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Absenkung der Altersgrenze beim Kindergeld ist mit dem Grundgesetz vereinbar

Nachricht zum Thema sonstige Sozialleistungen vom 27.02.2009 um 09:56 Uhr (Autor: sozialleistungen.info)
VGW 686

Das Finanzgericht Niedersachsen ist der Auffassung, dass die Absenkung der Altersgrenze beim Kindergeld auf 25 Jahre verfassungsgemäß ist. Dies geht aus einem am 18.11.2008 veröffentlichten Urteil hervor (AZ.: 15 K 101/08).

Geklagt hatte eine Mutter eines im Jahre 1983 geborenen Sohnes, welcher sich noch in seiner Berufsausbildung befand. Die Familienkasse bewilligte daher zunächst bis zum 31.8.2009 die Zahlung von Kindergeld. Aufgrund der Absenkung der Altersgrenze auf 25 Jahre gemäß § 70 Abs. 2 EStG ab dem 1.2.2008 wurde dies jedoch per Bescheid aufgehoben. Die klagende Mutter argumentierte dahingehend, dass die Absenkung der Altersgrenze gemäß Art. 1 Nr. 11 StÄndG gegen Art. 20 GG verstoße, da sie eine unechte Rückwirkung für Studenten enthalte, die ihr Studium vor dem Tag des Gesetzesbeschlusses im Vertrauen darauf aufgenommen hätten, bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres Kindergeld zu bekommen.

Das Finanzgericht ließ sich durch die von Klägerin vorgebrachten Argumente aber nicht überzeugen. So verstoße die Absenkung der Altersgrenze beim Kindergeld auf 25 Jahre nicht gegen das Grundgesetz, da die Regelung des Art. 1 Nr. 11 StÄndG 2007 eben keine Rückwirkung enthalte. Die Richter erkannten zwar an, dass die Absenkung für den Kindergeldberechtigten eine Einschränkung seiner Berechtigung bedeute. Diese greife jedoch erst in der Zukunft, nämlich mit dem Erreichen der Altersgrenze von 25 Jahren. Folglich liege kein Verstoß gegen das aus dem Art. 20 Abs. 3 GG abgeleitete Rückwirkungsverbot vor.

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2 Antworten zu “Absenkung der Altersgrenze beim Kindergeld ist mit dem Grundgesetz vereinbar”
  1. Gitti

    am 30.06.2010 um 10:02 Uhr

    Mein Kind ist noch im Studium und wurde am 20.12.1985 geboren. Wie lange bekommt sie dann Kindergeld, wenn es heisst bei Vollendung des 25.Lebensjahres?
    1. bis 19.Dezember 2010
    2. bis 19. Dezember 2011, kurz vor Ihrem 26.Geburstag

  2. Bine

    am 19.07.2010 um 10:10 Uhr

    Hallo Gitti,
    sie bekommt bis zu ihrem 25. Geburtstag Kindergeld, da sie am 20.12.2010 ihr 25. Lebensjahr vollendet hat.
    Man rechnet das so: Von Geburt bis zum 1. Geburtstag = 1 Lebensjahr. Also hat ein Kind an seinem 1. Geburtstag sein 1. Lj vollendet. Und somit auch an seinem 25. Geburtstag sein 25. Lj vollendet.

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