Unterhalt: Erster und zweiter Ehepartner werden gleichbehandelt
Der neuen Ehefrau eines geschiedenen Mannes ist ein Job zumutbar, falls dessen Ex-Frau ebenfalls arbeiten gehen muss. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 18. November 2009 (Az.: XII ZR 65/09).
Im Streitfall zahlte ein geschiedener Mann an seine Ex-Frau sogennannten Aufstockungsunterhalt. Er verlangte nunmehr eine Absenkung der bereits auf monatlich 290 Euro reduzierten Zahlungen, weil er ansonsten seiner Unterhaltspflicht gegenüber seiner zweiten Ehefrau nicht nachkommen könnte. Seine Ex-Frau wollte dies nicht
akzeptieren. Schließlich führe seine zweite Ehefrau lediglich den Haushalt, sie hingegen sei erwerbstätig und könne sich nicht allein auf die Unterhaltszahlungen verlassen.
Der BGH folgte der Argumentatin der Ex-Frau. Die neue Partnerein müsse sich bei der Berechnung ihres Unterhaltsanspruchs den Betrag anrechnen lassen, den sie selbst dazuverdienen könnte. Der geschiedene Partner und der aktuelle Partner seien eben auch in der Frage der Erwerbstätigkeit gleich zu behandeln.
- Bei neuer und verfestigter Lebensgemeinschaft geht der Unterhaltsanspruch verloren
- BGH konkretisiert Unterhaltsrangfolge zwischen Ehepartner und Ex-Ehepartner
- Einkommensverhältnisse: Ex-Partner hat bei unwahren oder unvollständigen Angaben keinen Anspruch auf Geschiedenenunterhalt
am 01.12.2009 um 22:43 Uhr
Der BGH folgte der Argumentation der Ex-Frau. Toll.
Weshalb wird eine neue Frau für die Folgen einer alten Ehe bestraft? Nur weil Sie vielleicht weiß, dass Ihre neue Liebe geschieden ist, eventuell noch Kinder hat.
Schließlich führe seine zweite Ehefrau “lediglich” den Haushalt, sie hingegen sei erwerbstätig. Die Betonung liegt auf “lediglich”! Da sieht man mal wieder was solche Herren für eine Ahnung von Haushalt, bzw. Kindererziehung haben.
Denken die Herren auch daran, dass eine neue Frau auch für die Kosten der Unterhaltszahlungen der EX-Frau/Kinder mit aufkommen muss, nur weil Sie diesen Mann liebt und geheiratet hat?
Sie wird einfach wegen dem “geschiedenen” Mann bestraft.
Dieses Urteil ist nach meiner Meinung nicht global zu beurteilen, sondern den Verhältnis die zu einer Scheidung geführt haben und der danach eingetreten Situationen abzuklären, denn die sind total unterschiedlich und auch danach zu beurteilen.
Man muss ja nicht alles sang und klanglos hinnehmen.