sozialleistungen.info > News > Hartz IV / ALG II > Geldgeschenke wirken sich auf Hartz IV Leistungen aus

Geldgeschenke wirken sich auf Hartz IV Leistungen aus

Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 28.02.2007 um 12:03 Uhr (Autor: am)
VGW 77

Geschenke sind schön. Für Empfänger von Hartz IV Leistungen können sie sich allerdings als böse Überraschung erweisen. Denn Geldgeschenke, wie sie beispielsweise zur Konfirmation üblich sind, gelten als Einkommen und werden vom Arbeitslosengeld II abgezogen. Darauf weist jetzt die Diakonie Rotenburg bei Bremen hin. Sie hat einen Ratgeber erarbeitet, der sich an die Konfirmanden richtet.

Die Broschüre gibt vor allem zwei Tipps für die Konfirmation. Bei Geldgeschenken sollte der Verwendungszweck grundsätzlich schriftlich festgelegt werden. Beachtet werden müsse lediglich, dass es sich um Gegenstände handelt, welche die einmaligen Leistungen und den Regelbedarf nicht betreffen, also Computer, Fahrrad oder auch eine Spielekonsole. Ansonsten bestehe die Möglichkeit, das Geld auf ein Sparbuch des Schenkenden zu überweisen.
Bei Sachgeschenken zur Konfirmation müsse man sich weniger Gedanken machen. Sie würden im Gegensatz zu Geldgeschenken nicht als Einkommen angerechnet. Die Diakonie weist zudem auf den Vermögens-Freibetrag hin, der für minderjährige Hilfebedürftige gilt.

ähnliche Nachrichten
4 Antworten zu “Geldgeschenke wirken sich auf Hartz IV Leistungen aus”
  1. Josef Zimmermann

    am 30.05.2007 um 17:55 Uhr

    Wenn es sich um sporadische Geldgeschenke handelt,die lediglich dsas geringe Existenzminimun
    aufbessern stellt die kein anrechenbares “Einkommen”
    dar.

  2. Martina

    am 02.06.2008 um 08:07 Uhr

    Der Kommentar von Josef Zimmermann ist so nicht ganz korrekt.
    Geldgeschenke, die den Wert von einmalig 50 Euro pro Jahr übersteigen, werden angerechnet.
    Falls Herr Z. das mit “sporadisch” gemeint haben sollte, bitte ich meinen Kommentar als Ergänzung zu verstehen.
    So wie er es geschrieben hat, ist die Aussage missverständlich.

  3. Katarina

    am 20.08.2008 um 09:30 Uhr

    Zur Geburt meines Sohnes sind Geldgeschenke im Wert von 2700 Euro zusammen gekommen. Ich habe nun für meinem Sohn ein Sparkonto eröffnet. Das Arbeitsamt will mir nun die Leistungen kürzen, was kann ich tun? Der Freibetrag für minderjährige Kinder wird doch nicht überschritten und wenn die Leistungen gekürzt werden, muss ich das Sparkonto auflösen, um davon leben zu müssen.

  4. Silvio

    am 22.09.2008 um 16:26 Uhr

    Gute Frau Katarina!!!

    Ich Glaube es wäre folgendes möglich, damit die Arge nicht ihre Leistung kürzt oder entzieht.

    1) Sie als Mutter haben doch ein Freibetrag, also 200€ pro Lebensjahr, das wären bei der ich 26 bin, 5200€.

    2) Geldschenkungen die Zweckgebunden sind, also für eine bestimmte Sache oder Gegestand geschenkt werde, darf die Arge nicht anrechnen.

» jetzt eigenen Kommentar schreiben: