Hartz IV Anspruch für Selbständige künftig nur noch 24 Monate?

Aus einem der Nachrichtenagentur dpa vorliegenden internen BA-Papier geht angeblich hervor, dass sich die rund 125.000 selbständigen Bezieher des ALG II auf härtere Zeiten einstellen müssen.

Nach Worten des BA-Vorstandsmitglieds Heinrich Alt sei Hartz IV schließlich nicht dafür eingeführt worden, unrentable Geschäftsmodelle dauerhaft durch die Allgemeinheit zu unterstützen. „Wer künftig Hartz IV wolle, müsse belegen, dass sich die Geschäfte auch von allein tragen“, fügte er hinzu. Wenn sich dann herausstellen würde, dass dies nicht der Fall ist, sollte man Alts Meinung nach wieder einen regulären Job wahrnehmen.

Den von BA-Mitarbeitern gemachten Vorschlägen zufolge sollte Selbständigen daher nur maximal zwei Jahre ein Anspruch auf aufstockende Leistungen im Sinne des SGB II zustehen. Insoweit danach kein existenzsicherndes Einkommen erzielt werden kann, sei die Selbstständigkeit aufzugeben.

Heinrich Alt erklärte hierzu, dass derartige Vorschläge zur Entbürokratisierung ganz im Sinne des BA-Vorstandes seien, weil sich die Jobcenter-Mitarbeiter auf diese Weise wieder mehr auf die Jobvermittlung konzentrieren könnten.