Hartz IV: Kinder bekommen niedrigeren Warmwasser-Zuschuss

Die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) berichtet am heutigen Freitag von einer fragwürdigen Regelung im SGB II, die im Zuge der Hartz IV Reform Anfang 2011 wirksam wurde.

Betroffen sind all jene ALG II Bezieher, die sie sich getrennt von der Heizung mittels Durchlauferhitzer, Boiler oder Gastherme auf elektrischem Wege mit Warmwasser versorgen.

Der SZ zufolge erstatten die Jobcenter alleinstehenden Erwachsene rückwirkend eine Pauschale von acht Euro pro Monat für das Warmwasser. Kinder und Jugendliche hingegen erhalten deutlich niedrigere Zuschüsse. Bei den 14- bis 17-Jährigen beträgt die monatliche Pauschale vier Euro. Kinder zwischen 6 und 13 Jahren stehen drei Euro zu und Kleinkinder bis zu fünf Jahren erhalten sogar nur rund 2 Euro.

Für die BA-Mitarbeiter bedeutet die Umsetzung dieser Neuregelung einen deutlich höheren Verwaltungsaufwand, da nunmehr immer dann ein neuer Bescheid nötig wird, sobald ein Jugendlicher beziehungsweise ein Kind in eine neue Altersgruppe rutscht. Der Geschäftsführer des Jobcenters Berlin-Mitte, Thomas Schneider, hat gegenüber der SZ seinem Unmut darüber Ausdruck verliehen. „So verständlich die individuellen Anliegen sozial auch sind, in der Zeit, in der wir uns mit Warmwasser-Pauschalen beschäftigen, bringen wir niemanden in Arbeit“, gab Schneider zu Bedenken.