Kein Kindergeldanspruch für Eltern von Töchtern im „Anderen Dienst im Ausland“

Die FDP-Fraktion im Bundestag hatte vor kurzem eine Anfrage gestellt, ob es tatsächlich so sei, dass Eltern zwar Kindergeld bekämen, wenn Söhne einen „Anderen Dienst im Ausland“ ausüben, jedoch der Anspruch nicht gegeben sei, wenn Töchter das Gleiche täten. Dazu wurde die Frage ausgegeben, wie dies eigentlich zu rechtfertigen sei.

Als Ergebnis kam dabei heraus, dass das Bundesamt für Finanzen im Jahre 2006 bestimmt hatte, dass Kindergeld bei einem „Anderen Dienst im Ausland“ nur noch dann gezahlt werde, wenn dieser freiwillige Dienst gesetzlich geregelt sei. Bei jungen Männer wird also deshalb weiterhin Kindergeld gezahlt, weil diese den Dienst im Ausland nach einer anerkannten Kriegsdienstverweigerung ausübten.

Las Konsequenz für den Wegfall des Kindergeldes ergibt sich meistens jedoch auch der Wegfall aller Leistungen, die an den Kindergeldanspruch gekoppelt sind. Laut der FDP-Fraktion sei dies eine völlig ungerechte Lösung, die so nicht stehen bleiben kann. Man darf gespannt sein, ob sich hier Änderungen durchsetzen lassen oder ob alles beim Alten bleibt.