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Bundesrat stimmt ALG II Änderungen zu

Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 22.03.2006 um 01:55 Uhr (Autor: pr)
VGW 13

Bereits am 10. März 2006 hat der Bundesrat den geplanten und vom deutschen Bundestag beschlossenen Reformen des ALG II zugestimmt. Damit steht der Umsetzung der Gesetzesänderung nun nichts mehr im Wege.

Bestandteile der umfangreichen Änderungen sind insbesondere die Angleichung der Regelleistung in den neuen Bundesländern auf das West-Niveau. Demnach erhalten Arbeitslosengeld II Empfänger ab Mitte 2006 eine Regelleistung in Höhe von 345 Euro.
Darüber hinaus haben Arbeitslose unter 25 Jahren grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf eine eigene Wohnung. Alle Leistungsempfänger die nach dem 17. Februar 2006 aus dem elterlichen Haushalt ausgezogen sind erhalten demnach nur noch in Ausnahmefällen Leistungen zu Finanzierung einer Wohnung.
Weiterhin werden mit der Gesetzesänderung EU Bürger, die nur zur Arbeitssuche nach Deutschland einreisen, von der Leistung ausgeschlossen. Außerdem werden die Beiträge zur Rentenversicherung für ALG II Empfänger abgesenkt.

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5 Antworten zu “Bundesrat stimmt ALG II Änderungen zu”
  1. Anika

    am 06.10.2006 um 14:00 Uhr

    ich möchte gerne mal wissen was diese Ausnahmefälle wären?

  2. am 06.10.2006 um 14:08 Uhr

    Diese “Ausnahmefälle” sind nicht näher bzw. konkret bestimmt, in der Regel handelt es sich aber um Härtefälle / Einzelfälle, in denen es dem Leistungsempfänger aus schweren sozialen Gründen unzumutbar ist in der elterlichen Wohnung zu leben.
    Mehr dazu im Artikel “angemessene Wohnung”.

  3. Christopher

    am 07.10.2006 um 21:16 Uhr

    wie sind die regelleistung für jugendliche von 18 bis 25 jahren,in den neuen Bundesländern!? sz

  4. dennis

    am 08.11.2006 um 14:16 Uhr

    Wie sieht es aus, wenn ein 25-jähriger zu einer Infoveranstaltung der ARGE eingeladen wird, um etwas über die Gesetzesänderungen zu erfahren? Ich meine, es betrifft mich dann ja nicht mehr, da die Änderungen auf unter 25-jährige bezogen sind, oder?

  5. Anonym

    am 05.06.2007 um 21:36 Uhr

    Ich habe da mal eine frage wenn ich schon eine eigene wohnung mit 19 habe und wohne da erst ein dreiviertel jahr und habe probleme z.B. eingeschlagene fenster, versuchter einbruch in meine wohnung usw. besteht dann die möglichkeit das ich mir eine neue wohnung suchen darf???

    MFG Anonym

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