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Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (OVG) hat nur derjenige Anspruch auf einen Unterhaltsvorschuss, dessen Wohnsitz in Deutschland liegt (Az.: 7 A 10994/09). Schließlich würden sich auch die Unterhaltsleistungen nach den wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen in der Bundesrepublik richten.
Im vom OVG zu bewertenden Fall ging es um zwei bei ihrer Mutter auf Mallorca lebende Kinder, deren Vater die Unterhaltszahlungen verweigerte. Daraufhin beantragte die Mutter einen Unterhaltsvorschuss. Nachdem der Antrag abgelehnt wurde, klagte die Sorgeberechtigte vor dem zuständigen Verwaltungsgericht ohne Erfolg auf Zahlung des Vorschusses.
Die Richter des Oberverwaltungsgerichts bestätigten nunmehr alle vorher ergangenen Entscheidungen. Gemäß dem Unterhaltsvorschussgesetz stehe dem Kind vor Vollendung des zwölften Lebensjahres ein Unterhaltsvorschuss lediglich dann zu, falls es bei einem Elternteil in Deutschland lebe.
Wer nicht in Deutschland lebt, sollte gar keine Leistungen vom deutschen Staat kriegen.
Warum nicht? Spanien gehört zur EU und wenn es deutsche Kinder sind- sollte der Vater auch dafür bezahlen. Jedenfalls meine Meinung. Man hätte genausogut hingehen können, und eben den Lebensdurchschnitt von Spanien nehmen können.
Ein Vater der sich “drückt” ist ein Schwein, egal wo die Kinder leben, es sind auch SEINE und da kann er auch “mit” sorgen.
Klar !
Mammi meinte spanien ist so schön warm ,und evt mit ihre paarhundert euro lebt dort einfach schöner .Also bloß weil mammi es so will soll der vater alles tun sowas noch finanziell zu unterstüzen !
kann nicht sein !
Mein Ex-Frau wollte nach der scheidung 500km weiter weg ! wie auch immer ihre neue Typ lebte dort !
Ich zahle mein unterhalt für mein tochter okay ,aber wenn ich sie jeder 2.woche sehen möchte dann darf ich erst mal 2000 km fahren hin und zurück 2mal oder nehme ich dort ein hotel !
sowas ist gar nicht zumutbar!
“schwein”ausdruck habe ich auch anhören müsste weil ich gesagt habe “entweder fahre ich hin oder zahle unterhalt “beides geht nicht !
Aber ein famillienrichter meinte Mammi und Tochter gehören immer zusammen !
EU hin und her !Mann sollte bei sollche sache beide anhören !und nicht einfach nach gesetzlage gehen wie ein roboter !
Frauen mit solche lebensstill verdinen ein richtiges schwein als ex -mann ! leider rechnung zahlt immer das kind !
Aber wenn es ums geld geht dann wird von frauen seite aus alles angezündet egal was debei mit kind und vater verhältnis paßiert !hauptsache kohle kommt !
Hier kann ich auch nur zustimmen, wir leben in der EU. Es dürfte doch jedem selber überlassen bleiben, wo er in der EU wohnen und leben möchte. Was hat das denn mit der Verpflichung zur Unterhaltszahlung zu tun? Der Vater ist gesetzlich verpflichtet, zu zahlen. Meines Erachtungs egal, in welches Land er das überweist. Ich kann in der gesamten EU auch arbeiten.
hallo silberpfeil !
klar kannst du überall arbeiten und leben innerhalb der eu !
aber mal ganz ehrlich! ein unterhalt mit von mir aus 600 € monatlich !also das ist “nur “geld und sonst nichts !
klar es ist alles leichter wenn finanzen stimmen !aber gerade ein muter soll es wissen Eltern sind für ein kind das alle wichtigste ! allso mit so ein entfernung wie soll es funktionieren mit kind und vater !??und wenn die mutter es nicht berücksichtigt dann heißt es solche werte wie vater und kind kontakt zu pflegen und behalten kein bedeutung ! warum soll der vater dann überhaupt dann interesiert sein !Wenn ein muter so blöd und egoist ist dann halt bitte schön oder verhindern kann das ein vater nicht !oder wollte der 2 kleine nach Spanien ???
Mitunter denke ich, die drehen sich dass Recht wie sie wollen.
In der Schweiz werden die nicht zahlenden Väter relativ schnell eingesackt und dann gehts ans Eingemachte. Ich finde es generell schrecklich wenn Kinder unter dem Gezanke von Eltern leiden müssen. Die müsst man halt alle 2 mal durchhauen.*smile*
Wobei nicht zu vergessen ist, dass es Mütter gibt, die die Kinder gegen den Vater ausspielen und Väter, die durch verletzten Stolz- oder einer “neuen” Frau ganz schnell vergesslich werden.
Einfach nur zum Würgen so was.
Hallo Ihr alle,
ich bin die Betroffene dieses Gerichtsfalls – allerdings liegt mir die vollständige Begründung des Urteils noch nicht vor.
Ich bin – wie die Mehrheit der Meinungen hier – der Ansicht, dass wir in der EU leben, und dass die Grenzen keine Rolle mehr spielen sollten. Schliesslich bekommt der Vater ja auch das volle deutsche Kindergeld für unsere gemeinsamen Kinder in Deutschland ausgezahlt und das spanische Gericht musste den Unterhalt nach den deutschen Gesetzen und der Düsseldorfer Tabelle bestimmen! Warum bekommen meine Kinder im Sozialrecht also nicht dieselben Rechte wie im Familienrecht?
Und die Begründung, dass der Unterhaltsvorschuss sich nach den wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen in Deutschland richten, ist mehr als lächerlich: Einerseits sind die Lebenshaltungskosten in Spanien genauso hoch wie in Deutschland (vielleicht sogar ein bisschen höher) und die Kinderbetreuungskosten sind in Spanien weitaus höher als in Deutschland, und andererseits sind die Sozialleistungen in Spanien weitaus geringer als in Deutschland.
Und der Vater hat sein Einkommen und seine Sozialleistungen in Deutschland! Unsere Kinder sind deutsche Staatbürger und haben das gesetzliche und politische Recht, ebenso vom deutschen Staat vor Armut geschützt zu werden, wie die Kinder der Frau (aus Brasilien), die der Vater meiner Kinder geheiratet hat (nach unserer Beziehung), und die heute in Haushaltsgemeinschaft mit ihm leben und deshalb auch alle HartzIV vom deutschen Staat bekommen haben.
Übrigens: Wäre ich in Deutschland geblieben, hätte ich den Unterhaltsvorschuss ohne jede Frage bekommen. Ich müsste nicht einmal arbeiten gehen, denn meine insgesamt 4 Kinder sind im Alter zwischen 11 und 4 Jahren. Ich würde auch HartzIV bekommen – und wäre ein weiterer Sozialfall zu Lasten des deutschen Sozialstaates.
Aber ich ziehe es vor, ins EU-Ausland zu gehen, wo ich Arbeit gefunden habe und den Lebensunterhalt für mich und die Kinder aus eigenen Kräften wenigstens am Rande des Existenzminimums selbst erwirtschaften kann. Und nun werde ich so dafür bestraft!
Hauptsache alle sozialen Familienleistungen bleiben im deutschen Inland, bloss nicht ins Ausland zahlen, selbst wenn dieses Ausland innerhalb der EU liegt.
Schöne EU! Politisches Traumgebilde für reiche Politiker und Richter.
Aber ich werde nicht locker lassen: Ich habe bereits eine Petition bei der Europäischen Kommision eingereicht und die EU sieht das ganze etwas anders! Vergleicht nur die Urteile des EuGH in Sachen Österreich.
EU heißt nicht vorteile mitnehmen und unangenehme sache hinterlassen!
Dein mann bekommt kein kindergeld für dein in spanien lebende kinder !gesetzlich gar nicht möglich wenn der kinder bei dir in spanin leben !Außerdem so wie du unterwegs bis mit dein o.g. tetxte das würdes du gar nicht dulden !
Außerden ich denke nicht das dort alles so easy ist mit 4 kinder und von allem dabei ein 4 jährige !kannst du gar nicht richtig arbeiten !eine ist immer krank oder wie auch immer !außerdem schreibs selber kinderbetreung ist dort ganz schlim !also wie soll es dort funktionieren?? besser wie hier ?
3.Grund !ich bezahle mein steuer !von mein steuer sollen kinderunterhalts bezahltwerden zu gunsten der kind !und vonn mein steuer möchte ich kein” Abenteuer Urlaub ” in spanien zahlen !Letztendlich wenn dein ex nicht zahlt oder zahlen kann dann springt der staat an !also mein steuer !und das will ich nicht ! du wolltest es so spanien ,Sonne ,Sangria Job !jetzt kämpf halt !ich hoffe wenn deine kinder größer sind dann fangst du nicht an zum häulen wenn schwere lebenlage erklären müßtest! wobei dann kanst sagen “Euere vater war ein schwein “sorry !
Hallo Otto, was Du hier so von Dir gegeben hast, könnte fast von meinem Ex stammen (inklusive der Rechtschreibfehler!!!!). Aber wie ich sehe, fehlt Dir einiges an Hintergrundwissen zu meinem Fall (also ist dieses Pseudonym OTTO nicht mein Ex), so will ich Dich mal etwas aufklären:
a) Als meine Kinder geboren wurden, lebten der Vater und ich gemeinsam auf Mallorca; der Vater hat selbst entschieden nach unserer Trennung nach Deutschland zu gehen; er hätte auch in Spanien bleiben können, dann wäre die Entfernung zwischen ihm und den Kindern nicht so gross!
b) in Deutschland hätte ich als alleinerziehende Mutter mit 4 Kindern überhaupt keine Aussichten auf irgendeine Arbeitsstelle (und wäre ein ewiger Fall fürs Sozialamt), jeder Unternehmer würde bei diesem persönlichen Hintergrund sofort abwinken. Anders in Spanien: Solange Du Dein Privatleben so organisieren kannst, dass es dein Arbeitsleben nicht gravierend beeinflusst, interessiert hier überhaupt niemanden, ob Du ein oder 10 Kinder hast, ob Du verheiratet oder alleinstehend bist. Und ausserdem gibt es in Spanien Gesetze, die es Dir erlauben, bei Krankheit von Familienangehörigen, insbesondere von Kindern, von der Arbeit freigestellt zu werden – ohne Einbussen beim Gehalt, ohne Abzug bei Urlaub – für mich Grund genug in Spanien zu bleiben, so lange ich hier Arbeit habe!
c) Ich habe keine Arbeitsstelle mit Sonne(z.Zt. haben wir ohnehin Regen und 5ºC) und Sangria, ich arbeite täglich 8 Stunden in einem Notariat, während meine Kinder in eine öffentliche Schule (selbst die Kleinste, denn Schule beginnt hier ab dem 3.Lebensjahr) gehen und dann in die schulische Sonderbetreuung. Öffentliche Schule heiist hier, dass ich den Schulbesuch nicht bezahlen muss, aber das Schulmaterial (bis zu 500 Euro/Jahr), schulische Sonderbetreuung heisst, organisiert von der Elterngemeinschaft, daher monatlich nur 50 Euro (Sondertarif für kinderreiche Familie), denn eine private Betreuung kann ich mir unter den gegebenen Umständen tatsächlich nicht leisten
d) ich lebe hier gewiss kein “Abenteuer Urlaub”, ich lebe in einem kleinen Dorf in der Mitte der Insel, etwa 40 km entfernt von allen Touristikorten und Stränden entfernt (zu unserem Glück!!!), und bei 22 gesetzlichen Urlaubstagen im Jahr haben meine Kinder und ich Strand und Meer im vergangegen Sommer vielleicht 3 oder 4 Mal gesehen. Du (oder auch alle Deutschen) hast völlig falsche Vorstellungen vom Leben und Arbeiten im Süden Europas!
e) Und schliesslich: Du bist auch völlig falsch über die deutsche Rechtslage informiert: Mein Ex – der in Deutschland lebt und arbeitet – hat einen Anspruch auf deutsches Kindergeld, solange er seiner Unterhaltspflicht für die Kinder nachkommt. Wenn er dieser Pflicht nicht nachkommt kann das Kind (vertreten durch den sorgeberechtigten Elternteil) einen Abzweigungsantrag an die für den Unterhaltspflichtigen zuständigen Familienkasse stellen, damit das Kindergeld als Unterhaltsersatz an das Kind selbst ausgezahlt werden kann.
In einem Punkt gebe ich Dir Recht: Ich würde es niemals zulassen, dass Gelder an eine Person gezahlt werden, die diese Gelder nicht dafür einsetzt, wofür sie bestimmt sind, und schon gar nicht, wenn es sich bei dieser Bestimmung um meine eigenen Kinder handelt!!!! So habe ich 1,5 Jahre (!) dafür gekämpft (mit Hilfe einer europäischen Organisation), dass Europäisches Recht hier auch durchgesetzt wurde und meine Kinder wenigstens das deutsche Kindergeld erhielten, beruhend auf dem Anspruch ihres unterhaltspflichtigen Vaters gegenüber dem deutschen Staat, solange dieser Vater keinen Unterhalt zahlte.
Und was meine Kinder anbelangt: Die sind zumeist völlig gesund und intelligent. Wir haben schon einige Schwierige finanzielle Phasen durchleben müssen und meine Kinder wissen trotz Ihres jungen Alters bereits sehr genau, was es heisst, wenn Mamas Gehalt gepfändet wird, weil sie in einer dieser schwierigen Phasen mal wieder nicht allen finanziellen Forderungen nachkommen konnte. Meine Kinder wissen auch sehr genau, warum wir so oft solche Phasen durchleben müssen, nicht etwa weil Mama nur “ein paar Kröten” verdient (ich habe ein auch für Deutschland normales Durchschnittsgehalt einer Sekretärin), sondern weil ihre Väter mal wieder meinten, erstmal den eigenen “Selbstbedarf” zu decken, wobei nichts für die Kinder in Spanien übrig blieb …. Ich brauche meinen Kindern nichts mehr zu erklären, sie haben bereits genug erlebt und mit eigenen Augen gesehen und eigenen Ohren gehört. Meine Kinder werden – wenn sie älter sind – sehr genau wissen, wie sie über ihre eigenen Väter und Männer wie Dich urteilen werden ….
Hallo Ulrike,
da sieht man wieder wie ungenau diese Berichte sind.
Dass Dein Ex dass Kindergeld einkassiert- ist eine Sauerei. Wenigstens dass könnte er weiterleiten. Sind zwei der Kinder beim Vater? Oder sind 2 Kinder von einem andern Vater und leben alle 4 bei Dir? Wenn es so wäre, wär dass ja ein glatter Betrug.
Ich nehme an, dass Du mit der Kindergeldstelle Kontakt hattest oder hast. Ich dachte immer,dass das Kindergeld dahin geht, wo die Kinder leben. ( Ich bin da schon lange raus aus dem Thema)
Väter, die ihre Kinder nicht versorgen gehören ganz einfach eingelocht.
Diese Petition- ist dass eine Online-Petition? Dann kannst Du ja mal den Link hier einstellen, wenn es so ist. Jede Stimme zählt.
Ansonsten liebe Ulrike kann ich Dir nur für Dich und Deine Kids alles Gute wünschen und auch beruflich viel Erfolg.
LG Julchen
Hallo Julchen,
die Sachlage ist die folgende:
Ich habe insgesamt 4 Kinder von drei verschiedenen Vätern.
Zwei der Väter sind Deutsche und arbeiten in Deutschland, bzw. sind/waren angeblich “arbeitslos” gemeldet und beziehen/bezogen HartzIV.
Nur weil sie HartzIV beziehen/bezogen will Deutschland den Unterhaltsvorschuss nicht zahlen.
Würden/Hätten sie “normales” Arbeitslosengeld bezogen, hätte Deutschland den Unterhaltsvorschuss auf der Grundlage des EU-Abkommens 1408/71 “zur sozialen Sicherheit in Europa” zahlen müssen.
Auf der Grundlage desselben Abkommens beziehen beide deutschen Väter aber auch das Kindergeld für ihre bei mir in Spanien lebenden Kinder! Und das ist nicht wenig: In beiden Fällen sind es nämlich 4 Zähl-Kinder für die Herren Väter. Vater 1: Zwei gemeinsame Kinder mit mir und 2 Kinder seiner Frau, die mit in seinem Haushalt in Deutschland leben. Vater 2: Ein gemeinsames (uneheliches) Kind mit mir und 3 gemeinsame Kinder mit seiner Ehefrau. Beiden Vätern stehen demnach momentan 773 Euro/Monat Kindergeld zu. Aber beide erklären öffentlich und vor den Gerichten, dass sie trotzdem nicht in der Lage sind, den gesetzlichen Mindestunterhalt zu zahlen.
Und trotz Anträgen, Anzeigen und Klagen meinerseits in beiden Fällen werden sie dabei auch noch von den Ämtern, Gerichten (in Rheinland-Pfalz und in Hessen)und sogar den Bundesministerien (der Justiz und der Familie) in dieser Haltung unterstützt.
Dies ist die Realität der “sozialen Sicherheit in Europa” im 21.Jahrhundert!
Die Petition bei der Europäischen Kommission habe ich online eingereicht. Du findest alle Informationen dazu auf der Webseite der Europäischen Kommission. Ob ich Unterschriften für meine Sache sammeln kann, weiss ich nicht, aber um so mehr Menschen auf solche gesetzlichen Ungerechtigkeiten in Europa durch Petitionen aufmerksam machen, um so mehr können wir als Bürger auch erreichen. Es wurden in den letzten Jahren und werden auch ganz besonders im Moment, in Krisenzeiten, immer mehr solcher Fälle wie dem meinem bekannt. Und nicht nur im Bezug auf Deutschland und Spanien, sondern auch auf andere EU-Länder. Es ist ein weitverbreitetes Problem in der EU, auch wenn die Herren Richter in meinem Fall etwas anderes behauptet haben.
Und genau aus diesen Gründen werde ich nicht aufgeben bis mir die oberste Instanz der EU sagt, was Recht und Unrecht in diesem Fall ist.
Danke für Deine angebotene Unterstützung und Deine guten Wünschen.
LG Ulrike
…das ganze system gehört auf den prüfstand!!! nehmt doch nur mal die düsseldorfer tabelle… welcher unterhaltszahler ist denn heute noch in der lage bei den löhnen für den betrag zb für 3 kids aufzukommen??? hauptsacher der staat setzt erst mal den zum zahlen verklagten auf lohnsteuerklasse 1!!! is doch kein wunder das sich da immer mehr um jeden noch so nötigen cent drücken … da ist selbst Hartz IV noch ein sonniger ausblick!!!!
… ja, und Urteile wie das unsrige führen letztendlich dazu, dass unterhaltspflichtige Väter in Deutschland sich lieber auf den “faulen Hintern” setzen und über Jahre HartzIV beziehen, dann zahlt ja der deutsche Staat für die unterhaltsberechtigten Kinder mit Wohnsitz in Deutschland, Kindergeld und Unterhaltsvorschuss an die Mutter, und an die unterhaltsberechtigten Kinder im (EU-Ausland) braucht ja – gemäss unserem Urteil – gar nichts mehr gezahlt werden, weil sich sich diese Leistungen ja nur nach den wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen in Deutschland richten … und dann kann der unterhaltspflichtige Vater nur noch durch Strafanzeigen oder Klagen zur Verantwortung gezogen werden … und das mach mal auch noch über die Grenzen hinweg … das kostet Geld und Zeit, beides haben alleinerziehende Mütter meist nicht (von den Nerven dafür will ich gar nicht reden) … und Rechtsanwälte arbeiten nicht besonders gerne auf der Basis von Prozesskostenhilfe (ich habe sehr lange gebraucht, bis ich endlich einen gefunden habe, der dazu bereit war) … und am Ende nehmen auch noch die Richter die ach so “armen” Väter in Schutz vor den Forderungen der Klägerin im “Ausland”.
Gerechtigkeit gibt es nur gegen Geld!
Soziale Sicherheit in Europa existiert nur in schönen Politiker-Reden bei öffentlichen Europa-Debatten.
Tatsächliche Zusammenarbeit, auf kleinster Ebene, an der Basis der Gesellschaft, bei den Familien, und das seitens aller EU-Mitgliedstaaten zur sozialen Absicherung aller in der Union lebenden und arbeitenden Bürger und Familien habe ich bisher leider nur sehr selten erlebt.
Hi,
mein Lebensgefährte hat einen Sohn, der in Spanien lebt. Er zahlt Unterhalt. Jetzt ist sein Sohn 18 und verlangt mehr Unterhalt. Wie ist das rechtlich, wenn ein Kind volljährig ist, in Spanien.lebt und per Anwalt nach Unterhalt klagt. Mein Lebensgefährte befindet sich in Kurzarbeit und hab, außer im Februar, vollen Unterhalt gezahlt, lt. Düsseldorfer Tabelle. Der genaue Unterhalt ist nie berechnet worden. Sein Sohn lebt schon seit 2006 in Spanien.
Hallo Hexe,
die Unterhaltsberechnung auf internationaler Ebene hängt immer von mehreren Bedingungen ab – vergleich dazu auch Haagener Unterhaltsabkommen und art.18 EGBGB (Einführung zum BGB).
Euer Fall – wie auch der meine – unterliegt den deutschen Gesetzen, denn ich nehme doch an, dass der Sohn dieselbe Staatsbürgerschaft hat wie sein Vater (und seine Mutter?). Da spielt es auch überhaupt keine Rolle wo und seit wann der Sohn in Spanien lebt (meine Kinder sind sogar in Spanien geboren, aber eben deutsche Staatsbürger!)
Nun ist der Sohn Deines Lebensgefährten 18 Jahre alt und könnte theoretisch gesehen auf eigenen Füssen stehen. Faktisch hängt das aber davon ab, ob er noch zur Schule geht, studiert oder durch Arbeitstätigkeit bereits über eigene Einkünfte verfügt, dann ist es wieder davon abhängig, wie hoch diese eigenen Einkünfte sind.
Rechtlich gesehen hat Dein Lebensgefährte, solange er für diesen Sohn in Spanien unterhaltspflichtig ist und seine Unterhaltszahlungen in voller Höhe auch nachweisen kann, in Deutschland ein Anrecht auf die Zahlung des deutschen Kindergeldes! Bei der rechtlichen Durchsetzung werdet Ihr zwar immer auf den Widerstand der deutschen Behörden treffen, weil deren Angestellte zumeist nicht über die europäische Gesetzeslage ausreichend informiert ist, aber mit Hartnäckigkeit und der Hilfe der europäischen Organisation SOLVIT (die sind durch meinen Fall sowohl auf deutscher wie auch auf spanischer Seite inzwischen ausreichend informiert – und genervt!) kommt ihr da am Ende zu Eurem Recht.
Ich hoffe, diese Information hilft Euch weiter. Viel Glück!