Bestattungskosten: Übernahme durch Sozialhilfeträger nur bei Unzumutbarkeit

Nachricht zum Thema sonstige Sozialleistungen vom 21.10.2011 um 19:16 Uhr

Aus einem am 06.10.2011 ergangenen Urteil des Landessozialgerichts Hessen (LSG) geht hervor, dass Bestattungskosten nur dann vom Sozialhilfeträger zu übernehmen sind, falls eben jene den bestattungspflichtigen Angehörigen aufgrund persönlicher oder wirtschaftlicher Gründe nicht zumutbar sind (Az.: L 9 SO 226/10).

Im konkreten Fall ging es um die Bestattungskosten für einen verstorbenen 64-Jährigen, der bis zu seinem Lebensende auf Hartz IV Leistungen angewiesen war. Dessen 12 Jahre jüngere Schwester sah sich nicht in der Lage, die Kosten zu tragen. Zur Begründung gab sie an, dass eine persönliche Bindung niemals bestanden habe, weil ihr Bruder bereits mit 14 Jahren das Elternhaus verlassen habe. Der Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten wurde allerdings vom örtlichen Sozialhilfeträger abgelehnt.

Das LSG stellte sich mit seiner Entscheidung auf die Seite der Behörde. Fehlende Nähe beziehungsweise ein zerrüttetes Verhältnis zwischen Geschwistern mache die Kostentragung eben nicht unzumutbar. Etwas anderes gelte lediglich dann, wenn schwere Verfehlungen wie etwa sexueller Missbrauch stattgefunden habe. Eine Übernahme komme dem Urteil zufolge nur im Falle wirtschaftlicher oder persönlicher Unzumutbarkeit in Betracht. Da eben solche Gründe nicht erkennbar wären, habe der Sozialhilfeträger rechtskonform gehandelt.

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bisher 9 Kommentare zu dieser Nachricht
  1. bla am 23. Oktober 2011 um 11:17 Uhr

    Das ist eine Sauerei. Geschwister sind doch zu Lebzeiten gar nicht untereinander unterhaltsplichtig. Beim Erbrecht sind viele andere vorher dran. Da der verstorbene Bruder 12 Jahre älter war, ist es unmöglich das sich die Schwester damals “noch ein Geschwisterchen” gewünscht hat. An dem Kostenrisiko ist sie deshalb ABSOLUT unschuldig. Für den Bruder hat sie auch nie was bekommen, (Kindergeld, Erziehungsgeld, Steuerfreibetrag, Rentenerziehungszeit, usw.). Sattgemacht haben sich nur Andere. Wo soll dann das Geld herkommen? Aufgrund gesellschaftlicher Veränderungen wie Patchworkfamilien rechne ich mit weiteren Urteilen, ob z.B. Halbgeschwister “nur” die Hälfte bezahlen müssen? Bei aktuell nur noch ca. 1,3 Kinder pro Paar steuert das ganze “Problem” (nicht für Sozialamt) ohnehin längerfristig in Richtung Geringfügigkeit.

  2. Claudia1 am 24. Oktober 2011 um 23:32 Uhr

    Hallo zusammen…
    die haben doch alle eine Macke, oder was ??
    Klar…..
    Da habe ich keinerlei Kontakt zu einem Menschen über viele Jahre wegen Streit etc. und wenn der dann das ” Zeitliche” Segnet, soll ich bezahlen??
    Klar, und wenn ich als ALG2 Bezieher soviel ” Vermögen” hätte um jemanden für ´zig tausende Euros unter die Erde zu bringen, wieso um aller Namen habe ich dann HARTZ4 beantragt oder bekomme Sozi???
    Bestimmt nicht, weil ich noch nicht dazu gekommen bin, meine 5 Kilo Goldschmuck zum Juwelier zu bringen!!
    Wer Hartz4 bekommt hat nicht mal das Geld für ´nen festen Strick oder ´ne Wäscheleine!!
    Die habe doch alle einen riesen Knall!!!!
    Kopfschuss und ins Bein getroffen!! AUTSCH!!!!

  3. loslegen am 26. Oktober 2011 um 16:58 Uhr

    Eine kleine Sterbegeldversicherung sollte dann Pflicht werden für Hartz IV-Empfänger, damit Geschwister nicht die Beerdigungskosten tragen müssen werden.

    Hartz IV sollte verschwinden!
    Verordnete Armut per Gesetz!
    Wie viele erhalten ergänzendes ALG II, da der Verdienst nicht zum Leben reicht. Eine Beerdigung wird wohl kaum bezahlbar sein.

  4. diogenes am 26. Oktober 2011 um 17:28 Uhr

    der begriff zumutbarkeit ist schon eine beleidigung für die betroffenen.
    da merkt man doch wieder wieviel ein mensch in diesem staat wert ist.
    der staat zieht sich aus der verantwortung für seine bürger zurück.
    wann ziet sich der bürger endlich von diesem staat zurück?

    • bumbum am 28. Oktober 2011 um 21:46 Uhr

      Der Mensch zählt hier nichts mehr ! Wenn er nicht mehr kann muss er weg ! armut per gesetz . Ausbeutung vom menschen durch den menchen.

  5. Silberpfeil am 26. Oktober 2011 um 18:13 Uhr

    Zunächst muß ich sagen, daß ich es auch ungerecht finde, daß die Schwester dafür aufkommen soll. Aber liebe Claudia1: Muß man denn so eine Wortwahl benutzen, um seinen Unmut auszudrücken. Das geht doch wohl auch anders.
    Also, hier ist mal wieder der Staat ungerecht. Wenn er sich was holen kann – egal – wie die Menschen untereinander standen, dann macht er es gnadenlos. Das ist völliger Irrsinn und nicht mehr begreifbar. Wie “bla” oben schrieb, man bekommt ja auch keien Leistungen für seine Geschwister oder Halbgeschwister. Ich mache leider gerade ähnliche Dinge durch. Es ist nicht begreifbar, was hier verlangt wird. Hier ist es so, daß ein geschiedenes Paar (seit ca. 11 Jahren) ein gemeinsames Kind hat, die Mutter hatte seit Scheidung das alleinige Sorgerecht. Bedeutet, der Vater hat keine Rechte mehr gehabt. Aber das Amt zieht ihn heran, damit er sich an den Beerdigungskosten beteiligt. Da ist der Vater wieder im Spiel. Unser Staat sollte solche Dinge wirklich mal überdenken. Aber die wird es so nicht treffen, da wird garantiert alles anders geregelt. Es trifft doch nur die Armen – der Streit um eine ruhige und ordentliche Beerdigung – geht hier nicht im Staate D.

    • Claudia1 am 3. November 2011 um 00:26 Uhr

      @Silberpfeil…
      meine ” Wortwahl” ..
      Ich habe weder geflucht noch andere Beleidigt..
      Aber mir wollte sie damals auch ans ” Portemonaie” als meine Mutter verstarb!
      Wieso? Die Frau hat meine Kindheit Ruiniert!
      Und ich habe als Kind mein gesamtes Sparbuch für ihre ” Spirituosen” Schulden ” Plündern” müssen…
      Es waren immerhin 4500.- DM…
      Und die Rechnung für einen ” angemessenen” Sarg plus Nebenkosten belief sich auf 10.000 DM…
      WIESO sollte ich als einziges Kind DAS Zahlen??
      Und WOVON ??
      Ich war 21 Jahre damals!!
      Da ist es gar nicht so abwägig , wenn man nicht mehr weiter weiß und ans ” aufhängen” denkt!!
      Sorry….
      Wieso muss es soooo übertrieben Teuer sein??
      Unter der Erde sieht es kein Mensch mehr!

  6. india am 28. Oktober 2011 um 14:46 Uhr

    Ich bin auch “vorsichtig” im Urteil über Harzt4, weil ja auch alle Kassen leer sind.
    Aber Geschwister sind doch nun wirklich nie unterhaltspflichtig!!! Ist ja schon für manche Eltern oder Kinder gegenseitig hart, aber da hat man “lebenslänglich”.

  7. Lara am 29. Oktober 2011 um 00:01 Uhr

    @India: >”Ich bin auch “vorsichtig” im Urteil über Harzt4, weil ja auch alle Kassen leer sind.”> Soll was heißen.. ? Weil Milliarden in marode Banken gesteckt werden, weil Milliarden Steuern verschwendet werden (das Schwarzbuch 2011 ist wieder sehr interessant zu lesen) , weil Steuerhinterziehung nicht nur NICHT ausreichend verfolgt und geahndet wird, sondern nunmehr sogar Freischeine dafür ausgestellt werden… – deshalb muss man aus Kostengründen “vorsichtig” sein, welche Sozialleistungen Bedürftigen gewährt werden ?
    Das Urteil als solches ist allerdings keine Überraschung – und auch nicht das Erste mit dieser Aussage. http://de.wikipedia.org/wiki/Bestattungspflicht

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