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Kein Zwang zur Bildung von Rücklagen aus der Regelleistung

Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 26.11.2008 um 16:35 Uhr (Autor: sozialleistungen.info)
VGW 462

Auf die kleine Anfrage der Linksfraktion, ob eine gesetzliche Verpflichtung zur Bildung von Rücklagen für ALG II Empfänger bestünde, erwidert die Bundesregierung, dass dies nicht der Fall sei.

Allerdings müsse bei der Berechnung der Regelleistung beachtet werden, dass grundsätzlich auch Ersatzbeschaffungen wie zum Beispiel Möbel ,Hausrat oder Nachzahlungen für Jahresabrechnungen aus der Regelleistung zu bestreiten seien.

Den Mitgliedern der Linksfraktion gab das Vorgehen der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Köln zu denken. Diese hatte als Träger der Grundsicherung an alle Antragsteller eine Belehrung zur Unterschrift vorgelegt , wonach Hartz IV Empfänger gesetzlich zur Bildung von Rücklagen verpflichtet seien.
Würden aus den monatlichen Bezügen keine finanziellen Rücklagen gebildet, liege “unwirtschaftliches Verhalten” vor, in dessen Konsequenz die Regelleistung danach vollständig oder anteilig in Form von Sachleistungen erbracht werden, heißt es in der Belehrung weiter.

Ein derartiges Vorgehen wird von dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in Übereinstimmung mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) abgelehnt. Eine solche Belehrung erscheine nicht als zielführend und stehe folglich nicht im Einklang mit der geltenden Weisungslage. Trotzdem betont die Bundesregierung in ihrem Antwortschreiben, dass man die Umstellung von Geld- auf Sachleistungen nicht als “Sanktion” interpretieren könne.

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3 Antworten zu “Kein Zwang zur Bildung von Rücklagen aus der Regelleistung”
  1. Hans-Werner Lindemayer

    am 29.11.2008 um 09:42 Uhr

    Ich bin jetzt 43,Jahre alt,hab mit Lehrzeit 25Jahre im Baugewerbe gearbeitet,Brunnen&Rohrleitungsbau,Lkw-Fahrer,Asbestentsorgung.Immer Knochenjobs,40 Stundenwoche was ist das.End vom Lied Knochen kaputt. Wer soll da bis 67 Arbeiten. Und dann noch die Aussagen von einem Herrn Sarrazin dem gehört mal Hartz4 was denkt der sich (warscheinlich nix wird nix zum denken dasein) oder haben sich andere Politiker mal Gedanken gemacht über die Generation die Deutschland Aufgebaut hat.Lachhaft mit was die Leute heute leben müssen.Dann stellt sich einer hin wie der Hr. Sarrazin und sagt uns Hartz4 Empfänger gehts gut
    ich lade in gerne mal ein dann kann er sehn wie bei uns Weihnachten aussieht

  2. Sale47

    am 17.02.2009 um 16:53 Uhr

    Die einzigen Rücklagen die sich ein Hartz IV-ler noch leisten kann, sind die beim liegen. Er liegt sowieso schon am Boden.
    Es ist ja wirklich nicht so, dass man sich sein Leben von anderen finanzieren lassen möchte (besonders nicht von denen die selbst täglich schwer gefordert werden).
    Doch liebe Leute die Ihr in der Politik tätig seit, es besteht schon ein gewaltiger Unterschied zwischen Denk- und Redearbeit und gewissen körperlichen Tätigkeiten.
    Inwieweit hier der Bezug von gezahlten Gehälten gerechtfertigt ist liegt nicht in meinem ermessen. Doch betrachtet man diesen Unterschied ist es nicht verwunderlich, dass manchem Menschen das Messer in der Tasche aufgeht. Besonders, wenn dann noch dumme Sprüche gegenüber einem Hartz IV Bezieher vom Stabel gelassen werden.
    Erst wenn die komplett gleichen Voraussetzungen Bestand hätten, dann könnten sich besagte Damen u. Herren Politiker ein Vorstellung über das tägliche Hartz IV Leben machen und dann sollen Sie mal versuchen in irgend einer Weise “Rücklagen” zu bilden.

  3. Menschenrecht

    am 04.04.2009 um 09:37 Uhr

    Ich glaube, die meisten Bezieher haben “keine Ahnung” wie sich die Regelleistungen zusammensetzen. Darin sind auch Rücklagen enthalten (früheres “Kleidergeld” und andere Anschaffungen die man früher beim Sozialamt extra beantragen konnte und die nunmehr abgeschafft bzw. pauschalisiert worden sind). Wer diese Rücklagen zweckentfremdet, der ist selbst schuld.

    Schließlich geht irgendwann auch mal was kaputt, wie z. B. Waschmaschine etc. und wer weise ist, der sorgt eben vor. Statt später zu meckern.

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