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Das Elterngeld ist eigentlich steuer- und abgabenfrei. Aus einem Urteil des Finanzgerichts Nürnberg geht nunmehr hervor, dass das volle Elterngeld dem sogenannten Progressionsvorbehalt für Lohnersatzleistungen unterliegt (Az:6 K 1859/2008).
Das Elterngeld wird infolgedessen bei der Ermittlung der Einkommensteuer zu dem zu versteuernden Einkommen des Ehepartners hinzugerechnet. Somit erhöht sich der persönliche Steuersatz für das zu versteuernde Einkommen und die Steuererstattung fällt niedriger aus. Als negative Folge kommt dementsprechend sogar eine Steuernachzahlung in Betracht.
Umstritten war bis zum Urteil des Nürnberger Finanzgerichts, ob der Progressionsvorbehalt ebenfalls für den ausgezahlten Sockelbetrag von monatlich 300 EUR gilt, weil dieser an sich kein Ersatz für fehlendes Einkommen, sondern eine reine Sozialleistung ist.
Die Richter gehen in ihrem Urteil davon aus, dass auch der Sockelbetrag in die Steuererhöhungsvorschrift einzubeziehen ist. Der Urteilsbegründung nach sei der Wortlaut des Gesetzes eindeutig und entspreche auch dem Willen des Gesetzgebers.
Das ist ja mal wieder typisch für diesen Staat. Da wird ein Gesetz auf den Markt geworfen, wo dann erst einmal die Richter darüber entscheiden müssen, wie es angewandt, in diesem Fall, ob und wie es besteuert werden soll, und dann hält der Staat die Hände auf.
Allein die Aussage, ich zitiere „Der Urteilsbegründung nach sei der Wortlaut des Gesetzes eindeutig und entspreche auch dem Willen des Gesetzgebers.“ Zitat Ende, zeigt doch, dass hier wahrscheinlich der Staat mit voller Absicht diese Reglung hinterrücks einkalkuliert hat.
Somit kann er sich zum einen damit profilieren, was er alles für Familien tut, zum anderen spekuliert er mit deftigen Steuerrückzahlungen, um damit seine Finanzmisere zu bereinigen.
Was ich aber noch mehr befürchte, ist, dass dieses Urteil auch die ARGE annimmt. Mich würde es nicht wundern, wenn diese dann das Elterngeld als Einkommen anrechnet.
Wenn das der Fall sein sollte, würde ein Hartz IV Empfänger nur ca. 140 Euro im Monat an Elterngeld bekommen.
Denn von den 300 Euro darf der Hartz IV Empfänger 100 Euro, die ihm als Freibetrag vom Einkommen so oder so behalten, PLUS 20 % vom Restbetrag (also von 200 Euro), machen noch mal 40 Euro. Das ergibt dann (Achtung Ironie) die stolze Summe von 140 Euro monatlich, schön, oder?
Immerhin muss sich dann eine Hartz IV Empfänger keine Gedanken über eine Steuerrückzahlung machen, oder doch?
TOLL!
Nein, so ist das nicht korrekt.
Du kannst deine 300 behalten, die gelten nicht als Verdienst, dein Partner muß nur evtl. einen höheren Steuersatz auf sein Einkommen zahlen.
Der Sinn, der hier hinter steht, ist die zu belasten, die ein zu versteuerndes Einkommen haben. Also grade dich als Hartz IV, verschont dass ganze mal wieder im Gegenteil die arbeitende Mittelschicht wird hier mal wieder am stärksten belastet.
Hartz IV zahlen keine Steuern und da werden 3600 Euro die den Steuersatz des Partners erhöhen wohl nix ändern, da dieser ja auch nicht viel verdienen kann, sonst würde es kein Hartz IV geben, außerdem werden die Spitzenverdiener weniger belastet als die Mittelschicht, da der Steuersatz irgendwann nicht mehr steigt. Das Elterngeld selber ist ja nicht zu versteuern.
Schön das immer die jaulen, die nichts für ihr Geld leisten. Meine Frau muß 12 Monate nach der Geburt wieder arbeiten gehen.
@werdender Vater…
Zum einen möchte ich Dir sagen, dass auch ich im August noch mal Papa werde, also hast Du darauf kein Monopol. Zum anderen, hättest Du meinen Beitrag aufmerksamer durchgelesen, hättest Du feststellen können, dass das meiste davon IRONIE ist/war. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!
Ich wollte lediglich nur darauf aufmerksam machen, dass dieses Urteil ein Hinweis für die ARGE sein könnte … Die Betonung liegt auf KÖNNTE … das Elterngeld doch als Einkommen anzurechnen. MEHR NICHT!
Da allgemein bekannt ist, dass die ARGE nur darauf wartet bzw. dazu angehalten ist, den Leuten das Geld zu kürzen bzw. zu streichen und/oder zu verwehren, wäre das eine MÖGLICHE Variante, um wieder Geld einzusparen (siehe z.B. das Kindergeld). Auch davon haben wir, die Hartz IVler, wie Du diese ja so abfällig bezeichnest, kaum was davon, da das Kindergeld als Einkommen angerechnet wird.
Weiterhin habe ich damit ausdrücken wollen, dass ich von dieser Besteuerung überhaupt nichts halte, damit auch Leute wie DU davon profitieren können und sollen!
Darum stellt sich hier doch die Frage, wer hier wohl am lautesten rumjammert und rumjault?
Also mal ganz schön locker und gemütlich durch die Hose atmen, denn immerhin kannst Du die vollen 164 Euro Kindergeld behalten. Und wenn man sich mal anschaut, dass das Elterngeld, für Berufstätige, bis zu 1.800 ,- Euro hoch sein kann, glaube ich sagen zukönnen, dass damit die meisten finanzielle Engpässe, nach der Geburt des Kindes, erst einmal behoben sein dürften, oder reicht das immer noch nicht?
Nebenbei bemerkt, Berufstätige können das Elterngeld statt 12 Monate, bis zu satten 14 Monaten, in voller Höhe ausreizen, was auch noch mal ein paar Euros mehr ausmacht. Denn leider erhält ein Hartz IVler diese Möglichkeit nicht (das zum Thema Gleichberechtigung und Antidiskriminierungsgesetz).
Und letztendlich zahlen wir am Ende alle dafür, nämlich durch die allgemeinen Steuern, OK?
Gruß
Auch ein werdender Vater
Ihr könnt mich an die Wand nageln, die aber es ist ja vollkommen einleuchtend, dass das Elterngeld eine Lohnersatzleistung ist und damit wie Kranken- und Arbeitslosengeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt.
Meine Denkweise war vor etlichen Jahren auch eine andere. RAFF, RAFF, RAFF, waaaaaas, das kostet auch noch Steuern??? der Hammer.
Bei “klarem” Verstand geht es einem aber auf, dass es ja nichts gratis gibt. und mehr rausholen als reinstecken geht eben nicht, jedenfalls nicht ohne Glücksspiel.
Trotzdem wünsche ich allen Finanzgeknebelten ein ruhiges Pfingstfest.
super danke für das elterngeld!!!!
1300 nachzahlung und das noch in der kurzarbeitsphase wie toll.drecks politiker
Das Elterngeld ist in meinen Augen mal wieder eine Unwahrheit (Volksmund: Lüge) unserer Angela Merkel und ihrer Familienministerinnen. Man stellt sich vor das Volk in den Medien und sagt, was man doch für die Eltern alles Gutes tut. Somit glauben das viele Wähler, die davon nicht betroffen sind. Die anderen, also die Familien werden anschließend zur Kasse gebeten (Steuerrückzahlungen wegen Elterngeld). Es gibt weder 67% bzw. jetzt 65% (mit der Steuer) und auch keine 12 Mon. bzw. 14 Mon. Elterngeld, da die Mutterschutzzeit mit angerechnet wird. Das ist in meinen Augen nicht nur Lüge, sondern das ist ganz klar Eidbruch. Vor dem Bundestag zu schwören, dem Deutschen Volk zu dienen. Und dann nur lügen, lügen, das sich die Balken biegen. Warum sagen die den in den Medien nicht direkt, das da unter Umständen enorme Steuern anfallen? Ich habe leider kein ilegales Schweizer Bankkonto, das jetzt durch Herrn Sch. legalisiert wurde, von dem ich jetzt eine 3stellige Summe abheben kann, um die Rückzahlung für das Elterngeld zu machen. Soviel zum Thema “Grundgesetz” §3. Wie sagte mir mal ein Finanzbeamter: Es gibt keine Gerechtigkeit im Steuerrecht! Übrings steht das Steuerrecht unter dem Grundgesetz der BRD und muß eigendlich dem Grundgesetz entsprechen. Armes Deutschland!!!!!!!! Und es geht weiter bergab…………………….