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Der neuen Ehefrau eines geschiedenen Mannes ist ein Job zumutbar, falls dessen Ex-Frau ebenfalls arbeiten gehen muss. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 18. November 2009 (Az.: XII ZR 65/09).
Im Streitfall zahlte ein geschiedener Mann an seine Ex-Frau sogennannten Aufstockungsunterhalt. Er verlangte nunmehr eine Absenkung der bereits auf monatlich 290 Euro reduzierten Zahlungen, weil er ansonsten seiner Unterhaltspflicht gegenüber seiner zweiten Ehefrau nicht nachkommen könnte. Seine Ex-Frau wollte dies nicht
akzeptieren. Schließlich führe seine zweite Ehefrau lediglich den Haushalt, sie hingegen sei erwerbstätig und könne sich nicht allein auf die Unterhaltszahlungen verlassen.
Der BGH folgte der Argumentatin der Ex-Frau. Die neue Partnerein müsse sich bei der Berechnung ihres Unterhaltsanspruchs den Betrag anrechnen lassen, den sie selbst dazuverdienen könnte. Der geschiedene Partner und der aktuelle Partner seien eben auch in der Frage der Erwerbstätigkeit gleich zu behandeln.
Der BGH folgte der Argumentation der Ex-Frau. Toll.
Weshalb wird eine neue Frau für die Folgen einer alten Ehe bestraft? Nur weil Sie vielleicht weiß, dass Ihre neue Liebe geschieden ist, eventuell noch Kinder hat.
Schließlich führe seine zweite Ehefrau “lediglich” den Haushalt, sie hingegen sei erwerbstätig. Die Betonung liegt auf “lediglich”! Da sieht man mal wieder was solche Herren für eine Ahnung von Haushalt, bzw. Kindererziehung haben.
Denken die Herren auch daran, dass eine neue Frau auch für die Kosten der Unterhaltszahlungen der EX-Frau/Kinder mit aufkommen muss, nur weil Sie diesen Mann liebt und geheiratet hat?
Sie wird einfach wegen dem “geschiedenen” Mann bestraft.
Dieses Urteil ist nach meiner Meinung nicht global zu beurteilen, sondern den Verhältnis die zu einer Scheidung geführt haben und der danach eingetreten Situationen abzuklären, denn die sind total unterschiedlich und auch danach zu beurteilen.
Man muss ja nicht alles sang und klanglos hinnehmen.
Die “Neue” weiß doch worauf sie sich einläßt. Vielleicht hat sie sogar diese Trennung verursacht. Wenn ich mich mit einem Mann einlasse der verheiratet ist und Kinder hat muß ich mit Altlasten rechnen.Es kann nicht sein das eine langjährige Ehefrau einfach so gegen eine jüngere ausgetauscht werden kann, so ähnlich wie man ein Kleidungsstück ablegt.
anmerkung : Ich bin nicht geschieden und lebe seit 45 Jahren in einer mal mehr oder mal weniger glücklichen Ehe.
@Großmutter
Sehe ich genauso…aber…ich habe diese Sichtweise, weil ich nebenbei auch eine dieser “geldgierigen” EX-Partnerinnen bin, die kein Verständnis dafür hat, dass der EX nach seinen Familien Betrug mit der Neuen lebt, als wenn er diesen nie begangen hätte.
Die Neuen haben eben einen Partner, der zumindest noch seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen hat.