Verkürzung der Anwartschaftszeiten auf ALG I?

Der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Frank-Jürgen Weise, hat sich in einem dpa-Interview dafür ausgesprochen, kurzfristig beschäftigten Arbeitnehmern früher einen Anspruch auf das ALG I zu gewähren.

Momentan müssen auch Kurzzeit-Arbeitnehmer hierfür in den vergangenen zwei Jahren mindestens zwölf Monate lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.

„Atypische Beschäftigungsverhältnisse wie Teilzeitarbeit, befristete Stellen oder Zeitarbeit haben in den vergangenen Jahren den größten Zuwachs gehabt“, so der BA-Chef.

Seiner Meinung nach müsse man in solchen Fällen überprüfen, ob die derzeit geltende Anwartschafts-Regelung für das ALG I wirklich noch richtig sei. „Das wird bereits durchgerechnet“, fügte er hinzu.