Mini-Job: Ab 2013 wohl 450 statt bisher 400 Euro

Der Bundestag beschloss am heutigen Donnerstag mit den Stimmen von CDU, CSU und FDP, die Verdienstgrenze für Minijobs zum 1. Januar 2013 um 50 Euro auf 450 Euro pro Monat anzuheben.

Die Opposition verweigerte die Zustimmung mit der Begründung, dass das neue Gesetz den Niedriglohnsektor ausweiten sowie die Spaltung des Arbeitsmarktes vorantreiben würde. „Die Ausweitung von Minijobs ist die Ausweitung von Altersarmut. So simpel ist die Gleichung“, erklärte die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen, Brigitte Pothmer, in diesem Zusammenhang.

Eine weitere Änderung besteht darin, dass Minijobs ab dem kommenden Jahr standardmäßig rentenversicherungspflichtig sind, wobei eine Befreiung von der Abgabenpflicht jedoch auf Antrag durchaus erfolgen kann.