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Auto gewonnen – Hartz IV gestrichen

Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 27.03.2007 um 10:39 Uhr (Autor: am)
VGW 97

Glück im Spiel, Pech mit Hartz IV könnte man das nennen, was jetzt einem Familienvater widerfahren ist. Da gewinnt der arbeitslose Mann aus Iserlohn ein Auto und prompt wird ihm das Arbeitslosengeld II gestrichen. Zu Recht wie das Sozialgericht Dortmund am Montag urteilte (AZ: S 27 AS 59/07 ER).

Zehn Monate lang muss der ALG-II-Empfänger nun auf Leistungen verzichten. So lange, bis der Fahrzeugwert erreicht ist. Denn, so die Begründung der Arbeitsgemeinschaft Märkischer Kreis, das Auto müsse als einmaliges Einkommen gewertet und erst entsprechend verwertet werden. Das bestätigte nun auch das Sozialgericht. Als Einkommen gelte, was man während der Zeit der Leistungsbezüge an Werten hinzu erhalte, demnach auch ein Auto.
Den Argumenten des Iserlohner Arbeitslosen, das Fahrzeug müsse als Vermögen behandelt werden und sei über die Freibeträge geschützt, folgte weder die Arge, noch das Gericht. Zum Vermögen können nur jene Besitztümer gerechnet werden, die schon vor den Leistungszahlungen vorhanden waren und zur Verfügung standen.

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Eine Antwort zu “Auto gewonnen – Hartz IV gestrichen”
  1. am 27.03.2007 um 12:18 Uhr

    Glück im Spiel - Pech mit HartzIV…

    Das neue System der Sozialhilfe in Deutschland - kurz Hartz IV - führt mitunter zu kuriosen Ergebnissen: Ein Mann hat bei einem Gewinnspiel ein Auto gewonnen und da dieser Gewinn als Einkommen gesehen wird, erhält er 10 Monate lang keine Unterstützu…

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