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Zukünftig soll es einfacher werden, von säumigen Unterhaltspflichtigen, die sich im Ausland aufhalten, Unterhaltsschulden einzufordern. Auf dieses neue Übereinkommen haben sich am Freitag mehr als 50 Staaten, darunter auch Deutschland, geeinigt. Das Übereinkommen hält die nationalen Behörden zu einer engeren Zusammenarbeit an.
Wie die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries erklärte, sollen sich Unterhaltsschuldner zukünftig nicht mehr länger hinter Grenzen verstecken können. Dabei sei es auch egal, ob sich der Unterhaltsschuldner in der Schweiz oder in Australien aufhalte. Das neue Abkommen helfe Kindern dabei, den Schuldner aufzuspüren und seine wirtschaftlichen Verhältnisse aufzuklären. Unter Umständen könne dann auch der Unterhalt zwangsweise eingefordert werden.
Dabei sieht die Haager Unterhaltskonvention die Einrichtung von zentralen Behörden vor. Diese sollen Kinder bei der Einforderung ihres zustehenden Unterhalts unterstützen. Sollte ein Unterhaltsschuldner die Zahlung verweigern, soll dieser durch Gehaltspfändung, durch Kürzung von Sozialleistungen oder das Zurückhalten von Steuererstattungen dazu gezwungen werden, seinen Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen.
Das Abkommen basiert dabei auf ein seit rund 50 Jahren bestehendes UN-Übereinkommen, welches zudem auch schon häufiger in der Praxis angewandt wurde. Nun muss das neue Übereinkommen von den Parlamenten der meisten Staaten noch angenommen und entsprechend umgesetzt werden. Dies gilt auch für Deutschland.
Die “Zentrale Behörde“, die in Deutschland für diese Angelegenheiten zuständig sein soll, wird aller Voraussicht nach das Bundesamt für Justiz in Bonn sein. In Zusammenarbeit mit den anderen Zentralen Behörden der anderen Staaten spürt diese dann Unterhaltsschuldner auf und sorgt je nach Sachlage dafür, dass Unterhaltspflichtige ihren Unterhaltsverpflichtungen nachkommen. Das Übereinkommen regelt zudem auch, dass dem betroffenen Kind unter einfachen Voraussetzungen Prozesskostenhilfe gewährt werden kann.
Das sei, laut Zypries, auch angemessen, da die Rechtsdurchsetzung im Ausland zum Teil besonders schwierig und kostenintensiv sei. Dabei dürften hohe Gerichts- und Anwaltskosten ein Kind nicht davon abschrecken, seine berechtigten Forderungen geltend zu machen.
Des Weiteren berät man auch in der Europäischen Union, laut dem Ministerium von Zypries, über eine Verordnung zur Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen im EU-Ausland. Die so genannte EU-Unterhalts-Verordnung sei dabei völlig unabhängig von der Haager Konvention und solle sogar noch über diese hinausgehen, da sie unter leichteren Voraussetzungen auch die Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen ermögliche.
Das ist alles schönes Politikergerede, doch die Wirklichkeit in Europa sieht anders aus:
Die Behörde zur Durchsetzung von Unterhaltsrechten gibt es bereits (Referat II B im Ministerium für Justiz), die entsprechenden Gesetze und Abkommen in Europa auch, doch leider hilft das auch nicht viel; in meinen privaten Fällen liegen dort die Anträge und Dokumente seit mehr als 1 Jahr, aber bis jetzt habe ich noch keine Ergebnisse.
Und wenn man die zuständigen Behörden (Jugendamt, Kindergeldkassen) direkt anschreibt, um Ersatzleistungen (Kindergeld und Unterhaltsvorschuss)für nicht gezahlten Unterhalt auf der Grundlage europäischer Abkommen beantragt, dann erfährt man erstmal nur Ablehnungen und (angebliche) Unkenntnis der Rechtslage – in welchem Land in Europa man sich auch immer befindet.
18 Monate lang habe ich um die Abzweigung des Differenzbetrages (zwischen 2 Mitgliedstaaten) des Kindergeldes kämpfen müssen (mit Hilfe europäischer Institutionen) – für 1 von 4 meiner minderjährigen Kinder. Nun erhalte ich wenigstens 136 Euro/Monat für dieses 1 Kind, wovon ich nicht einmal den Kindergarten bezahlen kann, den das Kind besucht, während ich in Vollzeit arbeiten gehe, um die Kinder ernähren zu können! – Und das bei einem gesetzlich verankerten Mindestunterhalt von 279 bzw. 304 Euro! – Unterhaltsvorschuss abgelehnt, weil Vater SGB II-Empfänger. Der ruht sich auf seiner deutschen Sozialhilfe und Wohngeld aus – und keiner zwingt ihn zum arbeiten, nicht einmal die deutsche Staatsanwaltschaft, der eine Anzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht vorliegt!
Ich könnte meine Erfahrungen hier noch stundenlang ausbreiten. Es ist zum Heulen!!! Zusammengefasst: Schafft erstmal die Grenzen in den Köpfen der Behörden ab, dann ändert die Gesetze dementsprechend und dann können wir von Erleichterungen bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen über die Grenzen hinweg sprechen.
das ist sehr interessant zu hoeren, ich werde mich sehr bald in einer aehnlichen situation befinden wo der Kindesvater in England lebt und arbeitet und ich sehen muss dass ich das Kindergeld fuer meinen minderjaehrigen Sohn bekomme. Irgendwelche Tipps wie es am besten geht?
Hallo Andrea, mir geht es wie dir auch. Bei der deutschen Botschaft kann man eine 10 seitige PDF bestaunen, wie umständlich es ist den Unterhalt einzuklagen. Habe auch nach langjähriger Ehe 2 Kinder und der Vater lebt in England. Finanzielle Mittel all dieses einzuklagen habe ich nicht. Es wird langsam echt Zeit, das man säumige Väter, besonders in England, wo keine Meldepflicht besteht, schneller dingfest macht. Die letzten 9 Jahre waren echt hart und viele mehr stehen mir noch bevor. Hier ist schnellstens Abhilfe zu schaffen auf nicht so aufwendiger Weise.
Hallo Andrea, wenn du hier in Deutschland in einem Sozialversicherungsverhältnis arbeitest, bekommst du volles Kindergeld. Solltest du aber von ALG II leben müssen, dann weiß ich, das du dann nur Anspruch auf Teilkindergeld hast, über die genaue Höhe kann ich mich leider nicht äußern, da ich diese nicht weiß. Dein geschiedener Mann hat nämlich, wenn er denn dann Unterhalt zahlen sollte, Anspruch auf den anderen Teil des Kindergeldes. Kannst Du jedoch beweisen, dass du keinen Kindesunterhalt bekommst, dann glaube ich, dass du ganz gute Chancen haben kannst, das ganze Geld in derzeitiger Höhe von 154 Euro zu erhalten. Bei mir war es damals so, dass ich sogar ein Schreiben von der Kindergeldkasse erhalten hatte, wo ich, obwohl ich nur Teilkindergeld bezog, und mein Ex halt den anderen Teil aus England für Deutschland überzahlt wurde. Also legte mir nach Ablehnung auf Widerspruch eine Rechnung von satten 1500 DM damals nah, welche ich begleichen musste. Schon ironisch, wenn man hört, man wurde überzahlt, obwohl man nie die volle Kindergeldsumme erhalten hatte. Ich hoffe, dieses schreckt dich nicht ab. Es gibt leider zu viele Frauen, den es so geht wie uns.
Hier jammern anscheinend immer nur Frauen über nicht zahlen wollende Männer.
Da mag ja viel Wahres dran sein, ich stehe aber z.B. in der Situation, dass meine EX sich zunächst einen Schwerbehindertenausweis holt um weiterhin nur teilzeit arbeiten zu müssen. Unser Sohn der bei ihr wohnt ist fast 20 und macht Zivildienst. Der braucht keine Betreuung mehr.
Auch Männer müssen für ihr Geld arbeiten gehen und können nicht einsehen wieso die Frauen dann nur die Hand aufhalten.
Ihr Damen müsst einfach euer hintern mehr hoch kriegen, Und weniger im Internet surfen…versucht es bitte mit arbeiten!! oder ggf. mit zweiten Job !!
Und ausserdem, warum viele männer ihre zahlungen verweigern, hat sicherlich auch noch andere Gründen !!
Ich hoffe das gesetz ändert sich eines tages zum vorteil der vätern
Der Staat hat selber schuld, das schulden vorhanden sind! wenn mütter arbeiten ginge -zB wie im ausland- sehe Deutschland besser aus !!!
Faules, verlooogenes volk !!!
Meine Ex macht sich lieber ein schönes Leben. Sie versucht erst garnicht auf eigenen Beinen zu stehen.Was sie gut kann, ist jammern und die Hand aufhalten.Was jedoch am meisten weh tut ist,egal was ich mach, zu leiden hat immer meine Tochter.
ja so sind die weiber. immer nur die hand aufhalten.
beine zusammen halten sag ich da nur
Was ich hier zuletzt gelesen habe, sind die typischen Männerkommentare.
Was sagt Ihr aber zu folgender Situation: Alleinerziehende Mutter von 4 minderjährigen Kindern geht im Ausland VOLLZEIT arbeiten, um für den Unterhalt der Kinder aufkommen zu können, während sich die Herren Väter – mit samt ihren (neuen) Ehefrauen – in Deutschland auf Arbeitslosengeld nach SGBII ausruhen, so dass den Kindern im Ausland auch noch der Unterhaltsvorschuss nach deutschem Recht versagt wird?
Lösung: Ich gehe nach Deutschland zurück und ruhe mich mit meinen Kindern auch auf den Sozialleistungen des Deutschen Staates aus?
Nein danke, ich habe keine Lust ein ewiger Sozialfall zu sein, ich arbeite lieber und zeige meinen Kindern, dass man auch auf ehrliche Weise und mit Arbeit durchs Leben kommt.
Allerdings: Meine Haustür und meine Beine sind schon lange für jeglichen Mann verschlossen! Meine jüngstes Kind ist inzwischen 3 einhalb Jahre alt und wird unter diesen Umständen, bei diesen Männern von heute, wohl gewiss mein letztes Kind bleiben!!!
Hallo,
ich bin in der selben Situation wie Ulrike. Der Sohn lebt bei mir im Ausland, die Mutter möchte nicht arbeiten und zahlt ergo keinen Unterhalt für das Kind.
Der deutsche Staat, vertreten duch das Jugendamt, sagt bezüglich Unterhaltsvorschuss: “Da sind wir nicht zuständig”. Der Staat in dem mein Sohn und Ich leben sagt, vertretten durch die hiesigen Aemter: “Da können wir nichts machen”.
Ergo:
Nein danke, ich habe keine Lust ein ewiger Sozialfall zu sein, ich arbeite lieber und zeige meinen Kindern, dass man auch auf ehrliche Weise und mit Arbeit durchs Leben kommt.
Allerdings: Meine Haustür und meine Beine sind schon lange für jegliche Frau verschlossen!
Schade nur, denn ich muss meinem Sohn auch vermitteln, dass es auch richtige Frauen gibt, die sich Ihrer Verantwortung stellen, so wie Ulrike das tut.
Es geht letztendlich nicht um Mann oder Frau, sondern um den Charakter jedes einzelnen.
Un den werde ich für meine zukünftigen Beziehungen sehr genau anschauen.
Hallo Peter,
zu Deinem (und meinem) Trost kann ich Dir folgendes über die weitere Entwicklung meiner Fälle mitteilen: Ich habe inzwischen nicht nur gegen die nicht-Unterhalt-zahlenden Väter Klage in Deutschland erhoben habe, sondern auch gegen die Kreisverwaltungen (und damit gegen den deutschen Staat) wegen der Nicht-Zahlung des Unterhaltsvorschusses innerhalb der EU. Zu meinem Glück habe ich einen Rechtsanwalt in Deutschland gefunden, Experte im Bereich EU-Sozial- und Familienrecht, der das ganze genauso sieht wie ich und sogar bereit ist, die entsprechenden Prozesse auf der Basis von Prozesskostenhilfe durchzieht, die mir -erstaunlicherweise – auch von den deutschen Gerichten zugesprochen wurde.
Insgesamt betrachtet werden alle Klagen relativ zügig von den deutschen Gerichten bearbeitet – im Vergleich mit spanischen Gerichten geradezu rasant! In dieser (verwaltungstechnischen)Hinsicht muss ich wirklich sagen, ist das deutsche Rechtssystem sehr effizient.
Auch die Erfolgsaussichten der Klagen sehen momentan günstig aus. Vielleicht müssen wir aber auch bis vor den Europäischen Gerichtshof gehen – was ich jedoch insgeheim hoffe, damit es endlich eine klare europäische Antwort auf diese immer wieder auftretende Rechtsfrage um den Unterhaltsvorschuss in Europa gibt.
Und um dem ganzen noch mehr Nachdruck zu geben, habe ich auch noch eine entsprechende Petition der Europäischen Kommission vorgelegt.
Was ich Dir (Euch) mit all dem sagen will? Gib trotz aller Widerstände, die Du auf diesen Wegen erlebst, niemals auf, um die Rechte Deines Kindes auf ein ruhiges und ausgewogenes Leben durchzusetzen. Denn es kann nicht angehen, dass ein Kind darunter leiden muss, dass sich nicht nur seine beiden Elternteile nicht darüber einigen können, wie der Unterhalt dieses Kindes mit gleichen Mitteln zu bestreiten ist, sondern auch noch darüberhinaus, dass die beiden verschiedenen Mitgliedstaaten, in denen die Eltern wohnen, die soziale Verantwortung nicht zu gleichen Teilen tragen wollen.
Hallo,
bin leider in der Situation, dass mir mein Kind aufgrund einer Erkrankung, die ich nicht näher erläutern möchte , entrissen wurde. Ich selbst bin nun finanziell so weit wie die Väter. Ich sehe mein Kind nur alle 14 Tage, was meines Erachtens viel zu selten ist, und auch sonst geht es meiner Tochter bei ihrem Vater nicht gut. Insoweit verstehe ich zwischenzeitlich jeden Unterhaltszahler, der sich darüber aufregt, dass der Erziehende nur die Hand aufhält und man selbst vor Gericht so gut wie keine Rechte besitzt, um das eigene Kind öfters zu sehen.
Liebe Nicola,
glaub mir, als Mutter kann ich nachvollziehen, dass Dir die Distanz zu Deiner Tochter sehr weh tut, und noch mehr, wenn Du der Ansicht bist, dass es Deiner Tochter bei ihrem Vater nicht gut geht.
Aber was hat der Unterhalt mit Umgangs-und Besuchsrecht zu tun? Kein Richter der Welt (und gewiss auch kein ehrlicher und sein Kind liebender Vater) wird Dir Dein Umgangs- und Besuchsrecht nehmen oder auch nur einschränken, wenn Du – nachweislich – keinen Unterhalt zahlen kannst (und nicht einmal, wenn Du nicht zahlen willst).
Du musst hier bei der Diskussion “Unterhalts-SCHULDNER im Ausland” zuerst einmal zwei Kategorien von Elternteils-Typen unterscheiden: Unterhaltspflichtige Eltern die nicht zahlen WOLLEN, und unterhaltspflichtige Eltern die nicht zahlen KÖNNEN.
Und dann musst Du auch noch sehen, dass hier die Frage diskutiert wird, wie schwierig es ist, Unterhalt über die Landesgrenzen hinaus einklagen und erhalten zu können. In Deutschland gibt es in jedem Fall Unterhaltsvorschuss, egal, ob der unterhaltspflichtige Elternteil den Unterhalt nicht leisten KANN oder nicht leisten WILL. Aber über die Grenzen hinaus gibt es in den wenigstens Ländern die Möglichkeit, Ausgleichszahlungen für den nicht erhaltenen Unterhalt zu erhalten, und die räumliche Entfernung zwischen den Elternteilen macht das Einklagen von Unterhalt noch zusätzlich schwierig.
Und letztlich geht es hier überhaupt nicht um “die Hand aufhalten” seitens des erziehungsberechtigten Elternteiles. Es geht – zumindest für mich – allein um die Absicherung der Versorgung und Betreuung der Kinder, vor allem dann, wenn mann/frau nichts weiter als den MINDEST-Unterhalt einfordert. Dieser gesetzliche Mindestunterhalt orientiert sich am sogenannten EXISTENZ-MINIMUM des Kindes, den beide Elternteile (oder der jeweilige Sozial-Staat, der hinter den Eltern steht) zu gleichen Teilen tragen sollte. Was aber, wenn eine Seite dabei ausfällt, aus welchen Gründen auch immer? Weisst Du, was es für ein Kind bedeutet, weit unterhalb des EXISTENZ-Minimums leben zu müssen?
Ich will Dir nur mal ein paar Beispiele geben, aus meiner eigenen Erfahrung: Weil ich in den letzten Jahren nicht genügend Unterhalt – über die Grenzen hinweg – erhalten habe, konnte ich in den letzten Monaten einige Rechnungen nicht mehr bezahlen. Uns wurde der Strom abgestellt, danach das Gas, unser Telefon war blockiert … Weisst Du was es für meine Kinder bedeutet hat, eine Woche lang kein Warmwasser zu haben, oder abends durch ein Haus ohne Licht nur mit Kerzenschein zu gehen? Keine saubere Wäsche, weil die Waschmaschine nicht laufen kann? Essen kochen?
Und das alles nur, weil der Vater im entfernten Deutschland meint, er müsse zuerst mal seine (neue) Frau und deren Kinder in Deutschland absichern, so dass ihm kein Geld für den MINDEST-Unterhalt seiner Kinder im Ausland bleibt? An der Stelle fange ich an, mich aufzuregen, ja, wütend zu werden, vor allem bei solchen Kommentaren wie etwa “die Hand aufhalten”!
Die Frauen machen es sich zu einfach. Kinder bekommen ja gerne wenns geht soviel wie möglich. Dafür Sorgen ??
Nein dafür sind die Väter da. Zahlmeister für die Frauen.
Wenn die Beziehung zwischen den Kindern und den Vätern stimmt ( wofür die Frauen verantwortlich sind, Kinder sind ja sooooo leicht beeinflussbar )
Dann zahlen die Väter auch gerne.
Lieber Ralf!
Ist das tägliche “Versorgen” etwa keine “Sorge tragen”?
Wenn Du für Köchin, Wasch- und Putzfrau, Kinderfrau, Krankenpfleger, Nachhilfelehrer und Freizeitgestalter für dein Kind/ deine Kinder bezahlen müsstest, dann würde kein Mindestunterhalt und kein Existenzminimum mehr ausreichen, um für die finanziellen Folgen aufzukommen.
Ich persönlich gehe – NEBEN diesen “Teilzeitbeschäftigungen” auch noch in VOLLZEIT arbeiten und bezahle zusätzlich (!) noch die Betreuungskosten für meine Kinder während meiner Arbeitszeit, an denen sich die Herren Väter meiner Kinder auch nicht beteiligen (und auch nicht beteiligen wollen).
Ihr Männer glaubt auch wirklich, dass mit Euren Wochenendbesuchen und dem Mindestunterhalt alle “Sorge” Eurerseits auch bereits geleistet ist. Aber von den täglichen SORGEN habt ihr doch überhaupt keine Ahnung! Ja, es interessiert Euch nicht einmal!
Ihr seid nicht Zahlmeister der Frauen. Ihr habt einen Beitrag dazu zu leisten, dass es Euren Kindern JEDEN Tag gut geht, und nicht nur an EUREN Besuchswochenenden!!!
Und was hat überhaupt die Beziehung zu den Kindern mit der gesetzlichen Pflicht zur Unterhaltszahlung zu tun?
Die Beziehung zu Euren Kindern macht ihr Euch täglich selbst kaputt, nämlich durch NICHT geleistete Unterhaltszahlungen, wodurch das tägliche Leben des Kindes gefährdet ist, das Kind muss Einschränkungen hinnehmen und eine alleinerziehende Mutter muss zusehen, wie sie ALLEINE allen Anforderungen gerecht werden kann, die die Betreuung und Versorgung eines Kindes beinhalten. Das erzeugt Angst, Wut, Misstrauen und Hass und nicht nur bei den Müttern, sondern auch bei den Kindern, die die Verunsicherung ihrer Umwelt entweder spüren, wenn sie noch sehr klein sind, oder sogar selbst begreifen, wenn sie etwas grösser sind.
Es geht nicht darum, ob ihr GERNE ZAHLEN WOLLT, sondern dass Ihr, als Väter, dazu VERPFLICHTET seid. An der Entstehung eines Kindes sind Mann und Frau gleichermassen beteiligt, also auch an der Verantwortung für die Folgen!
Ob ihr eine gute Beziehung zu Eurem Kind habt, hängt von Euch ganz alleine ab.
Denn: Wer sein Kind wirklich von Herzen liebt, gibt auch sein “letztes Hemd” dafür her, damit es dem Kind gut geht, und wird sich NIEMALS fragen, ob und wie er weniger Geld für dieses Kind (und nicht an dessen Mutter!) zahlen kann. Ein wirklicher Vater versucht IMMER für sein Kind da zu sein, auf welche Art und Weise auch immer.
Und: Ein Kind, das sich von Vater und Mutter gleichermassen geliebt und umsorgt fühlt, ist auch in KEINER Weise in der Beziehung zu Vater oder Mutter zu beeinflussen!
Aber solche Gedanken machen sich Väter wie Du leider nicht. Ihr denkt nur an Euer Geld, und dass ihr es bloss nicht mit Eurer Ex-Frau teilen wollt …
Was glaubt Ihr eigentlich, was Eure Kinder später einmal denken und antworten werden, wenn Ihr Ihnen sagt: “Ich wollte nicht der Zahlmeister Deiner Mutter sein!”??????????????
Ulrike
… noch ein kleiner Nachtrag für solche “Väter” wie Ralf – so geschehen vor einem Gericht auf in Spanien (auf Mallorca) im Juni 2007:
Der Vater meiner Kinder hatte sich – nach einem Streit mit mir – anderthalb Jahre lang nicht um seine Kinder gekümmert, weder hatte er sie besucht, sie angerufen, ihnen geschrieben, auch sonst kein Lebenszeichen von sich gegeben und auch keinen Unterhalt gezahlt, er war in Deutschland spurlos verschwunden gewesen, mehrmals umgezogen – ich habe schliesslich seine Adresse mit Hilfe des deutschen Konsulats bekommen – bis er plötzlich wieder auftauchte und Besuchsrecht bei seinen Kinder einforderte – von Unterhalt sprach er kein Wort.
Die Richterin: Warum haben sie sich anderthalb Jahre lang nicht um ihre Kinder gekümmert und auch keinen Unterhalt für sie bezahlt?
Der “Vater”: Meine Ex hat mir verboten, meine Kinder zu sehen, und wenn ich meine Kinder nicht sehen darf, dann zahle ich auch keinen Unterhalt für diese!
Die Richterin: Glauben Sie, dass ihre Kinder in Ihrer Abwesenheit nichts zu essen und nichts zum Anziehen gebraucht haben?
Der “Vater” schweigt darauf.
Anmerkung: Es ist eine freche Lüge, dass ich als Mutter dem Vater meiner Kinder verboten hätte, seine Kinder zu sehen. Tatsache ist: Wir Eltern können uns streiten so viel wir wollen, aber niemals darf ein Kind darunter leiden. Eine Mutter, die ihre Kinder liebt, verbietet den Umgang zwischen Vater und Kind nicht. Und ein Vater, der seine Kinder liebt, lässt sich den Umgang mit seinen Kindern nicht verbieten. Und selbst wenn es so wäre: Ein Kind wird niemals satt von nur einem halb vollem Teller und kann auch niemals nur mit einer halben Hose oder einem halben T-Shirt bekleidet auf die Strasse gehen und auch nicht mit halben Schulbüchern lernen – auch nicht auf Mallorca, von dem ihr in Deutschland glaubt (fälschlicherweise), dass es das Paradies unter Palmen ist!
Hallo,
habe eine wichtige Frage.Mein Dad wohnt schon seid über 10 Jahren wieder in der USA und bezahlt keinen Unterhalt.Als er in Deutschland lebte,tat er es.Meine Mama hat vom Staat den Unterhalt für mich und meine Schwester bekommen.Wie sieht das denn nun aus wenn mein Vater Urlaub in Deutschland machen würde?!Könnte er verhaftet oder ähnliches werden,da er ja quasi hier Schulden hat?