Koalitionsvertrag: Was sich bei den Sozialleistungen ändern soll

Am heutigen Mittwoch ab 12 Uhr wird offiziell der frisch ausgehandelte Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vorgestellt.

Wir haben anhand einer Veröffentlichung des Vertragspapier (Link) überprüft, was Bezieher von Sozialleistungen in den nächsten vier Jahren erwarten könnte, wenn es zu einer Koalition von CDU/CSU und SPD kommt.

Hartz IV / Grundsicherungsleistungen

Viele Leistungen für Personen unter 25 Jahren sollen von sogenannten Jugendberufsagenturen gebündelt erbracht werden (Seite 66). Bisher ist richtet sich die Zuständigkeit nach der Art der Leistung, nicht nach dem Alter des Leistungsempfängers.

Im Bereich des SGB II (Hartz IV) sollen verfahrenstechnische Vereinfachungen geprüft und gegebenenfalls umgesetzt werden. Diese werden bereits seit einiger Zeit von einer dafür eingesetzten Kommission sondiert. Welche Änderungen der knapp 100 Punkte umfassenden Ergebnisliste der Kommission wann umgesetzt werden ist jedoch noch völlig unklar.

Ebenfalls in den Bereich des Verfahrensrechts im Sozialrecht fällt die Einigung darauf, dass Schnittstellen zwischen den Sozialgesetzbüchern untereinander und zum BAföG aufbearbeitet werden sollen. Unklar ist, ob sich hinter dieser Formulierung weitere Änderungen, die über die Vorschläge der genannten Kommission hinausgehen, verbergen.

Arbeitslosengeld / Arbeitslosenversicherung

Beim Arbeitslosengeld soll ein Anspruch für überwiegend kurzbefristete Beschäftigte bis Ende 2014 (Seite 66) geschaffen werden. Diese erfüllen nach heutigem Stand oftmals nicht die notwendigen Anwartschaftszeiten, daher soll eine neue Rahmenfrist von drei Jahren für derart Beschäftigte eingeführt werden.

Ein weiterer Punkt ist die Erleichterung des Übergangs aus 450-Euro-Jobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen. Was unter dieser nebulösen Formulierung konkret zu verstehen sein soll, ist bisher unklar. Möglicherweise verbirgt sich dahinter eine Schrittweise Erhöhung der Sozialversicherungsleistungen bei 450-Euro-Jobs für bestimmte Personengruppen.

flächendeckender, gesetzlicher Mindestlohn

Gemäß dem Koalitionsvertrag soll zudem ein flächendeckender, gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro eingeführt werden. Bis 2017 werden jedoch bestehende Tarifverträge, die eine geringere Entlohnung vorsehen ihre Gültigkeit behalten. Erst danach geht der gesetzliche Mindestlohn den Tarifverträgen vor. Die Höhe des Mindestlohn soll zudem regelmäßig geprüft werden.

Familienförderung

Wie bereits berichtet, ist eine flexiblere Elterngeldregelung, das sogenannte „ElterngeldPlus„, angedacht. Ein Zeitplan ist hierfür jedoch nicht vorgesehen (Seite 98).

Bleiben wird wohl das Betreuungsgeld – gegen den Willen der SPD. Vorerst vom Tisch zu sein scheint die vor Kurzem noch Diskutierte Erhöhung des Kindergeldes.

Wohngeld / Mietpreise

Neben der sogenannten Mietpreisbremse soll in Zukunft für Maklerrechnungen das sogenannte Bestellerprinzip gelten. Das bedeutet, dass derjenige den Makler zahlen muss, der ihn beauftragt hat.
Zum Thema Wohngeld findet sich im Koalitionsvertrag die Absicht, dass Leistungshöhe und Miethöchstbeträge sollen an Bestandsmieten und Einkommensentwicklung angepasst werden sollen (Seite 115).

Renten / Rentenversicherung

Im Bereich der Renten sollen Rentenansprüche von Erwerbsgeminderten spürbar verbessert (Seite 72) werden. Überdies ist die sogenannte solidarische Lebensleistungsrente, die bis 2017 eingeführt werden soll, ein Kernpunkt der Verhandlungen gewesen (Seite 73). Im Gespräch ist derzeit wohl eine Mindestrente in Höhe von 850 Euro, wenn ausreichende Beitragszeiten vorliegen.

Rentenrechtlich anerkannt werden sollen nun auch Erziehungszeiten vor 1992 (Seite 73). Bisher wirken sich nur Erziehungszeiten auf die Rentenhöhe aus, die nach 1992 liegen.