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Gemäß einem am 19.08.2010 ergangenen Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) ziehen Studiengebühren keinen Anspruch auf höhere BAföG-Leistungen nach sich (Az.: 4 LC 757/07).
Im Rechtsstreit wollte ein zur Zahlung von Studiengebühren verpflichteter Student höhere Leistungen im Sinne des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) erreichen. Daher stellte er einen Härtefallantrag und begründete diesen mit der zusätzlichen Belastung durch die Studiengebühren in Höhe von 500 Euro pro Semester. Schließlich sei es ihm nicht möglich, jene Kosten durch die ihm gewährten 544 Euro BAföG monatlich zu decken.
Das Gericht befand allerdings, dass es dem Kläger ohne Weiteres zumutbar sei, die Studienbühren mit dem dafür vorgesehenen Studiendarlehen zu finanzieren. Ein Härtefall liege somit nicht vor.
Man kann ja bei Merkel oder von der Leyen eine Akademikerwurfprämie beantragen. ;-))
Da will dann einer studieren- weil ja so viele dümmliche Leut im Land rumtrampeln und dann gibt man dem 500 Euro zum Leben- und er soll dann aber noch davon die Studiengebühren bezahlen.
Wie soll das denn gehen? Ein Semester geht 6 Monate! Wenn der Student daheim wohnt – und die Eltern Geld haben, ist alles Paletti- aber was macht ein junger Mensch, der intelligent ist und die Eltern eben nicht das Geld haben?
Studiengebühren gehören abgeschafft, dann klaptt das auch mit dem Lernen.
Erst wurde die Arbeitswelt grausamer, dann kam Hartz 1-4, und jetzt ist das schöne Studentenleben vorbei.
Von Helmut Schmidt sein Satz: “Die 68er bestreiten alles, außer ihren Lebensunterhalt!” bis zu den Studiengebühren verging eine viel zu lange Zeit.
Für Bummelstudenten weht jetzt ein anderer Wind.