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Heizkosten müssen in tatsächlicher Höhe übernommen werden

Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 23.07.2007 um 18:11 Uhr

Die ARGE Krefeld wurde von der 23. Kammer des Sozialgerichts Düsseldorf (Az.: S 23 AS 119/06 ) dazu verurteilt, die Heizkosten eines Arbeitslosengeld II-Empfängers in tatsächlicher Höhe zu übernehmen. Dem 62-jährigen, allein stehenden Kläger, der seit dem 01.01.2006 das Arbeitslosengeld II bezieht, wurde von der ARGE eine 55m² große Wohnung bewilligt.

Und das, obwohl die Behörde allein stehenden Personen grundsätzlich lediglich nur eine 45² große Wohnung zugesteht. Dennoch bewilligte die ARGE die größere Wohnung, da die Miete der Wohnung verhältnismäßig niedrig war.
Allerdings waren nach der Auffassung der ARGE die Heizkosten nicht mehr angemessen. Zwar lagen diese noch unter der Grenze von 1,00 Euro pro m², aber die Behörde berücksichtigte dennoch nur die Heizkosten einer 45m² großen Wohnung. Bislang behandelte die Rechtsprechung Fälle dieser Art uneinheitlich.
Nun wurde die ARGE von dem Sozialgericht Düsseldorf dazu verurteilt, die gesamten Heizkosten zu übernehmen. So sehe das Gesetz die Übernahme der tatsächlichen Unterkunfts- und Heizkosten vor. Allerdings nur soweit diese angemessen seien. Die Größe der Wohnung und die Höhe der Miete seien der Maßstab für die Angemessenheit der Unterkunftskosten.
So gelte hier die sog. Produkttheorie. So seien die Kosten auch dann in tatsächlicher Höhe zu übernehmen, wenn die Wohnung zwar entweder unangemessen groß, oder unangemessen teuer wäre, dafür aber das zu ermittelnde Produkt aus der Multiplikation der Faktoren Größe und Quadratmeterpreis angemessen sei.
So könne man die Heiz- und Unterkunftskosten nicht trennen. Diese hingen immerhin auch von den Eigenschaften der Wohnung ab und seien damit auch nicht beeinflussbar. Auch würde es das Gesetz den Behörden nur gestatten, den Leistungsempfänger wegen unangemessener Unterkunftskosten zu einer Kostensenkung bzw. zu einem Umzug aufzufordern. Der Gesetzgeber habe aber bei unangemessenen Heizkosten keinerlei Sanktionen vorgesehen.

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bisher 5 Kommentare zu dieser Nachricht
  1. G.Kelle  (Website)  am 10. August 2007 um 09:26 Uhr

    Sehr geehrte Damen & Herren

    Ich lebe mit mein Sohn in einer 58qm großen Wohnung,bisher hatte ich immer ein Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung & Heitzkosten.Dieses wurde auch gleich wieder mit Verrechnet bzw.vom AGL2 Abgezogen.Jetzt muß ich das erste mal Nachzahlen ca.130 euro.Das Arbeitsamt prüft nun schon seit 2 Monaten immer wieder werde ich hingehalten.
    Meine frage wäre:Müssen diese kosten vom Arbeitsamt übernommen werden?
    Schließlich hatte man wie gesagt,das Guthaben ja auch gleich abgezogen bzw.verrechnet.
    Würde mich über ein Tip oder ähnliches Urteil freuen.

    Vielen Dank! G.kelle

  2. Jürgen am 24. Februar 2008 um 14:38 Uhr

    Hallo! Ich habe eine Frage ?
    Ich & meine Lebngefahrdin bekommen Harz 4 haben selbst einkümfte von 1200 euro bekommen vom amt 233 euro dazu.Frage das amt will von uns die Heitzkosten abrechnung haben.Dürfen die uns wenn Guthaben ist das uns abziehen ? LG Jürgen

  3. heike meyer am 12. Februar 2009 um 12:36 Uhr

    Wiviel Tonnen Kohlen stehen uns , drei Persohnen ,
    115qm zu?Wier hatten Monatlich 70,-Euro
    Heitzkosten bekommen , die jetzt wegfallen und
    wier dafür Kohlen bestellen können.
    Danke

  4. Petra Herrling am 9. Mai 2010 um 14:15 Uhr

    Ich habe letztes Jahr weniger heizkosten gebratucht und bekam einen Ordentlichen betrag zurück. Nun habe ich eine Frage.

    Zizat von oben
    Die ARGE Krefeld wurde von der 23. Kammer des Sozialgerichts Düsseldorf (Az.: S 23 AS 119/06 ) dazu verurteilt, die Heizkosten eines Arbeitslosengeld II-Empfängers in tatsächlicher Höhe zu übernehmen.

    Trifft das dann für alle Argestellen zu und kann ich jetzt noch im nachhinein einen widerspruch gegen die Rückzahlung erwirken, oder habe ich da schlechte Chance erfolg zu haben? Die Arge zieht mir zur zeit 20€ im Monat ab, damit dieser Betrag zurückgezahlt wird. Musste ein fomular ausfüllen, bei dem ich keinen richtigen Widerspruch fomulieren konnte. Wohne in Baden Württenberg.

    Danke für Ihre bemühungen menie Frage zu beantworten.

  5. ollyp7 am 16. Oktober 2011 um 18:25 Uhr

    Ich lebe mit meiner Frau in einer 56 qm kleinen Wohnung die Arge hat mir nun Geschrieben das unsere Heizkosten von 141 Euro im Monat zu hoch sind und wir deshalt einen Untermieter aufnehmen sollen oder 49 Euro im Monat selber Tragen oder uns eine andere Wohnung suchen sollen. Ich sehe das überhaupt nicht ein da sie die Kosten schon 3 Jahre übernommen haben ohne ein Wort darüber zu verlieren das die Heizkosten zu Hoch seien.
    Kann mir jemand sagen ob das Rechtens ist.
    Mit dank im Voraus

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