der steigenden Kosten. Desweiteren hat sich meine Miete um 40,00 Euro erhöht.
Kann mir jemand sagen wieviel es pro qm Kaltmiete sowie Nebenkosten incl Heizung von der Arge gibt? Steige einfach nicht dahinter, jeder sagt etwas anderes..
Wohne in Sachsen – Zwickau.