Unterhaltspflicht: Beruflich bedingte Fahrtkosten müssen notfalls reduziert werden
Der unterhaltspflichtige Elternteil ist zur Reduzierung der beruflich bedingten Fahrkosten verpflichtet, damit er die ihm im Rahmen einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit auferlegten Unterhaltszahlungen leisten kann.
Notfalls muss der Unterhaltspflichtige hierfür seinen Wohnsitz in die Nähe seines Arbeitsplatzes verlegen. So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt mit Urteil vom 12.8.2009 (Az.: 2 UF 205/08).
Im vom OLG zu entscheidenden Fall bemängelte ein zum Unterhalt verpflichteter Vater, dass bei der Festsetzung seines Unterhalts die Fahrkosten zum Arbeitsplatz in Höhe von 363 Euro monatlich nicht angemessen berücksichtigt worden seien. Da er lediglich über ein Nettogehalt von 1.500 Euro verfüge, könne er den festgesetzten Unterhalt in Höhe von 236 Euro pro Monat nicht aufbringen.
Die Richter am OLG konnten an der Unterhaltsfestsetzung jedoch nichts aussetzen. Schließlich sei der Mann verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um seine Unterhaltsverpflichtungen zu erfüllen. Notfalls müsse er in die Nähe seines Arbeitsplatzes ziehen, um die Fahrkosten zu senken und somit seine Leistungsfähigkeit herzustellen.
- Unterhalt: Angespannte Finanzlage kein Grund Unterhaltszahlungen auszulassen
- Bei neuer und verfestigter Lebensgemeinschaft geht der Unterhaltsanspruch verloren
- Einkommensverhältnisse: Ex-Partner hat bei unwahren oder unvollständigen Angaben keinen Anspruch auf Geschiedenenunterhalt
- Grundsätzlich keine zwangsweise Durchsetzung des Umgangs zwischen Kindern und Eltern
- BGH: Hohe Fahrtkosten zum Studienort führen nicht zwangsläufig zu höheren Unterhaltszahlungen
am 29.09.2009 um 20:12 Uhr
Darüber gab es doch schon mal ein Urteil, das da sagt , der Richter hier tritt mal wieder das Grundrecht mit Füßen auf freihe Wohnungs wahl.
Ok 363 € fahrkosten sind schon ein wenig happig und er verdient ja auch 1500 netto, da kann man sich streiten, mit den 236 € Unterhalt.
Ich für mein teil habe 1170 € netto und zahle 212€ unterhalt, also kann man das Urteil auch verstehen.
Wieder was zum streiten…
MFG aus berlin
am 30.09.2009 um 08:49 Uhr
so Eagal ist das nicht, das sehe ich als alleinerziehende auch als sehr pauschal recht gesprochen.
zum einen ist alles zumutbar was arbeit schafft/bringt/ hält, beugt man sich dann aber wie es hier scheint, dieser parole und nimmt einen weiten weg zur arbeit in kauf, bekommt man es von der anderen seite.
zum kinder haben gehört ja nicht nur “zahlemann und söhne” machen, sondern auch der soziale und emotionale bezug zu den kindern/ eltern und da lässt sich ja nurmal nicht bestreiten, dass die örtliche nähe maaßgäblich dazu beiträgt diesem umgang zu fördern.
wobei man aber auch nicht vergessen darf, dass die alte pendlerpauschale wieder gilt und dem unterhaltspflichtigen bei der steuer das halbe kindergeld zusteht.
und , da bin ich mir aber nicht 100%ig sicher, meine aber öfters schon mitbekommen zu haben, dass der unterhalt auch beim lohnsteuerjahresausgleich berücksichtigt wird.
am 30.09.2009 um 11:28 Uhr
Wie sieht das eigentlich dann für AZUBIS ab 18 aus, wenn die mit dem AUto zur Arbeit fahren wollen. Gilt für die das gleiche, oder gibt es heir wieder die Ausnahme von der Regel?
am 01.10.2009 um 10:52 Uhr
Hier geht es doch nicht um “freie Wohnungswahl”, sondern darum, dass ein zum Kindesunterhalt Verpflichteter glaubt, sich vor seiner Zahlungsverpflichtung druecken zu koennen, da er so hohe Ausgaben hat.
Alles, was der Richter daraufhin gesagt hat, ist, dass er den Kindesunterhalt trotzdem zahlen muss. Richtig!
Frag’ mal eine alleinerziehende Mutter, was sie von dieser bloeden Ausrede haelt! Die sagt garantiert das gleiche wie der Richter! (aber darueber wuerdet Ihr nicht so schaeumen, da bin ich mir sicher – ist ja eine von uns..)
am 02.10.2009 um 06:02 Uhr
@OSSI
Sag mal wie alt bist Du denn??
Alimente von der Steuer absetzten???? Hallo , als was denn Ausergewöhnliche belastung oder Altersvorsorge, mein gott Träume weiter.
Hier wurde mal wieder nicht alles in den Text oben reingeschrieben , zb. wie weit ist der Weg von zuhause zur Arbeit und wie fährt er zur arbeit usw….
Ich für mein Teil kann somit kein richtiges Urteil erlauben wie gesagt ein Richter kann NIEMANDEN in Deutschland per Gerichts Urteil zum Umzug verurteilen nur eine Empfehlung aussprechen…
MFG aus Berlin
am 02.10.2009 um 15:23 Uhr
@ Egal:
http://www.finanztip.de/d/steuerrecht/Aussergewoehnliche.htm
1.Zumutbare Eigenbelastung als außergewöhnliche Belastung
7. Unterhaltszahlungen steueroptimal geltend machen
9.Richtige Zuordnung vornehmen bei Unterhaltszahlungen
am 02.10.2009 um 19:35 Uhr
@ Ossi
Verstehe nur Bahnhof, scheiß Behörden getippe.
Also bei mir ist das so Ich gehe arbeiten zahle 212€ im Monat Alimente an mein Kind der bei meiner ex Freundin (nicht EX Frau) lebt.
Sie macht die 13 klasse nach bekommt Bafög, mein Kinder geld wird zu 100% in Hartz4 für mein kind “umgewandelt”.
So nun meine Frage wie kann ich es Steuerlich absetzten.
Werde mal meinen Steuerberater nachfragen und das mal ansprechen.
Danke für deine schnellen Tip. (Ossi)
am 02.10.2009 um 21:24 Uhr
ich habe so eine aktion in der nahen familie mitbekommen.
die ex-frau mit kind wurde vom ex- mann angehalten eine formular für das finanzamt zu unterschreiben, wo sie bezeugt das er regelmäßig unterhalt zahlt. sie hat sich geweigert.
ihr anwalt hat gesagt, das er durchaus darauf bestehen kann das sie das formular unterschreibt und das er diese unterschrift von ihr braucht um den unterhalt von der steuer absetzen zu können..
harzIV kinder bekommen kein kindergeld.
also sie bekommen faktisch schon, aber haben nichts davon, weil es wie du es schon sagst zu 100% von deren regelsatz abgezogen wird (nett beschrieben sagen die eingerechnet), zählt also als einkommen.
bei der unterhaltsvorschußberechnung wird das kindergeld zur hälfte eingerechnet (also abgezogen), weil die andere hälfte dem unterhaltspflichtigen zusteht.
wenn ein kind wie es oft vorkommt, bei einem elternteil lebt und dann noch von HarzIV lebt und unterhaltsvorschuß bekommt, wurde das kindergeld schon 1,5 mal angerechnet.
damit nicht genug, alles was überschüssig ist weil dies beides ja schon den regelsatz übersteigt, wird auf die anderen mitglieder der bedarfsgemeinschaft verteilt (eingerechnet, abgezogen).
und damit auch nicht genug, wenn der fall eintritt, das ein kind von HarzIV lebt und unterhaltsvorschuß bekommt, dann kann die arge vorranigen wohngeldanspruch prüfen lassen. der regelsatz ist zwar schon mit den beiden anderen leistungen überstiegen, aber das wohngeld wird auch als einkommen auf die bedarfsgemeinschaft verteilt (eingerechnet, abgezogen)..
am 03.10.2009 um 11:07 Uhr
@ Ossi
Sorry wegen meiner frage nach dem “Alter”
Das scheint doch alles nicht bei mir zuzutreffen da das was ich zahle ja unterhalb von HartzIV ,für mein Sohn, ist.
Und das Amt noch draufzahlt “aufstockt”.
Und die Mutter bezieht Bafög. Also kein HartzIV.
Werde mal die Seite die Du mir geschickt hast ausdrucken und mein Steuerberater zeigen und mal nachfragen was damit alles gemeint ist.
Weil ich habe immer über all als Antwort bekommen “das ist ihr privat Vergnügen” das mit der Alimente.
Ich finde es beschäment hier in Deutschlan als Vater der Zahlt immer der Dumme ist.
PS.: Ich habe mein Sohn alle 2 Wochen am WE, und auch öfters wenn ich will, bin kein Vater der sich drücken will, möchte nur Gerechtigkeit haben und die Gestzteslücken nutzten.
am 12.11.2009 um 12:52 Uhr
Ich finde es immer wieder amüsant, wie Väter versuchen sich um den laufenden Kindesunterhalt zu drücken. Endlich mal ein Richter der uns Müttern Recht gibt. Ich habe 4 Kinder gehen ganztags arbeiten, weil ich vom Vater bzw. Erzeuger 321,24 Euro für alle 4 erhalte. Prima, das ist ein Rechtsstaat.
am 01.12.2009 um 20:17 Uhr
Von meinem Ex wurde auch gefordert, dass ich in den Arbeitsort ziehe.
Allerdings hat er während der Ehe das Ganze akzeptiert und die damit verbundenen Steuerrückzahlungen für sich eingestrichen. Nach der Trennung behielt ich natürlich meinen Job.
Ausserdem forderte er, dass ich zuzüglich zum Vollzeitjob noch einen Nebenjob annehme, um mehr Unterhalt für die volljährige und beinahe volljährige Tochter zahlen zu können.
Vom Gericht wurden bei der Unterhaltsbemessung sogar die Kosten für mein Auto berücksichtigt, jedoch nicht die monatlich anfallenden Fahrkosten.
Ausserdem hätte ich bei meinen Arbeitszeiten, in die auch regelmässig 2-3 Wochenenden im Monat fallen, kaum eine Gelegenheit gehabt, meine Kinder zu sehen. Die Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsort betrug zu der Zeit 56 km, mit öffentlichen Verkehrsmitteln eine halbe Tagesreise.
Für das Gericht war ein Wohnungswechsel überhaupt kein Thema, der Richter schien die Worte der Anwältin der Gegenseite gar nicht zu hören.
am 19.12.2009 um 20:32 Uhr
hallo hab da mal ne frage. wieviel euros dürfen einem unterhaltszahlendem vater denn monatlich zum leben bleiben? was ist sein existenzminimum?
am 26.12.2009 um 23:01 Uhr
Hallo
Na da bin ich mal wieder gespannt.
Hatte diese Jahr schon neu berechnen lassen.
Habe ca 1500€ und zahle z.Zt ca 500€ für 2 Kinder.
Aufgrund einer Mangelfallberechnung dürfte sich ja hier nichts verändern, ich habe ja nicht automatisch mehr Einkommen.Ich würde gern mehr zalgen wenn ich könnte( bei 2500 würden 700€ nicht wehtun)
Meine Ex verdienst ca 2300€ zzgl Kindergeld zzgl. Kindesunterhalt , hat vorher schon schön Eigenheimzulage für sich eingestrichen, da Sie ein großes Erbe gemacht hat und sich ein tolles Haus gekauft hat.
Ich wohne auf Miete und mir bleibt nicht viel, bei Ihr kommt es auf ein paar 100€ nicht an…..
Trotzdem:Egal wie, ich bin immer der Zahlemann…
am 29.12.2009 um 09:11 Uhr
@egal und @ossi
hallo,
habe eure diskussion über die absetzbarkeit von unterhaltszahlungen gelesen. diese ist nur teilweise richtig: ich habe selbst diesen antrag meines ex für das finanzamt unterschrieben. dabei geht es aber NUR um die absetzbarkeit des ehegattenunterhalts.
wie aus den vielen anderen mails und antworten schon zu lesen ist, handelt es sich bei kindesunterhalt sozusagen um “Vergnügungssteuer” (der ausdruck stammt nicht von mir, ich finde ihn auch makaber”.
wenn die ex diesen schein vom finanzamt unterschreibt ist sie aber gleichzeitig dazu verpflichtet die unterhaltszahlungen zu versteuern, denn sie werden als einkommen angerechnet.
hoffe ein bisschen klarheit in das dunkel gebracht zu haben.
am 07.01.2010 um 11:21 Uhr
Hallo
kann mir jemand behilflich sein, ich verdiene im durchschnitt 2400.-euro bin wiederverheiratet, meine Frau Arbeitet nicht.
ich muss für meine 17 Jährige Tochter Unterhalt zahlen
werde ich da irgendwie höher eingestuft ich bin ja für meine jetzige Ehefrau auch Unterhaltsverpflichtet da sie ja nicht Arbeitet.
wieviel muss ich da nach der Neuen Tabelle Bezahlen???
am 26.01.2010 um 03:06 Uhr
Also zum einen ist man als Arbeitssuchender verpflichtet eine Anfahrtsstrecke von 100 km in Kauf zu nehmen… Und zum anderen sollen diese Richter zum wohle des Kindes entscheiden, das heißt doch eindeutig, das der Vater möglichst in der nähe seines Kindes Wohnen können muß… und er sollte sich das auch Leisten können!!! Bei 350 € Fahrtkosten, kommen ja nochmal horende Summen für Verschleiß und Neuanschaffung vom Fahrzeug hinzu… Sagt mal können diese Richter auch rechnen??? Dieser hier hat jedenfalls seinen Job verfehlt!!! Wenn man sich als Vater schon um Arbeit bemüht, eine Fahrstrecke von täglich 2 h hin und zurück in Kauf nimmt, um weiterhin in der nähe seines Kindes sein zu können und das Kind auch öfter als an den obligatorischen vierzehntägigen Wochenenden sehen zu können, ohne dem Kind ständiges Autobahn gegurke zumuten zu müssen, dann denke ich, sollte das mitberechnet werden!!! Aber man kann es sich ja so einfach machen… Du Mann, Du Depp, Du zahlen!!! Und das alles nur, damit die Gebährmaschinen weiterhin Kinder in die Welt setzen, ob gewollt oder nicht!!! Wie laß ich letzten Sommer auf nem Frauen T-Shirt:
I´ve got the pussy, i make the rules!!!
Shit… Das war so ehrlich, wie ich´s selten im Leben erlebt hab!!! Deutschland braucht seine Frauen… Um die Renten zu sichern!!! und die Männer um die Zeche zu zahlen!!! Scheibenkleister… Da könnte man glatt Schwul werden!!! Das wäre was wenn alle Männer auf Deutschem Boden plötzlich Schwul wären… Ich frage mich manchmal ernshaft, was unsere Politiker und Juristen so alles intus haben wenn SIe so nen Mist verzapfen… so Konfus wie unser Rechtssystem ist, kann es ja nur Bergab gehen!!!