sozialleistungen.info > News > Unterhaltsrecht > Im Ausland lebende Unterhaltsschuldner sollen zukünftig leichter zur Kasse gebeten werden können

Im Ausland lebende Unterhaltsschuldner sollen zukünftig leichter zur Kasse gebeten werden können

Nachricht zum Thema Unterhaltsrecht vom 23.11.2007 um 23:42 Uhr (Autor: cme)
VGW 272

Zukünftig soll es einfacher werden, von säumigen Unterhaltspflichtigen, die sich im Ausland aufhalten, Unterhaltsschulden einzufordern. Auf dieses neue Übereinkommen haben sich am Freitag mehr als 50 Staaten, darunter auch Deutschland, geeinigt. Das Übereinkommen hält die nationalen Behörden zu einer engeren Zusammenarbeit an.

Wie die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries erklärte, sollen sich Unterhaltsschuldner zukünftig nicht mehr länger hinter Grenzen verstecken können. Dabei sei es auch egal, ob sich der Unterhaltsschuldner in der Schweiz oder in Australien aufhalte. Das neue Abkommen helfe Kindern dabei, den Schuldner aufzuspüren und seine wirtschaftlichen Verhältnisse aufzuklären. Unter Umständen könne dann auch der Unterhalt zwangsweise eingefordert werden.

Dabei sieht die Haager Unterhaltskonvention die Einrichtung von zentralen Behörden vor. Diese sollen Kinder bei der Einforderung ihres zustehenden Unterhalts unterstützen. Sollte ein Unterhaltsschuldner die Zahlung verweigern, soll dieser durch Gehaltspfändung, durch Kürzung von Sozialleistungen oder das Zurückhalten von Steuererstattungen dazu gezwungen werden, seinen Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen.

Das Abkommen basiert dabei auf ein seit rund 50 Jahren bestehendes UN-Übereinkommen, welches zudem auch schon häufiger in der Praxis angewandt wurde. Nun muss das neue Übereinkommen von den Parlamenten der meisten Staaten noch angenommen und entsprechend umgesetzt werden. Dies gilt auch für Deutschland.

Die “Zentrale Behörde“, die in Deutschland für diese Angelegenheiten zuständig sein soll, wird aller Voraussicht nach das Bundesamt für Justiz in Bonn sein. In Zusammenarbeit mit den anderen Zentralen Behörden der anderen Staaten spürt diese dann Unterhaltsschuldner auf und sorgt je nach Sachlage dafür, dass Unterhaltspflichtige ihren Unterhaltsverpflichtungen nachkommen. Das Übereinkommen regelt zudem auch, dass dem betroffenen Kind unter einfachen Voraussetzungen Prozesskostenhilfe gewährt werden kann.

Das sei, laut Zypries, auch angemessen, da die Rechtsdurchsetzung im Ausland zum Teil besonders schwierig und kostenintensiv sei. Dabei dürften hohe Gerichts- und Anwaltskosten ein Kind nicht davon abschrecken, seine berechtigten Forderungen geltend zu machen.

Des Weiteren berät man auch in der Europäischen Union, laut dem Ministerium von Zypries, über eine Verordnung zur Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen im EU-Ausland. Die so genannte EU-Unterhalts-Verordnung sei dabei völlig unabhängig von der Haager Konvention und solle sogar noch über diese hinausgehen, da sie unter leichteren Voraussetzungen auch die Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen ermögliche.

ähnliche Nachrichten
4 Antworten zu “Im Ausland lebende Unterhaltsschuldner sollen zukünftig leichter zur Kasse gebeten werden können”
  1. Ulrike

    am 09.07.2008 um 13:26 Uhr

    Das ist alles schönes Politikergerede, doch die Wirklichkeit in Europa sieht anders aus:
    Die Behörde zur Durchsetzung von Unterhaltsrechten gibt es bereits (Referat II B im Ministerium für Justiz), die entsprechenden Gesetze und Abkommen in Europa auch, doch leider hilft das auch nicht viel; in meinen privaten Fällen liegen dort die Anträge und Dokumente seit mehr als 1 Jahr, aber bis jetzt habe ich noch keine Ergebnisse.
    Und wenn man die zuständigen Behörden (Jugendamt, Kindergeldkassen) direkt anschreibt, um Ersatzleistungen (Kindergeld und Unterhaltsvorschuss)für nicht gezahlten Unterhalt auf der Grundlage europäischer Abkommen beantragt, dann erfährt man erstmal nur Ablehnungen und (angebliche) Unkenntnis der Rechtslage - in welchem Land in Europa man sich auch immer befindet.
    18 Monate lang habe ich um die Abzweigung des Differenzbetrages (zwischen 2 Mitgliedstaaten) des Kindergeldes kämpfen müssen (mit Hilfe europäischer Institutionen) - für 1 von 4 meiner minderjährigen Kinder. Nun erhalte ich wenigstens 136 Euro/Monat für dieses 1 Kind, wovon ich nicht einmal den Kindergarten bezahlen kann, den das Kind besucht, während ich in Vollzeit arbeiten gehe, um die Kinder ernähren zu können! - Und das bei einem gesetzlich verankerten Mindestunterhalt von 279 bzw. 304 Euro! - Unterhaltsvorschuss abgelehnt, weil Vater SGB II-Empfänger. Der ruht sich auf seiner deutschen Sozialhilfe und Wohngeld aus - und keiner zwingt ihn zum arbeiten, nicht einmal die deutsche Staatsanwaltschaft, der eine Anzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht vorliegt!
    Ich könnte meine Erfahrungen hier noch stundenlang ausbreiten. Es ist zum Heulen!!! Zusammengefasst: Schafft erstmal die Grenzen in den Köpfen der Behörden ab, dann ändert die Gesetze dementsprechend und dann können wir von Erleichterungen bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen über die Grenzen hinweg sprechen.

  2. andrea

    am 16.07.2008 um 13:57 Uhr

    das ist sehr interessant zu hoeren, ich werde mich sehr bald in einer aehnlichen situation befinden wo der Kindesvater in England lebt und arbeitet und ich sehen muss dass ich das Kindergeld fuer meinen minderjaehrigen Sohn bekomme. Irgendwelche Tipps wie es am besten geht?

  3. elke

    am 26.08.2008 um 17:26 Uhr

    Hallo Andrea, mir geht es wie dir auch. Bei der deutschen Botschaft kann man eine 10 seitige PDF bestaunen, wie umständlich es ist den Unterhalt einzuklagen. Habe auch nach langjähriger Ehe 2 Kinder und der Vater lebt in England. Finanzielle Mittel all dieses einzuklagen habe ich nicht. Es wird langsam echt Zeit, das man säumige Väter, besonders in England, wo keine Meldepflicht besteht, schneller dingfest macht. Die letzten 9 Jahre waren echt hart und viele mehr stehen mir noch bevor. Hier ist schnellstens Abhilfe zu schaffen auf nicht so aufwendiger Weise.

  4. elke

    am 26.08.2008 um 17:37 Uhr

    Hallo Andrea, wenn du hier in Deutschland in einem Sozialversicherungsverhältnis arbeitest, bekommst du volles Kindergeld. Solltest du aber von ALG II leben müssen, dann weiß ich, das du dann nur Anspruch auf Teilkindergeld hast, über die genaue Höhe kann ich mich leider nicht äußern, da ich diese nicht weiß. Dein geschiedener Mann hat nämlich, wenn er denn dann Unterhalt zahlen sollte, Anspruch auf den anderen Teil des Kindergeldes. Kannst Du jedoch beweisen, dass du keinen Kindesunterhalt bekommst, dann glaube ich, dass du ganz gute Chancen haben kannst, das ganze Geld in derzeitiger Höhe von 154 Euro zu erhalten. Bei mir war es damals so, dass ich sogar ein Schreiben von der Kindergeldkasse erhalten hatte, wo ich, obwohl ich nur Teilkindergeld bezog, und mein Ex halt den anderen Teil aus England für Deutschland überzahlt wurde. Also legte mir nach Ablehnung auf Widerspruch eine Rechnung von satten 1500 DM damals nah, welche ich begleichen musste. Schon ironisch, wenn man hört, man wurde überzahlt, obwohl man nie die volle Kindergeldsumme erhalten hatte. Ich hoffe, dieses schreckt dich nicht ab. Es gibt leider zu viele Frauen, den es so geht wie uns.

» jetzt eigenen Kommentar schreiben: