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Hessisches Landessozialgericht hat Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Hartz IV

Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 26.01.2009 um 12:20 Uhr

Die Richter am Hessischen Landessozialgericht sind der Auffassung, dass das im Zuge der Hartz-Gesetze abgesenkte Sozialgeld für Familien verfassungswidrig ist.

So würden die Leistungen für Familien vorn und hinten nicht reichen. Die Richter verweisen zudem auf die vielfältigen, teils stigmatisierenden Einschränkungen der Eltern.

Aufgrund dessen soll das Bundesverfassungsgericht die staatlichen Sozialleistungen an Familien überprüfen. Einen derartigen Vorlagebeschluss ( Az.: L6AS336/07) hat der 6. Senat des Hessischen Landessozialgerichts an das Bundesverfassungsgericht überstellt.

Der 6. Senat mit seinem Vorsitzenden Jürgen Borchert ist das erste Sozialgericht, welches aus der Geschlossenheit der übrigen Gerichtsurteile ausschert. Ansonsten war es gängige Praxis, dass die Hartz Gesetzgebung seitens der Sozialgerichte als verfassungskonform angesehen wurde. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hierzu wird mit Sicherheit einige Zeit in Anpruch nehmen.

Am morgigen Dienstag hat in diesem Zusammenhang das Bundessozialgericht in Kassel darüber zu entscheiden, ob die geltende Begrenzung des Hartz IV Satzes für Kinder auf 60 Prozent mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

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bisher 2 Kommentare zu dieser Nachricht
  1. Alster  (Website)  am 2. Februar 2009 um 14:33 Uhr

    Etliche Bestimmungen von Hartz IV verstoßen gegen das
    Grundgesetz. Und fast alle Sozialgerichte sanktionieren
    noch mit ihren Urteilen dieses Unrecht. Wo sind eigentlich die Anwälte,die diese linientreuen Duckmäuser wegen
    Hehlerei oder Rechtsbeugung verklagen.

  2. Simone am 3. März 2009 um 16:37 Uhr

    Kann man beim Europäischen Gerichtshof klage gegen die Verfassungsmäßigkeit von Hartz IV einreichen und wenn ja wie ?

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