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In einem am gestrigen Montag durch die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vorgestellten Gesetzentwurf finden sich Regelungen, nach denen die Wohlverhaltensperiode im Verbraucherinsolvenzverfahren in bestimmten Fällen deutlich verkürzt werden soll.
Sofern mindestens ein Viertel der Forderungen der Gläubiger und der Verfahrenskosten beglichen wurden, soll eine Restschuldbefreiung nach dem Entwurf bereits nach drei Jahren möglich sein. Sofern zumindest die Verfahrenskosten beglichen wurden, kommt stattdessen nach der vorgestellten Neuregelung eine Restschuldbefreiung nach fünf Jahren in Betracht. Bisher beträgt die Dauer der Wohlverhaltensphase, in deren Anschluss die Restschuldbefreiung erfolg, sechs Jahre.
Ziel der angedachten Neuregelung soll sein, dass gescheiterte Unternehmensgründer schneller eine zweite Chance erhalten.
Ob der Gesetzesentwurf jedoch auch tatsächlich wie beschrieben umgesetzt wird, ist bisher unklar. Die Koalition aus CDU und FDP einigte sich im Koalitionsvertrag zwar auf eine Reform des Verbraucherinsolvenzverfahrens und insbesondere auf eine Verkürzung der Wohlverhaltensphase, konkrete Zeiten wurden jedoch nicht festgeschrieben.
Egal ob Verbraucher oder Regelinsolvenz das ganze Verfahren hängt einem der Zeit in Wahrheit rund zehn Jahre an den Hacken. das Verfahren selbst dauert meist rund 1 Jahr, die Wohlverhaltensphase 6 Jahre und anschließend dauert es noch 3 Jahre bis der entsprechende Schufaeintrag gelöscht wird. Da lobe ich mir die Franzosen. Die ziehen ein Insolvenzverfahren incl. Restschuldbefreiung in ca. 1 Jahr durch. Achja, jedem steht es nach EU-Recht frei seinen ersten Wohnsitz nach Frankreich zu verlegen und das Verfahren dort abzuwickeln….
hallo bullruncreek,
interessant Deine Aussage, daß die Restschuldbefreiung in Frankreich in einem Jahr gehen soll hörte schon mal ähnliches.
könntest Du mir darüber nähere Informationen geben?
lg
sulzgrieser
Ob das gut ist, will ich an dieser Stelle nicht beurteilen. Aber wäre es nichts innvoller, erst einmal heraus zu finden, warum eigentlich so viele Insolvenzen angemeldet werden und vorbeugend solche verhindern zu können? So wäre es aus meiner Sicht zum Beispiel sinnvoller, wenn das Selbstständig-werden nicht so einfach wäre. Jeder Hinz und Kunz ohne jegliche Qualifikationen kann sich selbstständig machen und treibt durch fehlendes Wissen und zu viel Naivität sich in die Schuldenfalle. Es sollte realistische (!) Auflagen geben, sich selbstständig machen zu können.
Ob die Insolvenz drei oder sechs Jahre dauert, ist doch egal.
Nach dieser Zeit gibt es nichts mehr, weder ein Konto noch irgendetwas auf Kredit.
Nach der Insolvenz bist du erledigt.KO
gruss ..felix
Und das ist auch gut so.
PRO
stimmt nicht! Sogar bei Amazon kann ich ohne weiteres wieder auf Rechnung kaufen.
meine Restschuldbefreiung ist durch, habe auch ein Konto, wenn auch auf Guthabenbasis, und einen Kredit möchte ich mir sowie so nie mehr aufnehmen. Nur mehr das was ich auch bezahlen kann wird gekauft!
na wenn es so einfach wäre schnell mal seinen wohnsitz nach franzland zu verlegen wär es schön. nur man muß auch dort von irgendwaqs leben und ich bin mir nicht sicher ob ich meine grundsicherung auch dort bekomme.
Sorry Leute, ich hab ja nichts dagegen, daß Leuten, die sich bis über beide Ohren verschuldet haben geholfen wird, aber zu einfach sollte es auch nicht werden. Es gibt noch sowas wie Eigenverantwortung und es ist immerhin fremdes Geld, was dort ausgegeben wurde und das muss nicht immer von einem bösen Kapitalisten kommen. Außerdem, wer verleiht noch Geld, wenn er damit rechnen muß, nur ein Viertel zurückzubekommen? Die Banken? Die werden sich das Ausfallrisiko durch noch höhere Zinsen vergüten lassen. Zinsen, die von allen bezahlt werden. Was ist mit den Vermietern, sollen die nur noch an Leute vermieten, die gesicherte finanzielle Verhältnisse nachweisen können? Es sind ja nicht nur gescheiterte Existenzgründer, sondern auch Leute, die sich einfach zu viel geleistet haben. Wenn ich Mist mache, muß ich dafür bluten und sechs Jahre sind nicht zu viel.
Dazu wurde Hartz IV erfunden das sich der Staat und die Banken alles zurückholen können was eventuell schon fast bezahlt ist.
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-aufstockung-zur-lohnminderung-90018909.php
Denn wie man im Artikel nachlesen kann wird es wohl unmöglich sein Verträge zu erfüllen die man villeicht vor 5 Jahren in einem normalen Job abgeschlossen hat.
Nun, nicht jeder der insolvent ist, ist arbeitslos und /oder H4 Empfänger… Wenn man z.B. in Arbeit ist ändert sich im Prinzip arbeitstechnisch nichts wenn man seinen Wohnsitz nach Franzland verlegt. Entsprechende Dienstleister gibt es obendrein.
Die Verkürzung der Wohlverhaltensphase klingt zunächst für Schuldner attraktiv. Aber kaum ein Schuldner wird tatsächlich innerhalb von 3 Jahren eine Quote von 25% erfüllen können. Tatsächlich hat das Gesetz eine Stärkung der Gläubigerrechte vorgesehen, so dass insgesamt die Situation der Schuldner verschlechtert und nicht verbessert wird.
http://www.ent-schuldigung.de/der-weg-zur-raschen-restschuldbefreiung-offnet-sich-nur-unter-bedingungen/