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Menschen mit geringem Einkommen können sich von Medikamentenzuzahlungen befreien lassen

Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II 25.04.2008 um 04:06 Uhr
Autor: ds

Die Rechtsprechung nimmt im Falle der Zuzahlung zu Medikamenten eine Ungleichbehandlung von Menschen mit geringem einkommen und Hartz IV-Empfängern vor. Während das Bundessozialgericht erst kürzlich zwei Fälle entschieden hat, in denen es die Zuzahlungen zu Medikamenten für Hartz IV-Empfänger für grundsätzlich zumutbar erklärt hat (Az.: B 1 KR 20/07 R und B 1 KR 5/07 R), stellte es jetzt bei einigen Fällen von Familien mit geringem Einkommen klar, dass hier eine Befreiung von den Zuzahlungen gerechtfertigt sei.

In den Fällen ging es darum, dass von den 2% des Bruttoeinkommens, die jemand höchstens für Arzneizuzahlungen aufbringen muss, Kinderfreibeträge abgezogen werden, die in den Fällen höher lagen als das Einkommen selbst. Da durch die geringe Höhe des Einkommens ergänzende Sozialhilfe bezogen worden war, war die Krankenversicherung der Ansicht, fiktive Sozialleitungen als ein gewisses Mindesteinkommen festzulegen und dafür Zuzahlungen zu verlangen.

Dies lehnten die Richter vom Bundessozialgericht jedoch ab und gaben damit den Klägern recht. Damit werden also Fälle von ergänzender und voller Sozialhilfe unterschiedlich bewertet.


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8 Kommentare zu 'Menschen mit geringem Einkommen können sich von Medikamentenzuzahlungen befreien lassen'

Kommentare als RSS oder TrackBack von 'Menschen mit geringem Einkommen können sich von Medikamentenzuzahlungen befreien lassen'.

  1. Monalisa

    am 25.04.2008 um 10:38 Uhr

    Kann man denn jetzt eine Befreiung der Zuzahlungen - als Geringverdieneder - benatragen? Ich muss ja auch für meine Tochter, 12 Jahre alt, die Medikamente (wie Hustensaft, Halzschmerztabeltten usw.) selber bezahlen. Es wäre schon schön, wenn wir “Kleinen” ein bischen Geld sparen könnten. Es ist ja eh alles so teuer geworden.

  2. Peggy

    am 28.04.2008 um 08:54 Uhr

    Befreiung von der Zuzahlung kann jeder beantragen, die Krankenkasse kann das direkt ausrechnen, ab wann man befreit werden kann (Bruttolohn - Freibetrag Kind). Tja und die selberbezahlten Medikamente rechnet die Krankenkasse nicht dazu, leider - man kann das aber sammeln und bei der Steuererklärung mit angeben, evtl. wird da was mit angerechnet.

  3. Manfred Meier

    am 28.04.2008 um 10:49 Uhr

    Hallo,

    medizinische Kosten ( Brillen, Kontaktlinsen, Zahnersatz, Zuzahlungen) können auch als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgestzt werden. Als außergewöhnliche Belastungen werden aber nur der Teil steuermindernt anerkannt, der 6% vom Bruttoeinkommen übersteigt. Für diesen Betrag spart man dann die Einkommenssteuer.

    Medikamente für Kinder unter 14sind aber grundsätzlich zuzahlungsfrei, wenn sie vom Arzt verordnet wurden. Selbstverständlich darf der Kinderarzt auch Fieberzäpfchen oder Hustensaft verordnen.

    Bei zuzahlungen von Medikamenten und der Praxisgebühr gilt: Quittungen sammeln und wenn 2% vom Bruttoeinkommen überstiegen sind, diese zusammen mit einem Einkommensnachweis bei der Krankenkasse einreichen.

  4. Thomas

    am 15.05.2008 um 08:11 Uhr

    Bei chronisch Kranken ALG2 Empfängern brauch man nur 1% des Bruttoeinkommens.

  5. Walburga

    am 03.06.2008 um 18:42 Uhr

    Ich benötige Stützstrümpfe,habe Arthrose,ich zahle meine Medikamente selber,weil die Krankenkasse möchte das ich erst alles vorstrecke .Ich geh schon gar nicht zum Arzt weil ich mir die 10€ nicht 4 x im Jahr leisten kann.Ich habe 3 Kinder unter 18.

  6. Enigma

    am 04.06.2008 um 14:10 Uhr

    bei Hartz IV sind “1%” vom Einkommen unrelavant, eine Anfrage bei meiner Krankenkasse ergab, dass bei “chronisch krank” alles, was ca. 45€ im Jahr übersteigt, übernommen werden KÖNNTE.
    Denn um den Status “chronisch krank” zu bekommen muss man 1 KALENDERJAHR lang chronisch krank sein, erst im FOLGEJAHR kann man von den Zuzahlungen über 45€ befreit werden/sie zurückbekommen. Dazu gibts einen Antrag, den der Arzt mit ausfüllen muss. (Diagnose, krank ab wann usw.)
    Wenn also z.B. am dem 3.1.2007 die chr.-krank-Diagnose gestellt wurde, kann man frühestens 2009 erstmalig Geld erstattet bekommen/befreit werden.
    ——-
    -ohne Gewähr-

  7. am 09.06.2008 um 11:09 Uhr

    ich muß z.B. 42 Euro erreichen damit ich eine Befreiung bekomme.
    Die Krankenkasse sagte mir wen ich die 42 Euro im Voraus bezahle bekäme ich eine sofortige befreiung von allen.
    Ich bin Chronisch Krank eine sehr schwere COPD Diagnostiziert, nur von der Arge Siegen ist diese Krankheit nicht anerkannt. Laut Schriftliche Bestätigung von den Argeamtsleiter Siegen: COPD sei keine Krankheit.
    Die Sache kommt vor dem Sozialgericht jetzt.

  8. Allwissender

    am 15.06.2008 um 21:00 Uhr

    Hallo!

    Wir diskutieren hier über Hartz4 Empfänger !

    Was soll das ganze dann mit “von der Steuer abziehen”….

    Man sollte mit der Krankenkasse sprechen, was alles dazu gehört, in der Regel nur das wo man zuzahlen muss, also das was der Arzt auf dem Rosa Zettel schreibt, der rest wird nicht angerechnet, wobei die 10€ pro Quartal angerechnet werden !

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