Glos-Konzept ermöglicht 1,4 Millionen Arbeitsplätze
Das Bonner Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) hat die Reformideen für den Arbeitsmarkt von Bundeswirtschaftsminister Michael Glos einmal näher unter die Lupe genommen und bescheinigt dem Konzept nun sehr gute Erfolgsaussichten. 1,4 Millionen neue Stellen seien möglich – für Geringverdiener. Das von Bundesarbeitsminister franz Müntefering bevorzugte Modell liege mit knapp 146.000 möglichen Stellen deutlich dahinter.
Michael Glos setzt auf eine allgemeine Arbeitspflicht. Leistung gegen Arbeit in Form der Ein-Euro-Jobs lautet seine Devise. Für alle, deren Einkommen für den Lebensunterhalt nicht ausreiche, besteht nach seinem Modell weiter die Möglichkeit einer staatlichen Unterstützung.
Einbußen werden, sollte die Idee sich durchsetzen, vor allem jene verzeichnen, die Stütze beziehen und einem Minijob nachgehen. „Hochgradig wirksam“ nennt das IZA diesen Weg. Wer bislang nicht die Notwendigkeit sah, sich um eine reguläre Arbeit zu bemühen, erhält nun den nötigen Anreiz, um finanziell nicht schlechter gestellt zu sein.
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am 23.03.2007 um 12:45 Uhr
isch habe guut erfahrung mitGulag gemacht.
Gutter mann der Gloss. Er gugt auch so russisch aus.
Kommt aus meine heimat?
am 24.03.2007 um 11:35 Uhr
Nun wird der RAD wohl zum zweiten Mal erfunden.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland >
I. Die Grundrechte (Art. 1 - 19)
Artikel 12
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig
Artikel 20 GG
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Artikel 23.
(1) Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf angemessene und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz gegen Arbeitslosigkeit.
(2) Alle Menschen haben ohne jede unterschiedliche Behandlung das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
(3) Jeder Mensch, der arbeitet, hat das Recht auf angemessene und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert und die, wenn nötig, durch andere soziale Schutzmaßnahmen zu ergänzen ist.
(4) Jeder hat das Recht, zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.