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Menschen mit geringem Einkommen können sich von Medikamentenzuzahlungen befreien lassen

Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 25.04.2008 um 04:06 Uhr

Die Rechtsprechung nimmt im Falle der Zuzahlung zu Medikamenten eine Ungleichbehandlung von Menschen mit geringem einkommen und Hartz IV-Empfängern vor. Während das Bundessozialgericht erst kürzlich zwei Fälle entschieden hat, in denen es die Zuzahlungen zu Medikamenten für Hartz IV-Empfänger für grundsätzlich zumutbar erklärt hat (Az.: B 1 KR 20/07 R und B 1 KR 5/07 R), stellte es jetzt bei einigen Fällen von Familien mit geringem Einkommen klar, dass hier eine Befreiung von den Zuzahlungen gerechtfertigt sei.

In den Fällen ging es darum, dass von den 2% des Bruttoeinkommens, die jemand höchstens für Arzneizuzahlungen aufbringen muss, Kinderfreibeträge abgezogen werden, die in den Fällen höher lagen als das Einkommen selbst. Da durch die geringe Höhe des Einkommens ergänzende Sozialhilfe bezogen worden war, war die Krankenversicherung der Ansicht, fiktive Sozialleitungen als ein gewisses Mindesteinkommen festzulegen und dafür Zuzahlungen zu verlangen.

Dies lehnten die Richter vom Bundessozialgericht jedoch ab und gaben damit den Klägern recht. Damit werden also Fälle von ergänzender und voller Sozialhilfe unterschiedlich bewertet.

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bisher 25 Kommentare zu dieser Nachricht
  1. Monalisa am 25. April 2008 um 10:38 Uhr

    Kann man denn jetzt eine Befreiung der Zuzahlungen – als Geringverdieneder – benatragen? Ich muss ja auch für meine Tochter, 12 Jahre alt, die Medikamente (wie Hustensaft, Halzschmerztabeltten usw.) selber bezahlen. Es wäre schon schön, wenn wir “Kleinen” ein bischen Geld sparen könnten. Es ist ja eh alles so teuer geworden.

  2. Peggy am 28. April 2008 um 08:54 Uhr

    Befreiung von der Zuzahlung kann jeder beantragen, die Krankenkasse kann das direkt ausrechnen, ab wann man befreit werden kann (Bruttolohn – Freibetrag Kind). Tja und die selberbezahlten Medikamente rechnet die Krankenkasse nicht dazu, leider – man kann das aber sammeln und bei der Steuererklärung mit angeben, evtl. wird da was mit angerechnet.

    • Homer am 7. November 2011 um 18:48 Uhr

      Hallo Habe Folgendes Problem

      Ich bin Frührentner, chronisch krank und habe einen schwerbehinderten Ausweis mit 80 Prozent, meine Frau ist Diabetikerin und hatte schon zwei herzinfarkte, so nun haben wir einen Vorab Befreiungs Antrag bei unserer KK gestellt, Antrag wurde uns zugesendet alles Ordnungsgemäß ausgefüllt und Antrag wieder abgegeben, nach zwei Tagen kam dann ein Anruf von der Krankebkasse eine Vorabbefreiung wäre nur bei Rentnern möglich und da meine Grau berufstätig wäre würde eine Vorabbefreiung nicht möglich sein. Wer weiss ob das stimmt also das heisst wenn unsere Belastungsgrenze im Jahr erreicht ist müssem wir trotzdem weiter bezahlen ich dachte es soll nienand überfordert werden.

  3. Manfred Meier am 28. April 2008 um 10:49 Uhr

    Hallo,

    medizinische Kosten ( Brillen, Kontaktlinsen, Zahnersatz, Zuzahlungen) können auch als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgestzt werden. Als außergewöhnliche Belastungen werden aber nur der Teil steuermindernt anerkannt, der 6% vom Bruttoeinkommen übersteigt. Für diesen Betrag spart man dann die Einkommenssteuer.

    Medikamente für Kinder unter 14sind aber grundsätzlich zuzahlungsfrei, wenn sie vom Arzt verordnet wurden. Selbstverständlich darf der Kinderarzt auch Fieberzäpfchen oder Hustensaft verordnen.

    Bei zuzahlungen von Medikamenten und der Praxisgebühr gilt: Quittungen sammeln und wenn 2% vom Bruttoeinkommen überstiegen sind, diese zusammen mit einem Einkommensnachweis bei der Krankenkasse einreichen.

  4. Thomas am 15. Mai 2008 um 08:11 Uhr

    Bei chronisch Kranken ALG2 Empfängern brauch man nur 1% des Bruttoeinkommens.

  5. Walburga am 3. Juni 2008 um 18:42 Uhr

    Ich benötige Stützstrümpfe,habe Arthrose,ich zahle meine Medikamente selber,weil die Krankenkasse möchte das ich erst alles vorstrecke .Ich geh schon gar nicht zum Arzt weil ich mir die 10€ nicht 4 x im Jahr leisten kann.Ich habe 3 Kinder unter 18.

  6. Enigma am 4. Juni 2008 um 14:10 Uhr

    bei Hartz IV sind “1%” vom Einkommen unrelavant, eine Anfrage bei meiner Krankenkasse ergab, dass bei “chronisch krank” alles, was ca. 45€ im Jahr übersteigt, übernommen werden KÖNNTE.
    Denn um den Status “chronisch krank” zu bekommen muss man 1 KALENDERJAHR lang chronisch krank sein, erst im FOLGEJAHR kann man von den Zuzahlungen über 45€ befreit werden/sie zurückbekommen. Dazu gibts einen Antrag, den der Arzt mit ausfüllen muss. (Diagnose, krank ab wann usw.)
    Wenn also z.B. am dem 3.1.2007 die chr.-krank-Diagnose gestellt wurde, kann man frühestens 2009 erstmalig Geld erstattet bekommen/befreit werden.
    ——-
    -ohne Gewähr-

  7. Kurt Lorsbach  (Website)  am 9. Juni 2008 um 11:09 Uhr

    ich muß z.B. 42 Euro erreichen damit ich eine Befreiung bekomme.
    Die Krankenkasse sagte mir wen ich die 42 Euro im Voraus bezahle bekäme ich eine sofortige befreiung von allen.
    Ich bin Chronisch Krank eine sehr schwere COPD Diagnostiziert, nur von der Arge Siegen ist diese Krankheit nicht anerkannt. Laut Schriftliche Bestätigung von den Argeamtsleiter Siegen: COPD sei keine Krankheit.
    Die Sache kommt vor dem Sozialgericht jetzt.

  8. Allwissender am 15. Juni 2008 um 21:00 Uhr

    Hallo!

    Wir diskutieren hier über Hartz4 Empfänger !

    Was soll das ganze dann mit “von der Steuer abziehen”….

    Man sollte mit der Krankenkasse sprechen, was alles dazu gehört, in der Regel nur das wo man zuzahlen muss, also das was der Arzt auf dem Rosa Zettel schreibt, der rest wird nicht angerechnet, wobei die 10€ pro Quartal angerechnet werden !

  9. Susanne am 30. Juli 2008 um 11:02 Uhr

    Hallo,

    ich soll jetzt kanpp 320,– € für die Zahnbehandlung meines Sohnes zuzahlen. Die Krankenkasse meint man kann auch weiterhin Amalganfüllungen machen. Ich beziehe Hartz 4 und 320,– € ist viel Geld. Soviel zur Medikamentenbereiung.

  10. dietrich brinckmann am 21. August 2008 um 17:10 Uhr

    Frage?

    Wer kann mir in Sachen Agentur für arbeit helfen.
    es geht um eventuelle Übernahme Renovierungskosten.

    Mit freundlichen Grüssen
    Dietrich Brinckmann
    25421 Pinneberg
    Hollandweg 19
    Tel:04101 8452158

  11. Lipka am 25. August 2008 um 12:28 Uhr

    Mein mann war in krankenhaus ich muss pro tak 10 euro bezahlen;wie sind hartz 4 kan ich das Geld von Arbeitsam zurück krigen.
    Danke.

  12. Markus  (Website)  am 8. Januar 2009 um 11:54 Uhr

    Ich bin Harz 4 Empfänger

    Kann ich mich Jetzt Von den Medikamenten Befreien Lassen von meiner Krankenkasse Ich Bekomme 351€ im Monat

  13. Nädelchen am 31. Januar 2009 um 20:18 Uhr

    Wir sind eine Bedarfsgemeinschaft im Sinne von Hartz 4.
    Mein Mann ist Chronisch krank. Er würde also nur 1% von seinem Einkommen bezahlen. Wir liegen weit über diese 45 € . Wird im Falle einer Rückzahlung der Krankenkasse dies als Einkommen angerechnet. Wäre ja unsinnig aber man weis ja nie!

  14. xxlteddy am 31. März 2009 um 12:18 Uhr

    Hallo,

    dies Urteil gilt nicht nur für H4 Empfänger sondern auch für Aufstocker und andere mit geringem Einkommen, welche durchaus steuerpflichtig sein können.

    Grundsätzlich kann man Medikamentenkosten, Arztkosten, Kosten für Brillen, Hörgeräte etc als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Jedoch sind außergewöhnliche Belastungen nur dann außergewöhnlich wenn sie 6% des zu versteuernden Einkommens überschreiten.

    Eine andere Kapitel sind die Werbungskosten. Jeder Steuerzahler kann pauschal ohne Nachweis 600 Euro Werbungskosten geltend machen. Will man mehr absetzen, muss man die Kosten belegen.

    Also immer schön Belege sammeln

  15. Neyses am 28. Februar 2010 um 09:31 Uhr

    Das ist toll. Aber es werden doch immer weniger Medikamente verschrieben, also es werden doch immer mehr Medikamente rausgenommen aus denen, die verschrieben werden. Was nützt es denn nem Herz I-V Empfänger wenn er dann keine Zuzahlung mehr leisten muss, wenn er schon richtig krank ist. Also wie ich es in den ganzen letzten Jahren beobachtet habe, werden kleiner Wehwehchen nicht mehr von verschreibungsfähigen Medikamenten abgedeckt. Und wenn man kleine Wehwehchen beahndeln kann, dann werden sie gar nicht erst groß, manchmal zumindest.
    Ich glaube ja irgendwie, dass ein Harz IV Empfänger diese Möglichkeit nicht hat. Finde ich nicht gut und dabei bleibe ich. Es ist zwar toll, dass wohl z.B. Teststreifen für Diabetes bezahlt werden – aber auch ein Schnupfenmittel z.B. wird ja doch manchmal gebraucht.

    Die zwingend erforderlichen Einsparungen der Kassen machen es natürlich erforderlich, dass irgendwo gespart wird, aber man sollte es meiner Ansicht nach nicht am falschen Ende tun, das geht meistens nach hinten los. Aber uns fragt doch eh keiner.

    Und was nützt es bitteschön einem Harz IV Empfänger wenn z.B. die Kosten für eine notwendige Brille steuerlich geltend gemacht werden können, er bezahlt keine Steuern, dann kann er auch keine außergewöhnlichen Belastungen geltend machen.

    Kosten für eine Brille erstattet die Kasse glaube ich ab einer Sehleistung, die mit Ausgleich nicht mehr als 30% beträgt. Das ist wohl ein Witz, der Witz des Jahrhunderts. Mit 30% bleibt man wohl besser zu Hause, ob 30 % oder 10 macht wohl kaum noch einen Unterschied.

    Also ich weiß sehr wohl wovon ich rede, ich habe sehr schlechte Augen. Am Besten sehe ich mit Linsen, aber ich spare schon ewig auf eine Brille für den Notfall.

    Ich sollte vielleicht mal ne Straßensammlung durchführen so wie die gemeinnützigen Vereine. Bei ins sind ja gescheite Brillen recht teuer und ich kann ja nicht rumlaufen wie Gottlieb Wendehals bin ja kein Komiker.

  16. Neyses am 28. Februar 2010 um 09:47 Uhr

    Das ist toll. Aber es werden doch immer weniger Medikamente verschrieben, also es werden doch immer mehr Medikamente rausgenommen aus denen, die verschrieben werden. Was nützt es denn nem Herz I-V Empfänger wenn er dann keine Zuzahlung mehr leisten muss, wenn er schon richtig krank ist. Also wie ich es in den ganzen letzten Jahren beobachtet habe, werden kleiner Wehwehchen nicht mehr von verschreibungsfähigen Medikamenten abgedeckt. Und wenn man kleine Wehwehchen beahndeln kann, dann werden sie gar nicht erst groß, manchmal zumindest.
    Ich glaube ja irgendwie, dass ein Harz IV Empfänger diese Möglichkeit nicht hat. Finde ich nicht gut und dabei bleibe ich. Es ist zwar toll, dass wohl z.B. Teststreifen für Diabetes bezahlt werden – aber auch ein Schnupfenmittel z.B. wird ja doch manchmal gebraucht.

    Die zwingend erforderlichen Einsparungen der Kassen machen es natürlich erforderlich, dass irgendwo gespart wird, aber man sollte es meiner Ansicht nach nicht am falschen Ende tun, das geht meistens nach hinten los. Aber uns fragt doch eh keiner.

    Und was nützt es bitteschön einem Harz IV Empfänger wenn z.B. die Kosten für eine notwendige Brille steuerlich geltend gemacht werden können, er bezahlt keine Steuern, dann kann er auch keine außergewöhnlichen Belastungen geltend machen.

    Kosten für eine Brille erstattet die Kasse glaube ich ab einer Sehleistung, die mit Ausgleich nicht mehr als 30% beträgt. Das ist wohl ein Witz, der Witz des Jahrhunderts. Mit 30% bleibt man wohl besser zu Hause, ob 30 % oder 10 macht wohl kaum noch einen Unterschied.

    Also ich weiß sehr wohl wovon ich rede, ich habe sehr schlechte Augen. Am Besten sehe ich mit Linsen, aber ich spare schon ewig auf eine Brille für den Notfall.

    Ich sollte vielleicht mal ne Straßensammlung durchführen so wie die gemeinnützigen Vereine. Bei ins sind ja gescheite Brillen recht teuer und ich kann ja nicht rumlaufen wie Gottlieb Wendehals bin ja kein Komiker.

    Also wenn Harz IV Empfänger irgendwas steuerlich geltend machen können, waäre mir das neu. Aber es ändert sich ja ständig was. Und die Steuergrenze hat sich auch verschoben, so wie ich es beobachtet habe.
    Und wenn man keine Steuern zahlt kann man soweit ich weiß auch keine zurückkriegen.

    Vielleicht hat sich da aber auch was geändert – ich kann ja nicht immer auf dem neuesten Stand sein – bin ja nur ein Bürger ´dieses Landes.

    Es gibt ja auch Geringverdiener bei denen kein weiteres Einkommen hinzukommt. Ne ganze Menge sogar und es werden immer mehr.

  17. Neyses am 28. Februar 2010 um 09:59 Uhr

    @ dietrich brinckmann

    Also ich bezweifle, dass die Agentur für Arbeit Renovierungskosten übernimmt. Wenn das aber doch so sein sollte, könntest Du mir schreiben.

    Dann werde ich besser arbeitslos, weil ich dann schneller renovieren kann und mir nicht von meinem sauer verdienten Geld jedes Tapetchen vom Munde absparen muss und dann noch Zeit finden muss, sie selbst anzukleben.
    Wenn ich dann arbeitslos wäre und alles bezahlt bekäme, hätte ich dazu wenigstens Zeit und Material.

    Ehrlich gesagt finde ich eine solche Frage fast schon unverschämt, das liegt wohl daran, dass ich zu dem arbeitenden Teil der Bevölkerung gehöre.

  18. Neyses am 28. Februar 2010 um 12:03 Uhr

    Ich glaube übrigens so als Bürger (nicht Hartz IV Empfäner jedenfalls noch nicht), dass es der falsche Weg ist, soviel Medikamente zu streichen, die früher verschrieben wurde.

    Ich würde mich z.B. zeitweise gerne mal massieren lassen, sowas kann sich ja ein Arzt budgttechnisch gar nicht mehr leisten. Und ich habe zeitweise mächtige Verspannungen und muss dann selber schauen wie ich diese Schmerzen wieder los kriege.

    Ich habe ja noch nicht mal nen Menn hier, der das übernehmen könnte und bezahlen kann ich mir leider nicht leisten, dafür habe ich kein Geld übrig.

    War alles mal anders in unserem schönen Sozialstaat hier. Kann mir jemand erklären warum das alles so gekommen ist, früher ging das doch. Oder hängt das auch mit der Öffnung der Grenzen und den vielen Menschen zusammen, die hier besozialt werden müssen und keinerlei Beiträge in unsere Sozialversicherung entrichten können, weil wir nicht genug Arbeit für alle haben?

  19. Neyses am 28. Februar 2010 um 12:34 Uhr

    @ Susanne

    Also von Amalgamfüllungen halte ich gar nichts. Es gibt aber kostenfreie Alternativen, die halten allerdingsnicht so lange sagt man. Aber es wäre vielleicht ne Übergangslösung für deinen Sohn. Du bleibst ja sicherlich nicht ewig H4 Empfänger und ann kannst Du Dir vielleicht auch ne Zahnzusatzversicherung leisten. Auf alle Fälle solltest Dein Sohn immer zur Kontrolle gehen, das bringt Vorteile was den Bonus angeht.
    Ich habe mir alle Amalgamfüllungen rausnehmen lassen und seit dem fühle ich mich wie neugeboren, ich wollte keine mehr haben.
    Erkundige Dich doch mal bei deinem Zahnarzt oder nötigenfalls bei deiner Kasse nach kostenfreien Alternativen, ich weiß, dass es sie gibt, ich weiß nur im Moment gerade nicht welche. Wenn Du nichts raus findest, schreibe mir ne E-Mail an Traenen_der_Sonne@web.de, dann frage ich mal meine Zahnärztin.
    Ich dachte auch, dass Amalagam abgeschafft werden sollte, das kann aber ne Falschinformation sein, die ich erhalten habe.

  20. Neyses am 28. Februar 2010 um 12:43 Uhr

    @ 5.Walburga

    Hallo, Deine Situation ist wirklich schlimm. Wenn ich könnte würde ich Dir helfen und Dir wenigstens 40 Euro geben damit Du zum Arzt gehen kannst.

    Kannst Du Dir nicht vielleicht von irgendjemand etwas Geld leihen und es später zurückgeben. Wenn Du mal die Grenze der Eigenbelastung erreicht hast, kannst Du doch sofort einen Antrag auf Befreiung stellen. Werden denn Deine Stützstrümpfe überhaupt verschrieben?

    Ich hoffe, dass Du es trotzdem schaffst für deine Kinder zu sorgen – Du scheinst finanziell sehr knapp zu sein, aber ich weiß aus eigener Erfahrung wie teuer Kinder sind heutzutage und als Mama steckt man natürlich zurück, wenns nicht für alles reicht.

  21. Silberpfeil am 4. März 2010 um 06:22 Uhr

    Hallo Lipka,
    wenn Du die Zuzahlungsgrenze erreicht hast, kannst Du zur Krankenkasse und mit einem Formular die weitere Befreiung beantragen. Dazu mußt Du Hartz IV-Bescheid vorlegen oder auch Lohnabrechnungen. Das wird dann berechnet. Wenn Deine Bedarfsgemeinschaft Hartz IV erhält, mußt Du ca. 85,– € aufbringen, dann erfolgt die Befreiung, wobei dieser Betrag evtl. von Krankenkasse zu Krankenkasse etwas schwankt, so viel ich weiß.

  22. Silberpfeil am 4. März 2010 um 06:24 Uhr

    Hallo Markus (12),
    bei Dir verhält es sich wie bei Lipka (11). Erst Eigenanteil in Höhe von ca. 85,– €, wenn dieser erreicht ist, zur Krankenkasse gehen und Befreiung beantragen. Geht eigentlich recht komplikationslos. Der genannte Betrag kann bei den krankenkassen schwanken. Es wird noch weniger, wenn es um chronische Krankheit geht, dann ist nur die Hälfte fällig.

  23. Silberpfeil am 4. März 2010 um 06:26 Uhr

    Hallo Nädelchen,
    soweit ich weiß, ist das zurückerstattete Geld von der krankenkasse nicht unbedingt Einkommen. Im Normalfall hättest Du das Geld ja gehabt, wenn Du eher einen Antrag auf Befreiung gestellt hättest.

  24. ab am 26. März 2010 um 12:04 Uhr

    hallo liebe leute wenn ich eure kommentare so lese,naja krankenkasse hin und her was das amt anbelangt wird immer von hartz gesprochen.doch was ist mit den leuten die gerne noch arbeiten würden wenn sie könnten.habe einen schlaganfall erlitten,und da wird auch keine ausnahme gemacht.es geht hier nicht um hustensaft sondern um lebenswichtige medicamente.bekomme keinen cent mehr habe mein ganzes leben gearbeitet.fahrten zur therapie,artz,usw.alles von dem satz wo gerade die rede von ist fahrad fahren kann ich auch nicht mehr also was nun sgb 12 hält mich ebenfalls hin nach dem motto kommen sie nach einem halben jahr wieder.

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