Arbeitslosengeld I: Bundestag beschließt Verlängerung für ältere Arbeitslose
Der Deutsche Bundestag hat heute die Verlängerung der Zahldauer des Arbeitslosengeld I für Leistungsbezieher im Alter von über 50 Jahren beschlossen. Das Gesetz gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2008, sofern der Bundesrat diesem zustimmt. In Kraft treten wird das Gesetz mit eben dieser Zustimmung, die für März 2008 anvisiert ist.
Arbeitslose zwischen 50 und 54 Jahren erhalten danach für einen Zeitraum von bis zu 15 Monaten Arbeitslosengeld I, sofern eine Vorversicherungszeit von mindestens 30 Monaten gegeben ist. Über 55 jährige haben bei einer Vorversicherungszeit von 36 Monaten Anspruch auf den Bezug von maximal 18 Monaten ALG I. Ab einem Alter von 58 Jahren stehen dem Leistungsempfänger 24 Monate ALG I zu, sofern dieser eine vorhergehende sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens 48 Monaten belegen kann.
Daneben beschloss der Bundestag auch das sogenannte Gesetz gegen Zwangsverrentung. Hiernach können ALG II Empfängern bis zum 63. Lebensjahr Frühverrentungen mit Abschlägen nicht zugemutet werden.
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am 06.02.2008 um 12:32 Uhr
Leider wird im Text nicht deutlich, welcher Zeitpunkt für eine längere Zahlung von max. 18 Monaten maßgeblich ist: 55 Jahre alt zum Zeitpunkt der Gesetzesänderung oder bereits 55 Jahre bei Eintreten der Arbeitslosigkeit, die vor der Gesetzesänderung eingetreten ist.
am 23.04.2008 um 18:18 Uhr
Im Text wird nicht deutlich ob der Arbeitslose 58 Jahre alt sein muß zum Zeitpunkt der Gesetzgebung oder bereits 58 Jahre bei Eintreten der Arbeitslosigkeit.
am 23.06.2008 um 16:22 Uhr
Bin seit dem 1.6.07 arbeitslos. Dies endet am 7.10.08.
Werde im September 58 Jahre alt. Trifft die Verlängerung für mich zu?
am 04.11.2008 um 17:30 Uhr
Ich bin 59.Jahre alt und stehe seit dem 01.07.08 nach
1 Jahr Arbeitslosigkeit und 3 Monaten ohne Zuschuss wieder in Arbeit.
Mein Arbeitgeber erhält für mich einen Eingliederungszuschuss. Es sieht aber so aus, als wenn er mich in geraumer Zeit entlassen will, da er mich offensichtlich nur für eine Überbrücken benötigt hat.
Stehen mir nach 6.Mon. Arbeitszeit Arbeitslosengelt zu?