Pflicht zur Vorlage der Kontoauszüge bei Hartz IV

Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 27.04.2007 um 10:19 Uhr

Werden von der Arbeitsagentur bei einem Antrag auf Arbeitslosengeld II ungeschwärzte Kontoauszüge verlangt, dürfen sich die Antragsteller nicht verweigern, auch wenn es sich um Leistungen für Minderjährige handelt. Das Sozialgericht Reutlingen widersprach damit der Ansicht der Klägerin, diese Forderung greife zu sehr in ihre Privatsphäre ein. (AZ: S 2 AS 1073/06).

Die Behörde hatte von der Frau die Vorlage der Kontoauszüge gefordert, nachdem sie für ihre beide Kindern Leistungen beantragt hatte. Dieser Schritt sei üblich, um das Einkommen zu überprüfen. Die Frau weigerte sich, die Kontobewegungen offen zu legen, da nicht sie, sondern die Kinder Leistungen bezögen, und damit auch nur deren Einkommen kontrolliert werden müssten.
Da sie allerdings ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft ist, muss auch sie, machten die Richter deutlich, ungeschwärzte Kontoauszüge der letzten drei Monate vorlegen. Diese Pflicht zur Auskunft bestehe grundsätzlich und sei nicht im Zusammenhang mit einem konkreten Verdacht auf Leistungsmissbrauch zu sehen.

ähnliche Nachrichten
bisher 5 Kommentare zu dieser Nachricht
  1. Peter Löwisch  (Website)  am 28. April 2007 um 08:42 Uhr

    Die Vorlage von drei Monaten Kontoauszüge ist nicht in jedem Fall rechtens. So haben das Landessozialgericht NRW und das Hessische Landessozialgericht entschieden, dass die Vorlage nur bei belegbarem begründetem Verdacht erfolgen muss. Es ist davon auszugehen, dass hier eine Entscheidung des Bundessozialgerichts zu einer allgemein und überall geltenden Praxis in absehbarer Zeit erfolgen muss.

  2. Schneider am 22. April 2008 um 11:58 Uhr

    Während des Zeitraumes meiner lohnabhängigen Beschäftigung habe ich keine Leistungen von der ARGE erhalten. Dennoch wollte die ARGE auch diese Kontoauszüge sehen. Darf die ARGE auch diese Kontoauszüge, die wärend der lohnabhängigen Beschäftigung entstanden sind sehen und welche Straftat hat die ARGE begangen, wenn sie die Kontoauszüge dennoch verlangt?

  3. Stefan Nawrath am 11. Juni 2008 um 09:10 Uhr

    Meines Erachtens sollte sich die ARGE auf einen Zeitraum von einem Monat beschränken, was die Vorlage ungeschwärzter Kontoauszüge angeht. Die Vorlage geht in Ordnung, da ja die Bedürftigkeit geprüft werden muss. Abgesehen davon kann ein Datenabgleich zwischen der Bank und der Behörde immer und ohne Wissen des ALG-II-Empfängers erfolgen. Ich beziehe seit knapp einem Jahr ALG II und habe bereits zwei Mal die Auszüge für 3 Monate vorgelegt. Es gilt: gibt man die Unterlagen vollständig inkl. der Kontoauszüge ab, gibt es mit dem Weiterbewilligungsbescheid keinerlei Probleme. Mir ist die lückenlose Zahlung des ALG II wichtiger als die Aufregung über die Vorlage von Kontoauszügen.
    Sollten allerdings Mitarbeiter der ARGE vor meiner Türe stehen und in meinen Sachen schnüffeln wollen, werde ich sie höflich aber bestimmt nach Hause schicken.
    Wer sich wie ich seit einem Jahr erfolglos um eine neue Stelle bemüht (bislang 315 Bewerbungen), regt sich über so manche Dinge einfach nicht mehr auf.

  4. weber am 13. September 2008 um 20:18 Uhr

    Leider! Ich bin der Meinung, daß man sich einfach nicht alles gefallen lassen sollte. Es ist doch gerade die Absicht der Arge und der Politik, die Leute kleinzuhalten.

  5. Berni am 20. September 2008 um 12:35 Uhr

    Für alle die es bisher übersehen haben
    oder aus auch bisher nicht wissen wollten:
    Nach den letzten offiziellen Zahlen der Bundesregierung/Bundesagentur für (keine)Arbeit leben in diesem reichen Land 7 700 000 Menschen (7,7 Millionen) von Hartz IV.

    Die BfA-Zahlen sagen auch 3,1 Millionen sind offiziell als arbeitslos registriert.
    Das sind nur die offiziell, nach erheblicher Bereinigung der Statistik bekannt gebenden Daten.

    Die Differenz von 4 600 000 (4,6 Millionen) sind Menschen, die den ganzen Tag ackern gehen und trotzdem von ihrem Lohn (z.B. als Putze, Leiharbeiter u.s.w. mit manchmal 3 Euro Stundenlohn oder als MAE/ 1 Euro-Jobber z.B. in der Kinderbetreuung) nicht leben können.
    Zu diesen Menschen gehören auch Selbstständige bei denen z.B. der Partner langzeitarbeitslos ist und daher das Geld trotz 10 – 14 Stunden Arbeit in der eigenen Firma für beide zusammen nicht zum Leben reicht.

    Das hat also nichts mit Abzocke zu tun.

    Diese Selbstständigen/Gewerbetreibenden wollen ganz im Gegenteil nicht einfach zu Hause sitzen, sondern ihr Schicksal selber in die Hand nehmen.
    Hierbei gibt es seit 01. Januar 2008 eine entscheidende “NEUHEIT”.
    Seit diesen Tag sind lt. Bundesregierung steuerrechtliche Bestimmungen und wenn es nach dem Willen der JobCenter geht alle Datenschutzrechte außer Kraft gesetzt. Der Gewerbetreibende mit seine komplette Buchhaltung einreichen und die in Betriebswirtschaft “Hochqualifizierte” Mitarbeiterin entscheidet rückwirkend, welche Ausgaben als angemessen eingestuft werden und welche nicht anerkannt und damit als Einkommen angerechnet werden.

    Meine Frage ans zuständige JobCenter nach dem datenschutzrechlichen Umgang mit meinen, in der Buchhaltung registrierten Kundendaten (Namen, Anschriften, Bankverbindungen u.ä.) wurde auch nach über 8 Monaten (seit Ende 01/08) noch nicht beantwortet.
    Daher habe ich die Firmen-Kontoauszüge und Kundenverträge u.a. nicht eingereicht.

    Dies hatte bei mir zur Folge, dass unsere nette Sachbearbeiterin nur Steuerzahlung ans Finanzamt und Personalkosten anerkannte.
    Alle anderen Betriebskosten (Büromiete, Strom- u. Heizkosten, Telefon, Büromaterial usw.) wurden nicht akzeptiert.
    Schön, daß ich somit nach Auffassung der Dame vom Amt ein monatliches Einkommen von über 2.000,00 Euro habe. Wenn die mir jetzt noch verraten, wo ich das Geld zu liegen habe, wären gut dran :-( .

    Ja, dass Leben sieht halt manchmal doch ganz anders aus als es uns die Politiker und auch die ach so unabhängigen Medien gerne vorgaukeln.

    Ich kann nur sagen: Ich lebe dieses Leben und weis wo von ich reden.
    Und trotz alledem:
    Kopf hoch und nicht die Arme !
    Wehrt Euch und seid solidarisch !

eigenen Kommentar hinterlassen

VGW 122