Bundesregierung will Hartz Gesetzgebung nicht korrigieren

Obwohl die Klagewelle gegen AlG II Bescheide nicht abreißt, beharrt die Regierung auf ihrem Standpunkt, keine Änderungen an den Sozialgesetzen vorzunehmen.

„Es ist das gute Recht der Betroffenen, ihr Recht zu suchen“, erklärte der Sprecher des Arbeitsministers am gestrigen Freitag. Ferner verwies der Sprecher darauf, dass rund sieben Millionen Menschen Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch bekämen, weshalb es immer Klagen geben werde. Jedoch sei das Arbeitsministerium bemüht, die Anwendung der Sozialgesetzgebung zu verbessern und die Entscheidungen der Gerichte in die Arbeit der Ämter einfließen zu lassen.

Von Seiten der Berliner Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) erntete die Erklärung des Bundesarbeitsminesteriums Kritik. „Die Hartz-IV-Klageflut nicht dramatisch zu nennen, deutet auf eine Realitätsferne des Sozialministers hin, was wir wiederum als dramatisch beschreiben“, äußerte der Sprecher von der Aues, Daniel Abbau. „Wir laden den Bundessozialminister ins Berliner Sozialgericht ein, um sich einmal die dramatischen Bestände an Fällen vor Ort anzusehen. Vielleicht wird er danach einen realistischen Blick auf die Sozialgerichte habe“, fügte er hinzu.