Warmwasserkosten werden Hartz IV- Empfängern nicht extra erstattet
Am 27. Februar fällte das Bundessozialgericht (BSG) die Entscheidung (Az: B 14/7b AS 64/06 R), dass die Kosten für die Warmwasserversorgung bereits im Regelsatz enthalten sei und somit nicht nochmal extra über die Unterhaltskosten für die Heizung bezahlt werden müssen. Das Bundessozialgericht bestätigte damit die Praxis vieler Arbeitsgemeinschaften, von den erstatteten Heizkosten einen Regelsatz in Höhe von 6,22 abzuziehen und einzubehalten.
Lange Zeit war diese Praxis umstritten und viele Hatz IV- Empfänger haben immer wieder Beschwerden dagegen eingelegt. Das Gericht verweis dagegen auf die Feststellung des Gesetzgebers, dass in der Regelleistung in Höhe von 345 Euro pro Monat bereits ein Anteil von 20,74 Euro für Hausenergie enthalten sei, wovon genau 6,22 Euro für Warmwasser und der Rest für die Stromversorgung vorgesehen sei. Genau diese Beträge dürften von den zusätzlich erstatteten Heizkosten wieder abgezogen werden.
Im konkreten Fall ging es jedoch darum, dass die zuständige Arbeitsgemeinschaft einem Hartz IV- Empfänger 9 Euro für das Warmwasser abgezogen hat. Dies wies das Bundessozialgericht wiederum zurück und verwies auf den vom Gesetzgeber festgelegten Satz in Höhe von 6,22 Euro.
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am 28.02.2008 um 16:27 Uhr
Die tatsächlichen Warmwasserkosten liegen oft unterhalb des bereits abgezogenen Betrages. Ich empfehle in diesem Fall, eine Kopie der Abrechnung an die Arge zu senden mit der Bitte, den überzahlten Betrag zurück zu erstatten. Mir hat man das Geld bereits zweimal anstandslos gezahlt.
am 29.02.2008 um 20:43 Uhr
Ich habe ein Problem wegen meiner Tochter. Sie ist im
2. Ausbildungsjahr zur Bäckereifachverkäuferin. Da Sie
nicht genug verdient, 330,00 Euro Ausbildungsgehalt
bekommt Sie noch Kindergeld und noch Berufsausbil-
dungsbeihilfe. Meine Tochter musste schon vor einige
Wochen einen neuen Antrag auf die Beihilfe stellen,
was sie auch getan hat. Heute geht sie auf die Kasse
und ihr Geld ist nicht überwiesen worden. Sie ist aber
dringend auf das Geld angerwiesen, da sie Miete und
die Fahrkarte zur Arbeit bezahlen muss. Ansonsten
kommt sie nicht zur Arbeit. Was soll sie machen.
Können die vom Arbeitsamt in so einem Fall meiner
Tochter nicht sofort Geld auszahlen. Ich finde es eine
Frechheit wie das Arbeitsamt sich verhält. Ich kann
ihr kein Geld vorstrecken, da ich Sozialhilfe bekomme.
Liebe Grüsse Bettina!
am 03.03.2008 um 19:59 Uhr
Ich habe auch ein problem mit dem Job-Center.
Ich wohne in einer Mietswohnung und habe einen Warmwasserzubereiter drin ,ich zahle monatlich 150,00Euro Strohm für eine 4köpfige Family.
Das Job -Ceneter hat mir jetzt die Miete gekürzt.
Ich muß jetzt auch noch knap 41,00Euro zu die Miete Zahlen.
Dan bleiben mir nur noch 250,00Euro und das Kindergeld von drei kindern.
Was kann ich machen das ich weningstens die volle Miete wieder bekomme?
Mit Lieben Gruß
Sina