ALG II: Bundestag segnet gesetzliche Grundlage für Härtefälle ab

Der Bundestag hat dem Sozialgesetzbuch SGB II konkrete Härtefall-Regelungen für Hartz IV Empfänger hinzugefügt. Der Gesetzgeber war vom Bundesverfassungsgericht hierzu angehalten worden.

Mithilfe der Stimmen aus dem schwarz-gelben Regierungslager beschloss der Bundestag am gestrigen Donnerstag die Ergänzung zum SGB II. Allerdings muss das Gesetz auch noch den Bundesrat passieren.

Kritik war hierzu aus Oppositionskreisen zu vernehmen. So würde es sich bei diesem Kompromiss lediglich um eine „Minimallösung“ handeln. Insbesondere die Eile, mit der das Gesetz durchgesetzt worden sei, sorgte für Unbehagen. Derartige Härtefallregelungen dürfen nicht seperat von der ebenfalls vom BverfG geforderten Anpassung der ALG II Regelsätze beschlossen werden. Folglich müsse von einem „Schnellschuss“ gesprochen werden.

Die Mehrkosten für die zu erwartenden Härtefalle sollen bei ca. 100 Millionen Euro liegen. Davon entfallen aller Voraussicht nach 8 Millionen Euro auf die Länder und der Großteil von 92 Millionen Euro auf den Bund.