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Stromkostenerstattung wird auf ALG II angerechnet

Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 24.07.2009 um 21:55 Uhr

Einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zufolge darf das Geld aus einer Stromkostenerstattung bei der Berechnung der Sozialhilfe als Einkommen bedarfsmindernd berücksichtigen werden (Az.: B 8 SO 35/07 R).

Im vom Gericht zu bewertenden Fall wurde einem Sozialhilfeempfänger die staatlichen Leistungen um 205 Euro gekürzt. Der zuständige Leistungsträger begründete dies mit der Rückerstattung zuviel gezahlter Stromkosten durch den Energielieferanten. Bei der Stromkostenerstattung handele es sich um Einkommen, welches bedarfsmindernd auf die Sozialhilfe anzurechnen sei. Gegen diese Vorgehensweise ging der Hilfebedürftige juristisch vor.

Das BSG wertete das Handeln der Behörde allerdings als mit der Rechtsordnung vereinbar. Die Rückzahlung sei durchaus als Einkommen auf die Sozialhilfe anzurechnen. Schließlich würden zum Einkommen alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert zählen, die der Hilfebedürftige im Bedarfszeitraum erhalten habe.

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bisher 61 Kommentare zu dieser Nachricht
  1. Boo am 24. Juli 2009 um 23:55 Uhr

    Ich denke der Hartz4-Empfänger muss seine Stromkosten aus dem Regelsatz selber bezahlen?

    • Madonna-74 am 10. März 2011 um 12:04 Uhr

      Ich glaube das es sich in diesem Fall um Stromrückzahlungen handelt ,die vor dem Bedarfszeitraum bestritten wurden, also nicht von Regelsatzleistungen.

  2. mira am 25. Juli 2009 um 10:59 Uhr

    Stromkostenerstattung sollte anrechnungsfrei bleiben, den das ist im Regelsatz enthalten und das Geld das die Hartz4- Empfänger im Monat weniger haben.
    Wer fragt den die Bedürftigen wenn sie über 100€ Strom im Monat zahlen,wie sie das machen???
    Wenn es als Einkommen zählt dann muß die ARGE in Zukunft die Nachzahlungen auch bezahlen,das ist dann nur mehr als gerecht.

  3. habsgeschafft am 25. Juli 2009 um 12:16 Uhr

    Mit diesem Urteil wird nicht nur das Sparverhalten Hartz IV-Betroffener ad absurdum geführt, sondern auch das Pauschal-Zahlsystem der Energieversorger. Gesetzt dem umgekehrten Fall, der Betroffene hätte monatlich zuwenig gezahlt, müsste die Summe der Nachzahlung ja auch erstmal angespart werden oder als unabwendbarer Bedarf als Darlehen durch den Leistungsträger vorgeschossen werden.

    na ja .. Deutschland und seine Gesetze, deren Auslegung jeder Richter sich selbst zurechtlegt und die Rechtsprechung selbst .. *Daumen runter*
    an Deutsches “Recht” glaube ich schon lange nicht mehr!

  4. Flynn  (Website)  am 26. Juli 2009 um 07:42 Uhr

    Also was ist das denn für ein Sch… Urteil? Und das auch noch vom höchsten Sozialgericht Deutschlands? Unglaublich!

    Ab sofort sollten alle Sparmaßnahmen, die bisher ein Hartz IV-Empfänger vorgenommen hat, sofort wieder rückgängig gemacht werden. Warum denn noch sparen, wenn man mir das Geld, welches man selbst aufbringen musste, als Einkommen anrechnet und so oder so wieder einem weggenommen wird?

    Was ist denn mit den vielen Hartz IV Empfängern, die aufgrund der stark gestiegenen Stromkosten, oftmals heftige Nachzahlungen erbringen müssen?
    Wenn man dann zur ARGE geht, um eine eventuelle Erstattung zu erhalten, hört man von denen nur den Standardspruch: „Das die Energiekosten schon im Regelsatz enthalten sind!“

    Dass diese viel zu niedrig angesetzt sind „siehe Regelsatztabelle aus dem Jahre 2006“ http://www.fb4.fh-frankfurt.de/projekte/agtuwas/regelsaetze.pdf , dürfte doch wohl jedem klar sein!

    Und wie kommen überhaupt die 205 Euro zustande, die dem Sozialhilfeempfänger gekürzt wurden?
    Wenn wir mal rechnen, dass der Regelsatz für Strom inzwischen bei ca. 30 Euro im Monat liegt und diesen Betrag mal 12 Monate multipliziert, bekommen wir eine Summe von 360 Euro.
    Wenn wir weiterhin mal davon ausgehen, dass ein durchschnittlicher Haushalt (pro Person) im Monat ca. 50 Euro für Strom aufbringen muss und diesen Monatsbeitrag mal 12 Monate multipliziert, liegen wir bei ca. 600 Euro im Jahr.
    Wenn wir dann mal den Betrag von 360 Euro (Regelsatzleistung) von den 600 Euro abziehen, bleibt eine Restschuld von 240 Euro, die die ARGE dem Sozialhilfeempfänger eigentlich schulden müsste!
    Wie kann es dann angehen, dass das höchste deutsche Sozialgericht und die ARGE dann der Auffassung sind, dass der eine Betrag nicht erstatten werden muss, während aber eine Rückerstattung vom Stromversorger, als Einkommen angesehen wird? Was ist das bloß für eine Rechtsprechung bzw. für eine Rechtsauffassung???

    Da wir damit schon immer gerechnet haben „jetzt haben wir es ja sozusagen amtlich“, haben wir es mit unserem Stromanbieter so vereinbart, dass bei einer Rückerstattung, der Betrag nicht ausgezahlt wird, sondern für die kommenden Monate verrechnet wird. Somit wurde bei uns im vergangenen Jahr der Betrag von fast 400 Euro nicht ausgezahlt, sondern auf die Folgemonate verrechnet, sodass wir dann für ca. 4 Monate keinen Strom mehr bezahlen mussten. Und das angesparte Geld, welches wir ja durch die Nichtzahlung, mehr zur Verfügung hatten, haben wir beiseitegelegt, für den Fall, dass wir wieder mit einer erhöhten Jahresendabrechnung rechnen müssen.

    Somit konnte man uns das Geld nicht als Einkommen anrechnen und zum anderen haben wir jetzt ca. 400 Euro als Reserven, für den Fall einer Nachzahlung.

    Also Leute, ich kann Euch nur nahelegen, das genau so zu machen. Denn auch hier zeigt sich wieder einmal, dass der Staat beschi…. werden möchte. Wenn er das so haben will, dann soll er das auch so haben.

    TOLL!

  5. Burkhard Markowsky am 26. Juli 2009 um 09:16 Uhr

    Müssen wir uns jetzt auch das Wechselgeld bei ALDI als Einkommen anrechen lassen ?

    Ich wußte garnicht, daß auch Sozialrichter auch Zugriff auf den Giftschrank in den Aservatenkammern der Staatanwaltschaften haben.
    Cognac allein kann eine solche Geisteshaltung nicht bewirken.

    Wie soll ich dem Sparzwang durch das SGB III für Reparaturen der Haushaltgeräte nachkommen, wenn ich das gesparte Geld für die Neuanschaffung eines Kühlschrankes, beim Abheben vom Sparkonto, als Einkommen angerechnet bekomme ?

  6. MD am 26. Juli 2009 um 13:32 Uhr

    Das ist Blödsinn… Diese *** **** Richter, wie soll etwas, das ich der Staat mir einmal gezahlt hat, nach einer rückzahlung dann ein Einkommen sein? Es handelt sich hierbei um den Regelsatz in welchem Strom mit aufgeführt ist. Somit sollte das Geld anrechnungsfrei bleiben…

    Die Bürger hierzulande werden verarscht und betrogen wo es geht. Die wollen das man auswandert…

  7. total baff  (Website)  am 26. Juli 2009 um 17:09 Uhr

    Aufgrund des Urteils empfiehlt es sich, die monatlichen Abschlagszahlungen zu kürzen. Der Betrag sollte so gewählt werden, dass man mit einer Nachzahlung rechnen muss. Dann kann auch niemandem eine Erstattung angerechnet werden.

  8. stink sauer am 26. Juli 2009 um 20:16 Uhr

    das kann doch nicht wahr sein haben die abschläge vorher von munde abgespart und dann so was na ja sch.. staat

  9. heidi am 26. Juli 2009 um 22:06 Uhr

    vielleicht waren die richter dieses gerichtes, bezüglich der stromkosten genauso gut informiert wie unsere bundeskanzlerin?

    unglaublich oder?

    ich habe aber schon ähnliches erlebt. allerdings mit einer mietkaution, die ich mit 100 euro monatlich vom regelsatz abgezogen abgestottert habe.
    als ich dann umgezogen bin hat die arge mir bescheinigt das mir das geld zusteht, und auszuzahlen ist.
    die arge im neuen wohnort meinte dann, man würde sie mir in den regelsatz einrechnen, weil es einkommen wäre. begründung: klar ist es erspartes geld und wurde eben an die andere arge zurückbezahlt, aber eben an die andere arge und nicht an uns. das berechtigt uns die kaution als einkommen zu behandeln.

    (nur so nebenbei: ich bin wegen arbeit umgezogen)

    zum glück hatte ich vorher schon schriftlich festgehalten (mit einschreiben und rückschein an die andere arge geschickt und eingangsstempel der arge wo abbezahlt wurde) das ich das geld als darlehnsanzahlung für die neue arge verwenden will. so geht das geld, was ich mir 6 monate lang vom mund abgespart habe weigstens nicht an die zurück.

    aber so ist das: die kürzen leistungen hi8nterrücks und erzählen dann in den nachrichten das “harzIV ler alles in den arsch geschoben bekommen” würden.
    dumm dumm und die breite masse glaubt so nen schwachsinn auch noch…

    aber nicht mehr lang dann gibt es ja eh nur noch mac job´s und niemanden gehts besser^^

    • backy am 24. Februar 2011 um 12:39 Uhr

      Liebe Leser dieser hoch Intressanten Seite.Hat man euch den nicht beigebracht das mann immer ehrlich sein soll.
      Nie Lügen und immer schön die Wahrheit sagen soll.Den das wird ja schliesslich belohnt.So ein Mist kann ich nicht mehr hören und will ich auch nicht ertragen müssen.Die Obrigkeit Lügt sich jeden Tag durchs Leben und kommen da von.Und wir werden bestraf mit Geldbuße und Sanktion und wenn es nicht hilft mit Gefängniss.Ha auf was soll mann den in unseren Land noch stolz sein wenn die eigenen Bürger als Feinde betrachtet werden.Stolz bin ich nur auf das was Oma und Opa für uns getan haben, das die idioten da oben voll mit ihrem Geldgierigen Ar….. eingerissen haben.Liebe Leute hier wird mit zweier lei maß gemessen.Was euch nicht passt verklagt uns doch denken sie sich.Aber wer hat schon das Geld da für bzw. die macht die sie haben.
      Ich fühle mit euch.

  10. Claudia1 am 26. Juli 2009 um 23:42 Uhr

    Hallo zusammen..
    was bitte ist das wieder für ein Quatsch??
    ICH soll meine gesammten Stromkosten ALLEINE begleichen aber GUTHABEN werden dann angerechnet??
    Ich zahle DANK DURCHLAUFERHITZER und BOILER jeden Monat 130 .- € !!!
    Kann ich dann auch zur ARGE gehen wenn ich wieder einmal NACHZAHLEN muss ??
    NEEEEE…. DANN heißt es… ” Ist doch IHR Problem, verbrauchen SIE weniger…!!! ”
    Ja, ist schon klar!!!
    Ich kann gar nicht soviel Essen, wie ich Kotzen möchte!!
    Wohl` bekomm´s !!
    P.s. :
    Ich gehe Arbeiten den ganzen Tag.. ich bin ein ” Aufstocker”…
    Suuuuuper..
    Kann mir jemand einen Strick leihen ??
    Kriegt er auch ” fast” unbenutzt zurück !!

  11. Anatoli am 27. Juli 2009 um 07:48 Uhr

    Hierbei kann es sich nur um die Stromkosten handeln die zu einer Erwärmung einer Wohnung anfallen (Nachtspeicheröfen,Erdwärmepumpen etc. die über einen seperaten Zähler abgerechnet werden) also sogennante Betriebskosten die von der ARGE neben der Regelleistung bezahlt werden.
    Hat nun der Leistungsbezieher ein Guthaben erwirtschaftet(er ist ja zur sparsamen Verwendung verpflichtet)wird ihm dies natürlich als Einkommen angerechnet.Hat er dagegen eine Nachzahlung erhalten kann er mit einem Antrag versuchen die Summe erstattet zu bekommen.

  12. Lurgi am 27. Juli 2009 um 19:27 Uhr

    Das kann aber auch nicht sein, denn wenn für eine Sache gesondert gezahlt wird (von der ARGE), dann handelt sich um eine Überzahlung und nicht um Einkommen. Überzahlung muss natürlich wieder zurück gezahlt werden.

    Ich sehe den Fehler in der Deklaration des Guthabens als Einkommen. Der Anwalt hätte das Guthaben als Vermögen (ist ja Guthaben beim Versorger) deklarieren sollen, dann ist es frei. Ob die Richter das mitgemacht hätten ist ne andere Frage, aber man muss es versuchen.

  13. Tobias R. am 28. Juli 2009 um 12:28 Uhr

    dieses Urteil kann ich jetzt nicht nachvollziehen,wir ALG II Bezieher müssen schon immer sämtliche Stromkosten selbst tragen,auch Nachzahlungen müssen wir selbst tragen,Wir bekommen von der Arge nur Heizkosten bezahlt,sonst NICHTS !!! Ich hab meinen Anbieter gewechselt ,und hab auch Geld zurück bekommen erstmals,das soll mal einer verlangen !!! Sehe absolut keinen Sinn dadrin?

  14. Lutz  (Website)  am 28. Juli 2009 um 12:28 Uhr

    Also Leute, aufgepasst:
    Wenn Ihr einkaufen geht, den Kassenbon aufbewahren und das Wechselgeld als Einkommen angeben!
    Nicht mehr und nicht weniger, zeigt dieses Urteil auf!

    Ich erlese hier eine Menge Wut im Thread, die sich leider nur im Netz äußert. Es gilt genug Beine zusammen zu bekommen, damit wir das System wieder auf die Füße stellen, lebenswert und selbstbewusst.
    Schaut mal hier:
    http://www.freipartei.de/Dauerdemo.html
    Ganze 487 von mehreren Millionen wären doch schon bereit, ihren Unmut dort zu äußern, wo die Quellen des Übels mit breiten Ärschen fest sitzen….

  15. Marcel am 28. Juli 2009 um 12:29 Uhr

    demnächst muss ich jede Pfandflasche die ich finde wohl auch abrechnen lassen??

  16. bullruncreek am 28. Juli 2009 um 12:34 Uhr

    man muss hie unterscheiden, ob es sich beim Erstattungszeitraum um eine Zeit des H4-Bezuges handelt oder nicht. Erstattungen aus einem Zeitraum vor dem H4 Bezug sind tatsächlich Einkommen. Es sei denn, man gibt das Guthaben beim Stromversorger bei Antragstellung als Vermögen an, dann fällt es unter das Schutzvermögen ;-)

  17. outdoorpapa am 28. Juli 2009 um 12:39 Uhr

    Das kann ich nicht glauben, dass das höchste deutsche Sozialgericht solchen Blödsinn verzapft haben soll. Die Beiträge hier sagen alle viel Wahres und Richtiges, deshalb verzichte ich jetzt auf eine zusätzliche Erläuterung.
    Ich finde auch, konsequent wäre es erst dann, wenn man auch das Wechselgeld vom Aldi als Einkommen abliefert.

  18. Fluppi am 28. Juli 2009 um 13:00 Uhr

    Wenn die von solchem Blödsinn Betroffenen sagen, sie mussten sich das Geld für die monatliche Stromvorauszahlung ausleihen, ist es kein Einkommen, wenn sie es bei Rückzahlung an den Ausleiher zurückzahlen. Es soll ja gute Freunde geben, die einem Bargeld leihen bzw. geliehen haben und deshalb einen Anspruch darauf haben, ihr Geld wieder zurückzubekommen. Und dann ist Schluss mit dem Zugriff der ARGE. Kann man ja auch gleich aufs Konto des guten Freundes überweisen lassen – mit der Begründung, er hat es einem ausgeliehen und fordert es jetzt zurück. Schulden – kein Einkommen. Ende des Zugriffs.

  19. Steffi Hausherr am 28. Juli 2009 um 13:00 Uhr

    wer kommt für die Nachzahlungen bei den Energiekosten auf, sicherlich nicht die ARGE, das muß der Hartz IV Empfänger sicherlich selber tragen,

  20. tom am 28. Juli 2009 um 13:57 Uhr

    DAS IST EINE BODENLOSE SCHWEINEREI, die müßen alle Weg da Oben Regierung und die nächsten 100 000 Handlanger unter denen , und die Wrtschaftsbonsen gleich mitweg ,alle ablösen. beim bezahlen des Stroms kriegen wir keinen Cent dazu. Also aufpassen bei der WAHL.

  21. Helga am 28. Juli 2009 um 15:00 Uhr

    Ich traue meinen Augen nicht , Strom war nie im Regelsatz enthalten . Vor Jahren hab ich mal eine Nachforderung bekommen – Hilfesuchend beim Amt vorgesprochen und nur nach einer Unterschrift von mir über unwirtschaftliches Verhalten Hilfe bekommen . Darlehen , versteht sich . Ach ja , hin und wieder finde ich auch Pfandflaschen !

  22. Daniela Petry  (Website)  am 28. Juli 2009 um 16:05 Uhr

    Ich hab eben gedacht, ich lese nicht richtig…
    Mich wundert inzwischen aber nichts mehr in diesem Land, wo doch alles viel besser ist, als woanders…das war und ist tatsächlich immer noch die Meinung vieler Leute.
    Wenn man diese Leute fragt, ob sie denn schon woanders gewohnt haben, kommt ein klares: NEIN !
    Das nur dazu…

    Und nun noch was zum deutschen Volk: es gibt kein anderes Volk auf der Welt, welches so gutgläubig einem Slogan (in unserem Fall den Aussagen der Politiker) blindlinks folgt, ohne eigentlich richtig zu wissen, für was sie da plädieren….siehe 1. und 2. Weltkrieg !
    Kein anderes Volk der Welt ist so unfähig, sich gegen Ungerechtigkeit und Betrug zusammen zu wehren, als die Deutschen !
    Das ist und bleibt eine unumstössliche Tatsache, und wird von unseren raffgierigen Politikern bis aufs Mark ausgenutzt !
    Ich weiss ehrlich nicht, ob es sich lohnt, mein Vorhaben das Volk zum Aufstand zu überreden überhaupt lohnt, weil ich sicher nur meine kostbare Energie, und Geld für nichts und wieder nichts verplempere…
    Hierzulande wird man immer Leute finden, die anderen etwas schlechtes wollen, aber um gemeinsam endlich gegen die Machenschaften hiesiger Regierung an zu gehen, werden es sicher nur einzelne Leute sein, welche sich bereit erklären mit zu machen, und das ist so sinnlos, wie darauf zu warten, dass es von alleine passiert !

    Es wird mir also auch nichts anderes übrig bleiben, als bei der nächsten Möglichkeit die ich bekomme, aus zu wandern !

  23. Helli am 28. Juli 2009 um 16:14 Uhr

    Die Einforderung der Stromkostenrückerstattung ist ebenfalls nicht statthaft, da sie bezogen auf den Zeitraum der Gewährung von ALGII sonst einer nachträglichen und unrechtmäßigen Absenkung der Grundregelleistung gleich kommt, da Strom aus der Grundregelleistung zu bezahlen ist. Bezogen auf den Zeitraum der ALGI-Gewährung ist eine Einforderung der Stromkostenrückerstattung ebenfalls nicht statthaft, da dies sonst einer nachträglichen und unrechtmäßigen Absenkung der Versicherungsleistung ALGI gleich käme, da die Stromkosten ja nun aus dem ALGI-Bezug finanziert wurden.

    Ich habe leider das Gefühl, das die Rechtsprechung hier nach Nasen geht.
    Die Stromkosten werden vom monatlichen Regelbedarf gedeckt. Es gibt da nicht extra etwas vom Jobcenter.
    Erst kürzlich wurde veröffentlicht das die Rückerstattung der Stromkosten nicht angerechnet werden darf. Was soll das?

  24. Admiral73 am 28. Juli 2009 um 17:03 Uhr

    Ich fürchte das bald auch das zurückerhaltene Flaschen-
    Pfand abgezogen wird.

  25. Bürger V-Klasse am 28. Juli 2009 um 17:06 Uhr

    Es ist klar! Wenn 60% Hartz Iv Emfänger CDU oder SPD wählen, kann man sich später nich wundern. Wozu diese Empörung? Die “unabhängigen” Richter wurden von den Politiker eingesetzt und die machen das, was die Politik verlangt. Die Lösung ist einfach: 5 Millionen Hartz IV-Empfänger wählen im September die Parteien, die gegen Hartz IV sind. 5 Millionen Hartz IV-Empfänger gehen auf die Straße und sagen deutlich und klar “Nein für Kapitalisten-Bundestag”.

  26. Michaela am 28. Juli 2009 um 18:59 Uhr

    Noch bin ich nicht in Hartz4 und ich hoffe ich finde bald wieder einen Job.
    Aber sollte es doch so kommen, gehe ich bei einer Demo gegen Hartz auf jeden Fall mit. Das Elend muss endlich ein Ende haben!!!!! Die da oben machen mit uns was sie wollen und werden dabei immer dreißter und fetter.Kann nicht jeder Hartz empfänger etwas in Würde leben??? Die Meisten haben sich das nicht selber ausgesucht sondern sind aus vielerlei Gründen da reingerutscht.

  27. Zorn am 28. Juli 2009 um 19:57 Uhr

    @ Daniela Petry
    Und nun noch was zum deutschen Volk: es gibt kein anderes Volk auf der Welt, welches so gutgläubig einem Slogan (in unserem Fall den Aussagen der Politiker) blindlinks folgt, ohne eigentlich richtig zu wissen, für was sie da plädieren….siehe 1. und 2. Weltkrieg !
    Kein anderes Volk der Welt ist so unfähig, sich gegen Ungerechtigkeit und Betrug zusammen zu wehren, als die Deutschen !
    Das ist und bleibt eine unumstössliche Tatsache, und wird von unseren raffgierigen Politikern bis aufs Mark ausgenutzt !
    Ich weiss ehrlich nicht, ob es sich lohnt, mein Vorhaben das Volk zum Aufstand zu überreden überhaupt lohnt, weil ich sicher nur meine kostbare Energie, und Geld für nichts und wieder nichts verplempere…
    Hierzulande wird man immer Leute finden, die anderen etwas schlechtes wollen, aber um gemeinsam endlich gegen die Machenschaften hiesiger Regierung an zu gehen, werden es sicher nur einzelne Leute sein, welche sich bereit erklären mit zu machen, und das ist so sinnlos, wie darauf zu warten, dass es von alleine passiert !

    Willst Du mein Führer sein, dann sollst Du mein Führer sein !!!

  28. hunter49 am 28. Juli 2009 um 20:04 Uhr

    wenn ich schon den Namen “Hartz” höre könnte ich nur noch kotzen. Ich frage mich wieso der für die Hartz4 Gesetze 3 Mill. Euro kassiert hat, die er dann feierlich unseren Schröder in Form einer DVD überreicht hat. Ich hätts für ein Drittel wesentlich besser hin bekommen. Solche Typen hatten früher erhebliche gesundheitliche Einschränkungen. Es wird allerhöchste Zeit, den Kapitalisten gewaltig auf die Füße zu treten. Am 27.09. haben wir die Gelegenheit dazu.

  29. Lurgi am 28. Juli 2009 um 22:36 Uhr

    Man sollte sich da nicht täuschen, für die Richter macht das durchaus Sinn, obwohl es eine perfide Auslegung des Rechts ist.
    Die Auszahlung eines Guthabens kann man in diesem Denksystem als Einkommen auslegen. Da ist aber die Logik mit dem Wechselgeld dann auch richtig. Die Anrechnung scheitert nur daran, dass mir keiner von der ARGE über die Schulter schaut an der Kasse.

    Die Lösung kann nur heißen, sich nix auszahlen, sondern es stehen zu lassen und mit den nächsten Rechnungen verrechnen.

    Gilt im Prinzip auch für Vermögen auf einem Konto, nicht abheben, sondern an Freund(in) überweisen als Zahlung und dann gemeinsam verprassen.

    Flexibel bleiben und die Lücken nutzen….

  30. beckerline am 29. Juli 2009 um 07:41 Uhr

    Als alleinerziehende Mutter mit 3 Kindern bekomme Hartz 4,
    Um einer Rückerstattung zu entgehen, bezahle ich nicht die letzte Abschlagszahlung (z.B. November) im Abrechnungszeitraum.
    Rufe aber den Stromversorger an und bitte um Zahlungsaufschub damit ich nicht gesperrt werde.
    In der Zwischenzeit kommt die Endabrechnung, wo das Guthaben mit dem noch fehlenden Abschlag verrechnet wird.

  31. Fluppi am 29. Juli 2009 um 10:29 Uhr

    Rechtliche Frage: wenn das eine Entscheidung des höchsten deutschen Gerichtes ist (Prost Mahlzeit im Übrigen), kann man dann überhaupt noch rechtlich etwas dagegen unternehmen?

    Denn so, wie es jetzt aussieht, können sich sämtliche ARGEn auf dieses “tolle” Urteil berufen.

  32. Lurgi am 29. Juli 2009 um 10:38 Uhr

    Um die Sache zu verstehen habe ich mal das Urteil gelesen. Danach gilt dieses Urteil nicht für ALG2 Empfänger, die nach Arbeit suchen, sondern nur für Sozialhilfeempfänger, die keine Arbeit suchen nach SGB XII.

    Für die ist das Urteil aber auch ziemlich schräg.

  33. kleines_miststück am 30. Juli 2009 um 09:09 Uhr

    aber auch ein sozialhilfeempfänger mußte die monatlichen stromkosten aus seinem regelsatz bestreiten und bei nachzahlungen dafür selber aufkommen, denn strom wurde nicht extra gezahlt vom sozialamt.
    ich habe mal im erziehungsjahr von der sozialhilfe gelebt, deshalb weiß ich das. eine nachzahlung vom strom die ich damals hatte, mußte ich dann auch selber abzahlen, weil das sozi es nicht übernommen hat, mit der begründung das strom ja schon in der laufenden leistung enthalten ist.
    und das mit den pfandflaschen……toll das ihr den politikern noch nen tipp gebt. wird jetzt nicht mehr lange dauernd und es kommt das gesetz das wir den pfand dann als einkommen angeben müssen……..oh man mir wird übel….

  34. Fluppi am 30. Juli 2009 um 10:25 Uhr

    Ja, allerdings. Kann man bezüglich dieses Urteils sich noch an irgendeine andere Instanz wenden? Das ist ja unmöglich, so ein Urteil.

  35. Wahrelicht am 30. Juli 2009 um 16:35 Uhr

    Also, ich begreife das auch gar nicht – wie kann da ein Gericht behaupten, das sei rechtens? Für den Strom muß doch der HartzIV-Empfänger selbst aufkommen. Wenn er was zurückerstattet bekommt, dann bedeutet das doch nur, er hat eben weniger Strom bezahlt als mit der Abschlagszahlung gezahlt. Verstehe ich da was falsch? Oder leben wir wirklich in so einem Staat, wo das Recht so verdreht werden kann ? Und das auf die Kosten derer, die eh schon auf unterstem Niveau leben müssen!

  36. WILLNIX am 31. Juli 2009 um 08:19 Uhr

    Hat irgendwer mal das Urteil gelesen, bevor er hier rummotzt? Ihr habt doch Internet, warum informiert ihr euch nicht richtig. Die entsprechenden Abschläge waren nicht im Regelsatz enthalten, deshalb ist die Erstattung auch Einkommen.

  37. Lurgi am 31. Juli 2009 um 10:32 Uhr

    In diesem Fall war es so, dass das Amt die Stromvorauszahlung direkt an den Versorger gezahlt hat. Es wurde dem Bedürftigen aber abgezogen an den Leistungen.

    Die nächste Instanz wäre das Bundesverfassungsgericht.

    Das deutsche Rechtssystem ist so aufgestellt, dass Richter das Gesetz nach ihrer Überzeugung auslegen können. Das geht bist zur Beugung des Rechts. Rechtsbeugung ist zwar ein Straftatbestand, aber es wurde in der BRD kein Richter deswegen rechtskräftig verurteilt.

    Mitglieder des Parlaments haben Immunität, Richter haben Narrenfreiheit.

  38. Fluppi am 31. Juli 2009 um 19:38 Uhr

    Na also – der Strom wurde also doch vom Regelsatz bezahlt, nur dass das Amt die Summe direkt an den Stromversorger überwiesen hat, anstatt aufs Konto des Hilfeempfängers, der sie dann ans Unternehmen hätte weiterzahlen müssen.

    Was kann man denn gegen ein solches Urteil tun – wenn das schon das oberste Gericht ist?

  39. Mia am 1. August 2009 um 19:59 Uhr

    Ich habe einfach nur noch angst.
    Was soll denn noch alles angerechnet, eingezogen, und überwacht werden.
    Natürlich, ein Hartz4 Empfänger soll sich nicht wohlfühlen können dürfen.
    Aber wann greift denn hier in Deutschland mal unser immer so stolz zitiertes Grundgesetz ?
    Die Würde des Menschen ist unantastbar etc…

    Ich habe wirklich angst.

    Aber nicht nur wir Hartz4 abhängigen werden verarscht
    irgendwie wird ganz Deutschland unter 50.000 Euro Jahresgehalt verarscht.

    Das kann doch nur noch angst machen, oder ?

  40. Fluppi am 3. August 2009 um 11:02 Uhr

    Ja, kann es.

  41. Fluppi am 3. August 2009 um 23:23 Uhr

    Besonders wenn das höchste Gericht, also die höchste Instanz so ein Urteil ausspricht und man sich an kein höheres Gericht mehr wenden kann, das dann das Urteil aufheben und ein anderes fällen könnte.

  42. Werner Ernst am 4. August 2009 um 12:36 Uhr

    Stromkostenerstattung wird NICHT auf ALGII angerechnet. Das Urteil bezieht sich ausschliesslich auf Sozialgeldbezieher, die dem SGB XII unterliegen. Nach wie vor gilt bei ALGII-Beziehern, die dem SGB II unterliegen, das diese Stromkostenerstattung NICHT auf das ALGII angerechnet wird! Bitte das Urteil genau lesen und keine Unwahrheiten veröffentlichen
    Gruß
    Quinky

  43. Lurgi am 4. August 2009 um 20:13 Uhr

    Das wurde weiter oben schon gesagt.

    Trotzdem kann man es sich nicht so einfach machen. Fakt ist, dass dieser Gedanke nun einmal rechtskräftig in die Welt gesetzt wurde. Und niemand kann irgendeinen Richter daran hindern, dies auch für ALG2 anzuwenden. Das ist die Gefahr!

  44. Fluppi am 11. August 2009 um 15:21 Uhr

    Stimmt. Man müsste auf jeden die Rückzahlungen behalten dürfen, da sie vom Regelsatz bezahlt wurden.

  45. Guido Grüner / Zeitschrift quer am 12. August 2009 um 16:30 Uhr

    Werner Ernst (Nr. 42) hat Recht. Der Ausgangsbericht ist in der Überschrift völliger Blödsinn. Das macht den Beitrag zu einer kompletten Falschmeldung, da alle meinen, das Urteil gelte wirklich für den Bereich des SGB II (also für ‘Hartz IV’). Das Urteil gilt aber nur für den Bereich des SGB XII. Da die Nachricht völlig falsch bei den LeserInnen ankommt, wie dieser Seite zu entnehmen ist, sollte es die Redaktion dieser Internetseite nicht dem Kenntnisstand der LeserInnen überlassen, sich ein Bild vom Wahrheitsgehalt der Nachricht zu machen, sondern die Falschmeldung endlich selbst korrigieren. Selbst im Internet sollten einige journalistische Standards gelten.

  46. MK am 15. August 2009 um 13:02 Uhr

    @ Guido:
    Wenn man “googelt”, bestätigt sich scheinbar aber die Ansicht, dieses Urteil gelte für Hartz IV Empfänger. Wundern würde es mich nicht, da auch Steuererstattungen als Einkommen angerechnet werden, obwohl der BGH im Jahre 2005 eindeutig das Gegenteil in einem Urteil beschlossen hat. Hierbei ging es nicht um Hartz IV, sondern eine Insolvenz, aber das ist insofern unerheblich, als dass man einen Sachverhalt nicht zweierlei Deutungen zuordnen kann. Wenn für ein Insolvenzverfahren eine Steuererstattung KEIN Einkommen ist, kann im Sozialrecht nicht plötzlich eine “Zuflussregelung” gelten. Zumal dann nicht, da ein Arbeitnehmer einem Unternehmer wesentlich im Nachteil ist. Will heißen: Unternehmer holen sich ihre zuviel gezahlte Steuer sofort zurück und haben, sofern sie in Hartz IV rutschen, einen klaren Vorteil. Hier hinkt unsere Rechtsprechung und ich würde sogar von einer eindeutigen Verfassungswidrigkeit sprechen.
    Um noch einmal auf o.g. Urteil zu kommen: In der Tat muss ein Hartz IV Empfänger Stromkosten aus der Regelleistung entrichten. Eine Erstattung aus dieser Summe kann faktisch KEIN Einkommen sein, da dies eine nicht gerechtfertigte Minderung des Regelsatz bedeuten würde.
    Ärgerlich ist, dass es noch viel zu wenige Klagen gegen Hartz IV und das Sozialrecht gibt, obschon Bedürftige Menschen einen Anspruch auf Beratungs- und Verfahrenskosten im Falle einer Klage haben. Viele Leistungsempfänger werden allerdings schon von den Anwälten abgeblockt. Die Erfahrung zeigt, dass die Aussichten auf Erfolg von vorne herein schlecht geredet werden, sobald es um das brisante Thema Hartz IV geht. Eine Möglichkeit sind Sammelklagen, Petitionen oder die Teilnahme an entsprechenden Vereinen, die sich mit der Thematik beschäftigen und sich eigene Anwälte leisten, um gegen soziale Ungerechtigkeit vorzugehen.

  47. Lurgi am 15. August 2009 um 15:07 Uhr

    Völliger Blödsinn ist hier nur eins: Wissen zu wollen, wie sich die ARGEN und die Gerichte in Zukunft verhalten werden.

    Der einzige Schutz für H4-Empfänger derzeit ist, dass die ARGEN nicht direkt mitbekommen, wenn ein Nebenkosten-Guthaben ausgezahlt wird.
    Wenn sich aber die erste ARGE an das Urteil dranhängt und einem H4-Empf. das Guthaben als Einkommen anrechnet soll er dann sagen “… aber Werner Ernst und Guido Grüner haben gesagt für mich gilt das nicht…”?

    Jeder Einzelfall wird vor Gericht nach der Überzeugung des Gerichtes entschieden und nicht nach der Meinung von Journalisten – das ist Fakt. Um das Beurteilen zu können, muss man natürlich den Unterschied zwischen Recht und Gericht kennen.

    H4-Empf. sollten sich immer auf den worst case vorbereiten und immer mit neuen Spar-Strategien der ARGEN rechnen, die sich durchaus auch ausserhalb der herrschenden Rechtsmeinung bewegen können.

  48. Egal am 23. August 2009 um 22:49 Uhr

    Das Problem in Deutschland ist eine ganz anderes, die Leute müssen endlich mal ihren Hintern hochbekommen und von der Strasse aus Druck gegen diese Volksverdummende Politik machen, eine andere Sprache verstehen die in Berlin nicht! Wenn mal die innere Sicherheit gefährdet ist und wir Verhältnisse und soziale Unruhe bekommen wie in Frankreich, wo Autos brennen Autobahnen dicht gemacht werden, sich die ganzen Arbeitslosen sammeln und Richtung Berliner Regierung marschieren, dann ist ganz schnell Schluss mit Hartz 4 und dieser Volksverdummenden Politik, garantiert!! Die Leute lassen sich einfach zu vieles gefallen und wer sich nicht wehrt, der lebt verkehrt! Wo leben wir denn, dass man maroden Banken 3-stelllige Milliardenbeträge hinterher wirft und anderseits werden Regelleistungen als Einkommen angerechnet. Dieser ganze Schwachsinn ist nicht mehr nachvollziehbar und solange nur rumgejammert aber nicht getan wird, ädert sich auch nichts, so einfach ist das!

  49. Lurgi am 25. August 2009 um 17:49 Uhr

    Hartz4 ist genau so berechnet, dass die grosse Mehrheit sich damit arrangieren kann und eben nicht auf die Strasse gehen. Das ist genau die Gegenleistung für das Geld. Und Druck wird immer nur auf Einzelne ausgeübt – eine fein ausgearbeitete Strategie.

    Ausserdem ist H4 gar nicht so schlecht durch das Wohngeld. Eine Freundin sitzt allein in einer 80qm Innenstadt-Wohnung mit über 1000,– Miete und die ARGE zahlt 1350,–. Das wäre mit einem Bürgereinkommen von 1000.– nicht bezahlbar.

    Man braucht gar nicht mal die 100Mrd Geldverschwendung zu bemühen. Es gibt den Umsatzsteuerbetrug. Jedes Jahr gehen 20Mrd an ein paar Dutzend Betrüger, obwohl der Betrug ganz einfach dadurch zu verhindern wäre, dass man die Vorsteuer nicht bar ausbezahlt sondern mit späteren Steuern verrechnet. Minimale Gesetzesänderung und 20Mrd. wären in der Kasse. Aber man macht es nicht!

    Zum Vergleich 20Mrd wären 300,– mehr H4 für 5Mio Menschen.

  50. qm am 26. August 2009 um 17:22 Uhr

    seit …. yahre ich bezahle strom(70-80 euro) u , wir zahlen seit 6 yahr 40-60 euro für meite u heiz weil arge nünberg nord 440 euro bezahleddd wir sind in Familie und ,heute arge will das betribkostenabrechnung für yahr 2008 weil wir haben 50 euro gespart 2008 , wir bruchen helfeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeee gegen daaas Kriegführenden ,danke

  51. Species 8472  (Website)  am 31. Dezember 2009 um 15:40 Uhr

    Na gut, dann ist eben Einkommen aber anrechnen darf die ARGE das auch nicht unbedingt !!
    Die Aufwendungen, die man hat um das Einkommen zu erziehlen mus gegen gerechnet werden. Laut VO zu §11 bis zur vollen Höhe des Einkommen. Die Abschläge sind doch viel mehr as die Rückzahlung. Das sind die Aufwendungen um das Einkommen zu erzielen.

    Wenn SIE das so haben wollen, dann können SIE auch so kriegen ! !

  52. melly0901 am 2. Januar 2010 um 12:00 Uhr

    hallo zusammen,

    also wenn ich das hier so sehe was so geschrieben wird bekomme ich das kotzen. alle beschwernen sich.
    wenn sich alle so darüber aufregen dann geht arbeiten und dann könnt ihr am ende auch das geld behalten.
    ich lebe auch anteilhaft von H4 aber gehe auch arbeiten und habe nicht solche probleme was die rückzahlung von der stromversorger angeht.

    man sollte mal überlegen das die ganzen leistungen von den steuerzahlern geleistet wird und das geld nicht auf der straße liegt was alle H4 ler bekommen. schaut mal über euern tellerrand wie es in anderen ländern aussieht. da gibt es kein amt die für das leben andere aufkommt.

    viele nutzen es aus das es sowas wie H4 oder so gibt und liegen auf der faulen haut. die sich sicher noch denken “warum soll ich den arbeiten”.
    okay es gibt leute wie mütter mit baby´s und kinder die noch nicht in der kita sind oder die krankheitsbedingt nicht arbeiten können.

    ich bin selber mutter von zwei kindern und reis mir den hintern auf um alles unter einen hut zu bekommen.
    nein ich habe keinen der mich dabei unterstützt was meine kinder angeht oder auf sie aufpasst wenn ich arbeiten bin. aber es gibt nun mal genug möglichkeiten in diesen ach so tollem deutschland um für sein unterhalt auf zu kommen.

    also nicht immer nur beschweren sondern auch was dafür tun.

  53. Wagner Hans - Dieter am 13. Februar 2010 um 01:55 Uhr

    Ich bin Dipl.Ing. der Verfahrenstechnik, ich beziehe ALGII.Da gib es schon Beiträge die in diesen Forum ihre Berechtigung finden die meisten sind aber zu kurz gesprungen. Der allgemeine Vorwurf ist verbreitet ALGII wird von der Steuer bezahlt, das ist zwar richtig aber keiner der sogenannten Verantwortlichen sagt mit wieviel Prozent an Steueraufkommen sich das System selbst finanziert. Das höchste Steueraufkommen ist nun mal die Märchensteuer und die bezahlt jeder auch ALGII Bezieher.
    Ich möchte nur mal einen kleinen Anstoß geben wie die Wahrheit aussieht. Denkt ja nicht das die da oben nicht wüssten was sie tun. Bevor ALGII losgetreten wurde hat man hochgerechnet was eine Person bei diesen Regelsatz im Schnitt an Umsatzsteur bringt. Nun das ganze multipliziert von ca 4 Mio Beziehern. Das war nicht schwer darzustellen man hatte ja alle Daten von den Sozialämtern und auch deren Prognosen. Die Bundesanstalt für Arbeit hatte ja auch ihren Senf dazu gegeben. Das heißt, auf den heutigen Tag genau ist denen bekannt was als Steuer von der Steuer wieder zurück kommt. Hatz IV ist nichts andres als ein raffiniertes System. Die da oben wissen ganz genau durch Analyse der Lage wie sie den Leuten mehr oder weniger Angst machen können. Wir als Volk werden gegenseitig ausgespielt. Es ist unstrittig das es Typen gibt die nicht arbeiten wollen aber werden sie mit dieser Einstellung geboren, nein. Jeder Mensch ist das Produkt seiner Umwelt, also sollte man diesen Menschen eine faire Möglicheit geben sich für Arbeit zu entscheiden.
    Wenn das Volk es versteht seine Regierung an das Grundgesetz so eng als möglich zu binden und das Volk entscheidet wann das Grundgesetz einer Änderung bedarf sind wir auf den richtigen Weg. Kommt da die Ausrede das sei so schnell nicht möglich kann man auf technische Fortschritte hinweisen die es nicht nur zu den Bundestagswahlen gibt. Naturgesetze sind unantastbar alles Andere kann man sehr schnell ändern
    wenn man als Politiker für sein Volk da ist. Der Beitrag mit den Beispiel der beiden Weltkriege ist richtig. Es gab mal eine Zeit da hat der Kapitalismus die Menschen bewußt arm gehalten da gab es immer Ärger mit den Pöbel der sie reich macht heute ist denen hier in Europa zumindest ein voller Magen,ein Ferseher usw.lieber. Es ist Wahrheit uns hilft kein Gott, kein Kaiser,noch Tribun.Das Grundübel ist die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen und nicht HarzIV, das ist nur ein Symtom von vielen.

  54. Hans am 16. Februar 2010 um 19:15 Uhr

    Was lese ich da?

    Die Würde des Menschen ist unantastbar…….???????

    Sollte wohl besser heiße:

    Die Würde des Menschen ist unfassbar…….!!!!!

  55. oryana am 17. Februar 2010 um 14:38 Uhr

    hi.
    wir sind ein 4 personenhaushalt und leben von hartz4. mein vater hat uns mein elternhaus gegeben, weil er mit seiner lebensgefährten zusammen gezogen ist.
    mein vater und ich haben den mietvertrag gemacht. er bekommt monatl. 300 euro miete gezahlt von unserer arge.
    jetzt haben wir das problem, er zahlt die stromkosten und die gaskosten für das haus, wir bekommen zuschüsse für unterkunft und heizung. er hat jetzt ein guthaben beim strom- und gasanbieter bekommen von 870,-euronen.
    er muß jedes jahr eine betriebkostenabrechnung machen, weil ja für uns die abschläge neuberechnet werden. unser problem ist aber, besser gesagt seins, diese 870,-euronen werden uns zu hundert prozent angerechnet. es ist ja ein einkommen für uns. das einzige was ich nicht verstehe ist, warum wird es uns angerechnet. wir bekommen somit im februar weniger. müssen mit 500,-euronen auskommen. die bearbeiterin von unserer arge meinte, das geld was mein vater als guthaben bekommen hat, steht uns zu, weil wir ein mietvertrag zusammen haben und wir das guthaben erwirtschaften haben.
    es ist doch mein vater sein guthaben uns warum wird es uns angerechnet. ich verstehe nur bahnhof, scheiß deutsche gesetze und bürokratie.

  56. oryana am 17. Februar 2010 um 14:43 Uhr

    und noch eins was mich stört.
    meine tochter hat voriges jahr 2 wochen ferienarbeit gemacht. hat sich etwas geld verdient, weil sie uns nicht auf der tasche liegen will, zwecks klamotten uns so. auch das wurd uns angerechnet.
    kein wunder wenn die jugend kein bock auf arbeit haben. es ist ungerecht. sie nehmen einen das letzte bei hatz4.
    ich sage nur, und das als gestandene frau, 43 jahre alt, scheiß staat, der quetscht auch uns hartz4 empfänger aus wie eine zitronen, und da soll man noch ruhig bleiben. da geht mir das messer inne tasche auf, wenn ich das hier alles lese. jedes bisssel muß man zurück zahlen.

  57. h4empfänger/in am 10. März 2010 um 00:34 Uhr

    hi @all………. meine daumen hoch!!! alles voll konkrete äußerungen von allen hier! SUPER

    dem gibt`s echt nichts weiter hinzuzufügen…….. außer viell. das wir algII und/oder sozi.-hilfeempfänger bei nicht geglückter (bundes-)sozialgerichts klage auch zum BverfG “gehen könn(t)en um dort recht zubekommen! denn was recht ist, sollte auch recht bleiben!

    P.S. die argen fordern von uns hilfe-empfängern ja schließlich auch zuviel /überzahlte leistung(en) zurück!

    die moral der geschicht: verzichte auf dein eigen nicht!

  58. KO-Wuschel am 24. April 2010 um 09:06 Uhr

    Betrifft: Stromkostenrückzahlungen

    Wer seinen Zählerstand regelmäßig kontrolliert, erkennt sich ergebende Rück- oder Nach-
    zahlungen. Jeder hat die Möglichkeit (Eigene Berechnung) die Höhe der Strom-Vorauszahlung
    vom Energieversorger ändern zu lassen. Und die Arge schaut in dieRöhre.

  59. Madonna-74 am 10. März 2011 um 12:07 Uhr

    Ich glaube das es sich in diesem Fall um Stromrückzahlungen handelt ,die vor dem Bedarfszeitraum bestritten wurden, also nicht von Regelsatzleistungen..

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