Hartz IV: Mehrkosten in Höhe von 700 Millionen Euro im Jahr 2013?

Aus einem Bericht der größten deutschen Boulevardzeitung geht hervor, dass das Bundesfinanzministerium für das laufende Jahr 2013 eine außerplanmäßige Ausgabe von 700 Millionen Euro bereitstellen muss, damit die Kosten für Leistungen im Sinne des SGB II gestemmt werden können.

Entgegen der Annahme der Bundesregierung, die bei der Haushaltsaufstellung aufgrund der guten Konjunktur von einem Rückgang der Hartz IV Bedarfsgemeinschaften ausgegangen war und lediglich rund 32 Milliarden Euro für SGB II Leistungen ansetzte, lag am Ende letzten Monats die Zahl der Bedarfsgemeinschaften immer noch bei insgesamt 3,28 Millionen. Dem Medienbericht zufolge begründete das Bundesfinanzministerium die Mehrausgaben dann auch mit „der wenig günstigen Entwicklung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften“.

Ursächlich für die Mehrkosten ist wohl nicht zuletzt, dass gemäß Statistiken der Bundesagentur für Arbeit mittlerweile jeder vierte Erwerbslose sofort in Hartz IV rutscht, weil das Sicherungssystem der Arbeitslosenversicherung bei ihnen gar nicht mehr greift.