Sozialversicherung beim Elterngeld
Das Elterngeld bestimmt seit Dezember die Medien. Über Höhe und Antragstellung wissen alle bescheid. Es wird heftig darüber diskutiert. Doch eine Frage bleibt meistens eher im Hintergrund, obgleich sie von größter Bedeutung ist: Die nach der Sozialversicherung.
Die Regelungen sind recht einfach. Der Status als versicherungspflichtiges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse bleibt. Für die Zeit des Elterngeldes, also maximal 14 Monate, sowie die gesamte Elternzeit von höchstens drei Jahren müssen keine Beiträge gezahlt werden. Wird während dieser Zeit allerdings ein Nebenjob angenommen, werden Sozialversicherungsbeiträge fällig, die vom Gehalt abgezogen werden.
Für alle, die freiwillig versichert sind, fallen im Gegensatz dazu während der Elternzeit ganz normal die Krankenversicherungsbeiträge an. Anders sieht das aus, wenn die Möglichkeit besteht, die kostenlose Familienversicherung des Ehegatten in Anspruch zu nehmen. Privat Versicherte bleiben ganz normal in ihrem Vertrag und müssen Beiträge zahlen. Hier haben Elterngeld und Elternzeit keinen Einfluss auf die Prämie.
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am 12.07.2007 um 18:12 Uhr
Seit lange zeit bin ich Arbeitlos, Erst bezog ich Arbeitlos dan nach Arbeitlosen hilfe ca. 1200 DM
da mit meine sozial versichrung Bezahlt.Nach Harz 4
wende bekome ich 311€ plus unterkunft kosten.
Frage- Meine ehe Partner war Haus frau Fast nie gearbeitet? Sie hat Drei kinder groß gezogen ,
sie erhält ein Versichrung Ausweis. Von Job Center
wurde keine Geld an sozialversichrung Bezahlt? Sie hat keine Anspruch für Rente , ob voll sie bekamm auch 311€
Leistung. Bitte erleutern sie mich.Hat sie recht mit gezetzliche Harz 4 einanspruch an job Center Monatliche LVA Beitrag.
Mfg
sari