Kommt eine Bagatellgrenze für ALG II Rückforderungen?

BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt hat in einem Interview mit der Nachrichtenagentur dpa eine Bagatellgrenze für ALG II Rückforderungen ins Gespräch gebracht.

Insbesondere wenn ein Erwerbsloser seinen neuen Job am 31. eines Monats antrete, weil dieser auf einen Montag fällt, komme es oft zur Überzahlung von ALG II, dessen Rückforderung aufgrund des Verwaltungsaufwands letztenendes um ein Vielfaches kostenintensiver als die Forderung selbst sei.

„Manche Menschen sind überschuldet, andere befinden sich in einer Privatinsolvenz“, erklärte der BA-Vorstand. Deswegen müsse die generelle Erwartung, die Kleinbeträge zurückzuerhalten, als sehr optimistisch bezeichnet werden. „Das sind ja keine Millionäre, die davon profitieren“, stellte Alt klar. Die meisten Betroffenen müssten ohnehin mit jedem Cent rechnen.

„Wenn dann Jobcenter die Zahlungen für den 31. wieder zurückfordern, weil er an diesem Tag ja nicht mehr arbeitslos war, wird das von den Betroffenen als pedantisch empfunden“, so Alt weiter. Dennoch sei er nicht restlos davon überzeugt, dass die Bagatellgrenze kommt. „Die Befürchtung mancher Verantwortlicher ist, wenn wir hier einmal die Schleusen geöffnet haben, strahlt das auch auf andere Bereiche der staatlichen Daseinsfürsorge aus“, erklärte der BA-Vorstand. Auf jene Weise könne leider der allgemeine Eindruck entstehen, dass alles, was unter 20 oder 50 Euro liegt, nicht mehr zurückbezahlt werden muss.