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Warmwasserkosten werden Hartz IV- Empfängern nicht extra erstattet

Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 28.02.2008 um 04:20 Uhr (Autor: ds)

Am 27. Februar fällte das Bundessozialgericht (BSG) die Entscheidung (Az: B 14/7b AS 64/06 R), dass die Kosten für die Warmwasserversorgung bereits im Regelsatz enthalten sei und somit nicht nochmal extra über die Unterhaltskosten für die Heizung bezahlt werden müssen. Das Bundessozialgericht bestätigte damit die Praxis vieler Arbeitsgemeinschaften, von den erstatteten Heizkosten einen Regelsatz in Höhe von 6,22 abzuziehen und einzubehalten.

Lange Zeit war diese Praxis umstritten und viele Hatz IV- Empfänger haben immer wieder Beschwerden dagegen eingelegt. Das Gericht verweis dagegen auf die Feststellung des Gesetzgebers, dass in der Regelleistung in Höhe von 345 Euro pro Monat bereits ein Anteil von 20,74 Euro für Hausenergie enthalten sei, wovon genau 6,22 Euro für Warmwasser und der Rest für die Stromversorgung vorgesehen sei. Genau diese Beträge dürften von den zusätzlich erstatteten Heizkosten wieder abgezogen werden.

Im konkreten Fall ging es jedoch darum, dass die zuständige Arbeitsgemeinschaft einem Hartz IV- Empfänger 9 Euro für das Warmwasser abgezogen hat. Dies wies das Bundessozialgericht wiederum zurück und verwies auf den vom Gesetzgeber festgelegten Satz in Höhe von 6,22 Euro.

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3 Antworten zu “Warmwasserkosten werden Hartz IV- Empfängern nicht extra erstattet”
  1. am 28.02.2008 um 16:27 Uhr

    Die tatsächlichen Warmwasserkosten liegen oft unterhalb des bereits abgezogenen Betrages. Ich empfehle in diesem Fall, eine Kopie der Abrechnung an die Arge zu senden mit der Bitte, den überzahlten Betrag zurück zu erstatten. Mir hat man das Geld bereits zweimal anstandslos gezahlt.

  2. am 29.02.2008 um 20:43 Uhr

    Ich habe ein Problem wegen meiner Tochter. Sie ist im
    2. Ausbildungsjahr zur Bäckereifachverkäuferin. Da Sie
    nicht genug verdient, 330,00 Euro Ausbildungsgehalt
    bekommt Sie noch Kindergeld und noch Berufsausbil-
    dungsbeihilfe. Meine Tochter musste schon vor einige
    Wochen einen neuen Antrag auf die Beihilfe stellen,
    was sie auch getan hat. Heute geht sie auf die Kasse
    und ihr Geld ist nicht überwiesen worden. Sie ist aber
    dringend auf das Geld angerwiesen, da sie Miete und
    die Fahrkarte zur Arbeit bezahlen muss. Ansonsten
    kommt sie nicht zur Arbeit. Was soll sie machen.
    Können die vom Arbeitsamt in so einem Fall meiner
    Tochter nicht sofort Geld auszahlen. Ich finde es eine
    Frechheit wie das Arbeitsamt sich verhält. Ich kann
    ihr kein Geld vorstrecken, da ich Sozialhilfe bekomme.
    Liebe Grüsse Bettina!

  3. Sina

    am 03.03.2008 um 19:59 Uhr

    Ich habe auch ein problem mit dem Job-Center.
    Ich wohne in einer Mietswohnung und habe einen Warmwasserzubereiter drin ,ich zahle monatlich 150,00Euro Strohm für eine 4köpfige Family.
    Das Job -Ceneter hat mir jetzt die Miete gekürzt.
    Ich muß jetzt auch noch knap 41,00Euro zu die Miete Zahlen.
    Dan bleiben mir nur noch 250,00Euro und das Kindergeld von drei kindern.
    Was kann ich machen das ich weningstens die volle Miete wieder bekomme?
    Mit Lieben Gruß
    Sina

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